Familie & Kinder

Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe, Dauer und Antrag

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 21.06.2026 · 9 Min. Lesezeit

Nach der Geburt eines Kindes fällt für viele Eltern ein Teil des Einkommens weg – gleichzeitig steigt der finanzielle Bedarf. Genau hier setzt das Elterngeld an: Es ersetzt einen Teil des wegfallenden Nettoeinkommens und gibt Familien die finanzielle Sicherheit, sich in den ersten Lebensmonaten um ihr Kind zu kümmern.

Dieser Leitfaden erklärt verständlich, wer Anspruch hat, wie hoch das Elterngeld 2026 ausfällt, wie lange es gezahlt wird und wie Sie es Schritt für Schritt beantragen.

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die sich nach der Geburt um ihr Kind kümmern und deshalb nicht oder nur in Teilzeit arbeiten. Es soll den Einkommenswegfall abfedern und beiden Elternteilen ermöglichen, Zeit mit dem Kind zu verbringen.

Wichtig zur Einordnung: Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld sind drei verschiedene Dinge.

  • Elterngeld ist die finanzielle Leistung nach der Geburt.
  • Elternzeit ist die Freistellung von der Arbeit (siehe unseren Leitfaden zur Elternzeit).
  • Kindergeld ist eine laufende monatliche Zahlung für jedes Kind, unabhängig vom Elterngeld.

Die rechtliche Grundlage des Elterngeldes ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).

Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch auf Elterngeld haben Eltern, die bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. In der Regel müssen Sie:

  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • während des Bezugs nicht voll erwerbstätig sein – d. h. höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten (für Geburten ab dem 1. April 2024; Quelle: BEEG § 1 Abs. 6; familienportal.de).

Einkommensgrenze

Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 175.000 Euro entfällt der Anspruch auf Elterngeld – dieser Grenzwert gilt für Paare und Alleinerziehende gleichermaßen (für Geburten ab dem 1. April 2025; Quelle: BEEG § 1 Abs. 8; bmfsfj.de, Neuregelungen Elterngeld).

Sonderfälle

Auch Selbstständige, Studierende, Auszubildende, Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitslose können grundsätzlich Anspruch haben – teils gelten besondere Regeln zur Berechnung. Diese Sonderfälle behandeln wir in eigenen Beiträgen.

Wie hoch ist das Elterngeld 2026?

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen in einem festgelegten Zeitraum vor der Geburt.

Ersatzrate

Das Elterngeld ersetzt grundsätzlich 67 % des bereinigten Nettoeinkommens („Elterngeld-Netto”) vor der Geburt. Bei sehr niedrigen Einkommen steigt die Rate bis auf 100 %, bei höheren Einkommen sinkt sie auf mindestens 65 %. Als Berechnungsgrundlage werden höchstens 2.770 € Netto angesetzt. (Quelle: BEEG § 2 Abs. 1–2; familienportal.de)

Nettoeinkommen vor der GeburtErsatzrate
Unter 1.000 €67 % bis 100 % (je niedriger, desto höher)
1.000 € bis 1.200 €67 %
Über 1.200 € (bis max. 2.770 €)65 % bis 67 % (je höher, desto niedriger)

Mindest- und Höchstbetrag

Unabhängig vom vorherigen Einkommen gilt:

  • Mindestbetrag: 300 € pro Monat (auch ohne vorheriges Erwerbseinkommen)
  • Höchstbetrag: 1.800 € pro Monat

Beim ElterngeldPlus gelten die halben Beträge: Mindestens 150 €, höchstens 900 € pro Monat. (Quelle: BEEG § 2 Abs. 4–5; familienportal.de)

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Familien mit weiteren kleinen Kindern oder mit Mehrlingen erhalten Zuschläge:

  • Geschwisterbonus: Das Elterngeld erhöht sich um 10 %, mindestens aber um 75 € – vorausgesetzt, im Haushalt lebt mindestens ein weiteres Kind unter 3 Jahren (oder zwei weitere Kinder unter 6 Jahren, oder ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren). (Quelle: BEEG § 2a Abs. 1–2; familienportal.de)
  • Mehrlingszuschlag: Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je 300 € für das zweite und jedes weitere Mehrlingsgeschwisterkind. (Quelle: BEEG § 2a Abs. 4; familienportal.de)

Basiselterngeld und ElterngeldPlus

Es gibt zwei Grundvarianten, die sich kombinieren lassen:

  • Basiselterngeld – zahlt 65–67 % des Nettoeinkommens (max. 1.800 €/Monat), für einen kürzeren Zeitraum.
  • ElterngeldPlus – zahlt die Hälfte des Basiselterngeldes (max. 900 €/Monat), dafür doppelt so lange; besonders interessant bei Teilzeittätigkeit, da das Elterngeld nicht so stark durch das Teilzeiteinkommen gemindert wird. Ein Monat Basiselterngeld entspricht 2 Monaten ElterngeldPlus. (Quelle: BEEG § 4 Abs. 3; familienportal.de)

Tipp: Ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus für Sie günstiger ist, hängt von Ihrer Lebenssituation ab. Den offiziellen Elterngeldrechner des Bundes finden Sie auf familienportal.de.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

