ElterngeldPlus oder Basiselterngeld: Was lohnt sich?
ElterngeldPlus ist die Variante des Elterngeldes, die halb so hoch ist wie das Basiselterngeld und dafür doppelt so lange gezahlt wird: Statt eines Monats Basiselterngeld können Eltern jeweils zwei Monate ElterngeldPlus beziehen (§ 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG). Ohne Einkommen während des Bezugs ist das Geschmackssache. Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt mit ElterngeldPlus dagegen oft insgesamt deutlich mehr. 2025 bezogen 40,3 Prozent aller Eltern mit Elterngeld auch ElterngeldPlus, so viele wie nie zuvor (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16. April 2026).
Basiselterngeld und ElterngeldPlus im Vergleich
Beide Varianten werden nach denselben Regeln berechnet (§ 4a BEEG); ElterngeldPlus ist auf die Hälfte des Basiselterngeldes begrenzt, das ohne Einkommen während des Bezugs zustünde (§ 4a Abs. 2 Satz 2 BEEG).
| Merkmal | Basiselterngeld | ElterngeldPlus |
|---|---|---|
| Höhe | 65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt (§ 2 BEEG) | höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen (§ 4a Abs. 2 BEEG) |
| Mindestbetrag 2026 | 300 Euro | 150 Euro |
| Höchstbetrag 2026 | 1.800 Euro | 900 Euro |
| Bezug möglich bis | Vollendung des 14. Lebensmonats | Vollendung des 32. Lebensmonats, ab dem 15. ohne Lücke |
| Umrechnung | 1 Monat | 2 Monate |
| Gleichzeitiger Bezug beider Eltern | nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate | ohne diese Begrenzung |
Den Gesamtrahmen bilden zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld für beide Eltern zusammen plus zwei Partnermonate, wenn ein Elternteil in zwei Lebensmonaten weniger verdient (§ 4 Abs. 3 BEEG). Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld beziehen (§ 4 Abs. 4 Satz 1 BEEG). Wie sich die Beträge berechnen, zeigt der Beitrag Wie hoch ist das Elterngeld?.
Ohne Einkommen: gleicher Gesamtbetrag
Arbeiten Sie während des Elterngeldbezugs nicht, ergibt ElterngeldPlus denselben Gesamtbetrag wie Basiselterngeld, nur auf doppelt so viele Monate verteilt.
Rechenbeispiel: Eine Mutter hatte vor der Geburt ein Elterngeld-Netto von 2.000 Euro. Die Ersatzrate beträgt 65 Prozent (§ 2 Abs. 2 BEEG). Ihr Basiselterngeld liegt bei 1.300 Euro im Monat, ihr ElterngeldPlus bei 650 Euro. Zehn Monate Basiselterngeld ergeben 13.000 Euro, zwanzig Monate ElterngeldPlus ebenfalls 13.000 Euro.
ElterngeldPlus lohnt sich in diesem Fall nur, wenn Sie länger zu Hause bleiben oder das Geld über einen längeren Zeitraum strecken möchten.
Mit Teilzeit: ElterngeldPlus bringt oft das Doppelte
Wer während des Bezugs Einkommen hat, erhält beim Basiselterngeld nur den maßgeblichen Prozentsatz des Unterschieds zwischen dem Einkommen vor und nach der Geburt (§ 2 Abs. 3 Satz 1 BEEG). ElterngeldPlus wird ebenso berechnet, ist aber nur auf die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Einkommen gedeckelt (§ 4a Abs. 2 Satz 2 BEEG). Liegt der Teilzeitbetrag unter dieser Grenze, fällt die Halbierung praktisch weg.
Rechenbeispiel: Dieselbe Mutter (Elterngeld-Netto vor der Geburt 2.000 Euro) arbeitet nach der Geburt in Teilzeit und verdient netto 1.000 Euro.
| Basiselterngeld | ElterngeldPlus | |
|---|---|---|
| Unterschiedsbetrag 2.000 − 1.000 Euro, davon 65 Prozent | 650 Euro | 650 Euro |
| Deckel (Hälfte von 1.300 Euro) | – | 650 Euro |
| Monatsbetrag | 650 Euro | 650 Euro |
| Bezug für einen Basiselterngeld-Monat | 1 Monat = 650 Euro | 2 Monate = 1.300 Euro |
Mit ElterngeldPlus bekommt sie für jeden „verbrauchten“ Basiselterngeld-Monat doppelt so viel Geld. Bei 800 Euro Teilzeitnetto läge das Basiselterngeld bei 780 Euro, das ElterngeldPlus bei 650 Euro im Monat; über zwei Monate ergibt das 1.300 statt 780 Euro.
