Familie & Kinder

Elterngeld beim zweiten Kind: Geschwisterbonus erklärt

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 10.10.2026 · 9 Min. Lesezeit

Der Geschwisterbonus ist ein Aufschlag von 10 Prozent auf das Elterngeld, mindestens 75 Euro im Monat, für Eltern, die neben dem Neugeborenen ein weiteres kleines Kind im Haushalt haben (§ 2a Abs. 1 BEEG). Beim zweiten Kind ist das die gute Nachricht. Die weniger bekannte: Das Elterngeld selbst wird für jedes Kind neu berechnet, und wer das zweite Kind während einer unbezahlten Elternzeit bekommt, erhält oft deutlich weniger als beim ersten. Dieser Leitfaden erklärt beides – mit Rechenbeispiel.

Wann gibt es den Geschwisterbonus?

Den Geschwisterbonus erhalten Eltern, die mit zwei Kindern unter drei Jahren oder mit drei oder mehr Kindern unter sechs Jahren in einem Haushalt leben (§ 2a Abs. 1 Satz 1 BEEG). Das Neugeborene zählt dabei mit.

Kinder im Haushalt (einschließlich Neugeborenem)Geschwisterbonus
Neugeborenes und ein Kind unter 3 Jahrenja
Neugeborenes und ein Kind von 3 bis 5 Jahrennein
Neugeborenes und zwei weitere Kinder unter 6 Jahrenja
Neugeborenes und ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahrenja
Zwillinge ohne weitere Geschwisternein (dafür Mehrlingszuschlag)

Für Kinder mit Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX gilt die Altersgrenze von 14 Jahren (§ 2a Abs. 2 Satz 3 BEEG). Bei angenommenen Kindern zählt als Alter die Zeit seit der Aufnahme in den Haushalt (§ 2a Abs. 2 Satz 1 BEEG). Wie Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag bei Zwillingen zusammenspielen, erklärt unser Artikel Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen.

Wie hoch ist der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens 75 Euro im Monat (§ 2a Abs. 1 Satz 1 BEEG). Beim ElterngeldPlus halbiert sich der Mindestbetrag auf 37,50 Euro (§ 4a Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BEEG).

Elterngeld (Basis)GeschwisterbonusElterngeld mit Bonus
300 Euro (Mindestbetrag)75 Euro375 Euro
750 Euro75 Euro825 Euro
1.200 Euro120 Euro1.320 Euro
1.800 Euro (Höchstbetrag)180 Euro1.980 Euro

Bis zu einem Elterngeld von 750 Euro greift also der Mindestbetrag von 75 Euro, darüber die 10 Prozent. Der Bonus kommt zum Höchstbetrag von 1.800 Euro hinzu, sodass mit Geschwisterbonus bis zu 1.980 Euro Basiselterngeld möglich sind.

Wann endet der Geschwisterbonus?

Der Geschwisterbonus endet mit Ablauf des Monats, in dem eine seiner Voraussetzungen wegfällt (§ 2a Abs. 3 BEEG) – in der Regel im Monat des dritten Geburtstags des älteren Kindes. Danach zahlt die Elterngeldstelle das Elterngeld ohne Bonus weiter.

Je größer der Altersabstand, desto kürzer der Bonus. Ist das ältere Kind bei der zweiten Geburt zweieinhalb Jahre alt, gibt es den Geschwisterbonus nur noch rund sechs Monate; bei einem Abstand von 18 Monaten reicht er dagegen über die gesamten zwölf Monate Basiselterngeld. Wer ElterngeldPlus nimmt, erhält den Bonus nur für die Monate, in denen die Voraussetzungen noch vorliegen.

Warum das Elterngeld beim zweiten Kind sinken kann

Das Elterngeld für das zweite Kind wird neu nach dem Einkommen in den zwölf Kalendermonaten vor dessen Geburt berechnet (§ 2b Abs. 1 Satz 1 BEEG). Monate, in denen Sie für das erste Kind Elterngeld bezogen haben, werden übersprungen – aber nur bis zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes (§ 2b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG).