Die Bezugsdauer hängt von der gewählten Variante ab:

  • Basiselterngeld: Paare (und getrennt Erziehende) können insgesamt 14 Lebensmonate untereinander aufteilen, davon maximal 12 Monate pro Elternteil. Die 2 zusätzlichen Monate werden „Partnermonate” genannt und setzen voraus, dass der andere Elternteil ebenfalls Elterngeld bezieht und sein Einkommen reduziert. (Quelle: BEEG § 4 Abs. 1; familienportal.de)
  • ElterngeldPlus: Kann bis zum 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Jeder Monat Basiselterngeld lässt sich in 2 Monate ElterngeldPlus umwandeln; der Bezug nach dem 14. Lebensmonat darf nicht unterbrochen werden. (Quelle: BEEG § 4 Abs. 3; familienportal.de)
  • Partnerschaftsbonus: Beide Elternteile erhalten je bis zu 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus, wenn sie für 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgende Lebensmonate gleichzeitig mindestens 24 und höchstens 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten. (Quelle: BEEG § 4b; familienportal.de)

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Lebensmonaten und Kalendermonaten: Elterngeld wird nach Lebensmonaten des Kindes berechnet, nicht nach Kalendermonaten.

Wie beantragen Sie Elterngeld?

Der Antrag läuft in wenigen Schritten ab:

  1. Zuständige Elterngeldstelle finden. Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes.
  2. Unterlagen zusammenstellen. In der Regel benötigen Sie: Geburtsurkunde des Kindes (Ausfertigung für Elterngeld), Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor der Geburt (Gehaltsabrechnungen), Bescheinigung der Krankenkasse über den Bezug von Mutterschaftsgeld sowie ggf. Nachweise über Elternzeit oder Teilzeittätigkeit. Die genauen Anforderungen können je Bundesland leicht abweichen – prüfen Sie die Liste Ihrer Elterngeldstelle.
  3. Antrag ausfüllen. In vielen Bundesländern ist dies online über Elterngeld Digital (elterngeld-digital.de) möglich.
  4. Bezugsmonate planen. Legen Sie fest, welcher Elternteil welche Monate nimmt und ob Basiselterngeld oder ElterngeldPlus gewählt wird.
  5. Antrag einreichen und Bescheid abwarten.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Beitrag „Elterngeld beantragen”.

Wichtige Fristen

  • Elterngeld wird nur für die letzten 3 Monate vor dem Antragsmonat rückwirkend gezahlt – stellen Sie den Antrag deshalb frühzeitig. (Quelle: BEEG § 7 Abs. 1; familienportal.de)
  • Gegen den Bescheid können Sie innerhalb von 1 Monat nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. (Quelle: § 84 Abs. 1 SGG)

Fazit

Elterngeld gibt Familien finanzielle Sicherheit in den ersten Monaten mit dem Kind. Entscheidend sind drei Fragen: Habe ich Anspruch, welche Variante passt zu meiner Situation, und wann muss ich den Antrag stellen? Wenn Sie diese frühzeitig klären, steht dem Elterngeld nichts im Weg.

Häufige Fragen

Bekomme ich Elterngeld auch ohne vorheriges Einkommen?
Ja. Auch ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt besteht Anspruch auf den Mindestbetrag von 300 € pro Monat (beim ElterngeldPlus: 150 €). Voraussetzung ist, dass die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. (Quelle: BEEG § 2 Abs. 4; familienportal.de)
Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten?
Eine Teilzeittätigkeit ist möglich, solange Sie höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten (für Geburten ab dem 1. April 2024). Wird diese Grenze überschritten, entfällt der Anspruch. (Quelle: BEEG § 1 Abs. 6; familienportal.de)
Wann muss ich den Antrag stellen?
Stellen Sie den Antrag möglichst früh nach der Geburt. Elterngeld wird nur für maximal 3 Monate rückwirkend gezahlt – ab dem Monat, der 3 Monate vor dem Antragsmonat liegt. (Quelle: BEEG § 7 Abs. 1; familienportal.de)
Können beide Eltern gleichzeitig Elterngeld bekommen?
Ja, Paare können die 14 Basiselterngeld-Monate frei untereinander aufteilen. Der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur für 1 Lebensmonat möglich. Beim ElterngeldPlus können beide Elternteile auch längere Zeiträume parallel beziehen. (Quelle: BEEG § 4; familienportal.de)
Wird Elterngeld auf andere Leistungen angerechnet?
Beim Bürgergeld gilt ein Freibetrag: Bis zu 300 € Basiselterngeld (bzw. 150 € ElterngeldPlus) werden nicht als Einkommen angerechnet, wenn vor der Geburt ein Erwerbseinkommen vorlag. Das darüber hinausgehende Elterngeld wird auf das Bürgergeld angerechnet. (Quelle: § 11b SGB II; familienportal.de)
Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?
Elterngeld ist die finanzielle Leistung nach der Geburt. Elternzeit ist die unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Beide können sich überschneiden, sind aber rechtlich getrennt.