Der Punkt, den viele Rechner verschweigen: Bei hohem Einkommen vor der Geburt greift eine Kappungsgrenze. Für die Unterschiedsrechnung wird das Einkommen vor der Geburt höchstens mit 2.770 Euro angesetzt (§ 2 Abs. 3 Satz 2 BEEG). Wer vor der Geburt 3.500 Euro netto hatte und in Teilzeit 1.500 Euro verdient, erhält deshalb nicht 65 Prozent von 2.000 Euro, sondern von 1.270 Euro: 825,50 Euro im Monat. Wer mit Teilzeit plant, sollte deshalb immer mit dem Elterngeldrechner oder dem offiziellen Rechner des Familienportals nachrechnen.
Mutterschutz-Monate zählen als Basiselterngeld
Lebensmonate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld der Krankenkasse oder den Arbeitgeberzuschuss erhält, gelten bei ihr als Monate mit Basiselterngeld (§ 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG). Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet (§ 3 Abs. 1 BEEG). Praktisch sind das meist die ersten beiden Lebensmonate. ElterngeldPlus kann die Mutter erst für die Monate danach wählen. Mehr dazu im Beitrag Mutterschaftsgeld und Elterngeld.
Gleichzeitiger Bezug: Plus ist flexibler
Basiselterngeld können beide Eltern nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen (§ 4 Abs. 6 Satz 1 BEEG). Für ElterngeldPlus gilt diese Grenze nicht: Wer ElterngeldPlus bezieht, kann es gleichzeitig zum Basiselterngeld oder ElterngeldPlus des anderen Elternteils beziehen (§ 4 Abs. 6 Satz 2 BEEG). Wer längere Zeit gemeinsam zu Hause sein möchte, plant deshalb mit ElterngeldPlus.
Ausnahmen von der Ein-Monats-Grenze gelten bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten, bei Kindern mit ärztlich festgestellter Behinderung und wenn ein Geschwisterbonus ausgelöst wird (§ 4 Abs. 6 Satz 4 BEEG).
Partnerschaftsbonus: zusätzliche Monate für beide
Arbeiten beide Eltern gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats, erhält jeder für diesen Monat einen zusätzlichen Monatsbetrag ElterngeldPlus (§ 4b Abs. 1 BEEG). Der Bonus ist je Elternteil auf mindestens zwei und höchstens vier Monate begrenzt und muss gleichzeitig und in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten bezogen werden (§ 4b Abs. 2 und 3 BEEG). Getrennt Erziehende können ihn unter den Voraussetzungen des § 4c BEEG auch allein erhalten.
Welche Variante passt zu Ihnen?
| Ihre Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Sie arbeiten während des Bezugs nicht und möchten früh zurück | Basiselterngeld: höherer Monatsbetrag |
| Sie arbeiten nicht, möchten aber länger zu Hause bleiben | ElterngeldPlus: gleicher Gesamtbetrag, längere Dauer |
| Sie arbeiten in Teilzeit | ElterngeldPlus: oft gleicher Monatsbetrag, doppelte Dauer |
| Beide Eltern möchten mehrere Monate gemeinsam zu Hause sein | ElterngeldPlus: kein Ein-Monats-Limit beim gleichzeitigen Bezug |
| Beide Eltern arbeiten 24 bis 32 Stunden | ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus |
Verbindung zu weiteren Themen
Vertiefend: Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe, Dauer und Antrag, Elterngeld für Väter, Elterngeld bei Selbstständigkeit sowie Elterngeld beantragen.
Quellen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 1, 2, 3, 4, 4a, 4b und 4c
- Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 136 vom 16. April 2026
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Zuletzt aktualisiert am 5. Oktober 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Über den Anspruch im Einzelfall entscheidet die zuständige Elterngeldstelle.