Der Punkt, den viele Ratgeber übergehen

Monate unbezahlter Elternzeit nach dem Elterngeldbezug werden nicht übersprungen. Sie gehen mit null Euro Einkommen in den Bemessungszeitraum ein. Dasselbe gilt für ElterngeldPlus-Monate ab dem 15. Lebensmonat des ersten Kindes: Sie zählen mit dem tatsächlichen Erwerbseinkommen, das in dieser Zeit oft niedrig ist.

Rechenbeispiel: Eine Mutter hatte vor dem ersten Kind ein Elterngeld-Netto von 2.400 Euro. Ihr erstes Kind kam im Januar 2025 zur Welt; sie bezog zwölf Monate Basiselterngeld und blieb danach ohne Gehalt in Elternzeit. Das zweite Kind kommt am 12. November 2026 zur Welt.

  • Übersprungen werden der Oktober 2026 (Mutterschutz), die Monate mit Elterngeld für das erste Kind und die Monate mit Mutterschutz rund um die erste Geburt.
  • Es zählen acht Monate unbezahlter Elternzeit von Februar bis September 2026 mit null Euro – und vier Monate mit vollem Gehalt von August bis November 2024.
  • Durchschnittliches Einkommen: 4 × 2.400 Euro ÷ 12 = 800 Euro.
  • Bei 800 Euro steigt die Ersatzrate auf 77 Prozent (§ 2 Abs. 2 BEEG): 800 × 0,77 = 616 Euro.
  • Mit Geschwisterbonus (10 Prozent wären 61,60 Euro, es greift der Mindestbetrag von 75 Euro): 691 Euro Basiselterngeld im Monat.

Ohne die acht Monate Elternzeit hätte sie 1.560 Euro Elterngeld plus 156 Euro Geschwisterbonus erhalten, also 1.716 Euro im Monat. Der Unterschied beträgt über 1.000 Euro monatlich.

Einen Antrag, mit dem sich Monate unbezahlter Elternzeit ausklammern lassen, sieht das Gesetz nicht vor. Planbar ist die Lage trotzdem: Wer vor dem zweiten Kind wieder in Teilzeit arbeitet, hebt das Einkommen im Bemessungszeitraum an. Das Elterngeld des anderen Elternteils ist von alldem nicht betroffen, wenn er durchgehend gearbeitet hat. Alle Regeln zu den zwölf Monaten erklärt unser Artikel Bemessungszeitraum beim Elterngeld.

Wenn für das erste Kind noch Elterngeld läuft

Elterngeld, das Ihnen noch für ein älteres Kind zusteht, wird auf das Elterngeld für das zweite Kind angerechnet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BEEG). Bis zu 300 Euro bleiben anrechnungsfrei (§ 3 Abs. 2 BEEG). Das betrifft vor allem Eltern, die für das erste Kind ElterngeldPlus bis zum 32. Lebensmonat beziehen und in dieser Zeit erneut Eltern werden.

Elternzeit für das erste Kind vorzeitig beenden

Um die Mutterschutzfristen für das zweite Kind in Anspruch zu nehmen, kann die Mutter die Elternzeit für das erste Kind ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden (§ 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG). Sie soll den Arbeitgeber rechtzeitig informieren. Für den anderen Elternteil gilt: Eine vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen (§ 16 Abs. 3 Satz 2 BEEG).

Ob sich die Beendigung für Sie lohnt – etwa wegen des Zuschusses des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeld –, hängt vom Einzelfall ab. Einen Überblick geben unsere Artikel Elternzeit und Mutterschaftsgeld und Elterngeld.

Antrag beim zweiten Kind

Für jedes Kind stellen Sie einen eigenen Elterngeldantrag. Den Geschwisterbonus müssen Sie nicht gesondert beantragen; Sie geben im Antrag die weiteren Kinder im Haushalt an, und die Elterngeldstelle prüft die Voraussetzungen. Rückwirkend wird Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Schritt für Schritt erklärt unser Leitfaden Elterngeld beantragen den Antrag.

Verbindung zu weiteren Themen

Vertiefend: Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe, Dauer und Antrag, Wie hoch ist das Elterngeld? und ElterngeldPlus oder Basiselterngeld.

Quellen

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 2, 2a, 2b, 3, 4a, 7 und 16
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld, Themenseite

Zuletzt aktualisiert am 10. Oktober 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Über den Anspruch im Einzelfall entscheidet die zuständige Elterngeldstelle.

Häufige Fragen

Bekommt man beim zweiten Kind mehr Elterngeld?
Beim zweiten Kind gibt es den Geschwisterbonus, wenn das ältere Kind noch keine drei Jahre alt ist. Er erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens um 75 Euro im Monat (§ 2a Abs. 1 BEEG). Das Elterngeld selbst wird aber neu nach dem Einkommen vor der zweiten Geburt berechnet und kann deshalb auch niedriger ausfallen als beim ersten Kind.
Wie hoch ist der Geschwisterbonus beim Elterngeld?
Der Geschwisterbonus beträgt 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens 75 Euro im Monat (§ 2a Abs. 1 Satz 1 BEEG). Beim ElterngeldPlus halbiert sich der Mindestbetrag auf 37,50 Euro (§ 4a Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 BEEG). Bei einem Elterngeld von 1.800 Euro beträgt der Geschwisterbonus 180 Euro, sodass bis zu 1.980 Euro möglich sind.
Wann bekommt man den Geschwisterbonus?
Den Geschwisterbonus bekommt, wer mit zwei Kindern unter drei Jahren oder mit drei oder mehr Kindern unter sechs Jahren in einem Haushalt lebt (§ 2a Abs. 1 Satz 1 BEEG). Das Neugeborene zählt mit. Bei einem älteren Kind mit Behinderung liegt die Altersgrenze bei 14 Jahren (§ 2a Abs. 2 Satz 3 BEEG).
Wann endet der Geschwisterbonus?
Der Geschwisterbonus endet mit Ablauf des Monats, in dem eine Voraussetzung wegfällt, in der Regel also im Monat des dritten Geburtstags des älteren Kindes (§ 2a Abs. 3 BEEG). Ist das ältere Kind bei der zweiten Geburt zweieinhalb Jahre alt, gibt es den Bonus nur noch rund sechs Monate. Danach wird das Elterngeld ohne Bonus weitergezahlt.
Gibt es den Geschwisterbonus, wenn das ältere Kind schon drei Jahre alt ist?
Mit nur einem älteren Kind über drei Jahren gibt es keinen Geschwisterbonus. Leben aber drei oder mehr Kinder unter sechs Jahren im Haushalt, besteht der Anspruch weiter (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG). Bei einem älteren Geschwisterkind mit Behinderung gilt die Altersgrenze von 14 Jahren (§ 2a Abs. 2 Satz 3 BEEG).
Warum ist mein Elterngeld beim zweiten Kind so niedrig?
Meist liegt es am Bemessungszeitraum. Monate mit Elterngeld für das erste Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat werden übersprungen, Monate unbezahlter Elternzeit danach aber nicht: Sie zählen mit null Euro Einkommen (§ 2b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BEEG). Wer das zweite Kind während einer längeren Elternzeit bekommt, erhält deshalb oft deutlich weniger Elterngeld.
Bekomme ich beim zweiten Kind mindestens den Mindestbetrag?
Ja. Elterngeld wird mindestens in Höhe von 300 Euro gezahlt, auch wenn vor der Geburt kein Einkommen vorhanden war (§ 2 Abs. 4 BEEG). Mit dem Geschwisterbonus von mindestens 75 Euro sind es beim zweiten Kind mit einem älteren Geschwister unter drei Jahren mindestens 375 Euro Basiselterngeld im Monat.
Was passiert, wenn ich für das erste Kind noch Elterngeld bekomme?
Elterngeld, das Ihnen noch für ein älteres Kind zusteht, wird auf das Elterngeld für das zweite Kind angerechnet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BEEG). Bis zu 300 Euro bleiben dabei anrechnungsfrei (§ 3 Abs. 2 BEEG). Das betrifft vor allem Eltern, die für das erste Kind ElterngeldPlus bis zum 32. Lebensmonat beziehen.
Kann ich die Elternzeit für das erste Kind wegen des zweiten Kindes beenden?
Ja. Um die Mutterschutzfristen für das zweite Kind in Anspruch zu nehmen, kann die Mutter die Elternzeit für das erste Kind auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beenden (§ 16 Abs. 3 Satz 3 BEEG). Sie soll die Beendigung dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Eine Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes kann der Arbeitgeber nur binnen vier Wochen aus dringenden Gründen schriftlich ablehnen.