Familie & Kinder

Elterngeldantrag: Welche Unterlagen brauche ich?

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 12.10.2026 · 9 Min. Lesezeit

Für den Elterngeldantrag brauchen Sie drei Arten von Unterlagen: Angaben, die jeder Antrag enthält (Geburtsurkunde, Steuer-Identifikationsnummer, Bankverbindung), Nachweise über Ihr Einkommen vor der Geburt und je nach Lebenslage weitere Bescheinigungen. Diese Checkliste zeigt, was Sie wann brauchen – und warum Sie den Antrag stellen sollten, auch wenn noch nicht alles beisammen ist.

Welche Unterlagen braucht jeder Antrag?

Für jeden Elterngeldantrag benötigt werden die Geburtsurkunde des Kindes mit dem Verwendungszweck „Zur Beantragung von Elterngeld”, die steuerliche Identifikationsnummer jedes antragstellenden Elternteils und eine Bankverbindung (Zentrum Bayern Familie und Soziales, Stand Oktober 2026). Der Onlinedienst mein-elterngeldantrag.de empfiehlt außerdem, Personalausweis oder Aufenthaltstitel und die Krankenkassenkarte bereitzuhalten (Stand Oktober 2026).

UnterlageWofürWo Sie sie bekommen
Geburtsurkunde mit Verwendungszweck ElterngeldNachweis der GeburtStandesamt, bei der Beurkundung der Geburt
Steuer-Identifikationsnummer beider ElternIdentifizierung, DatenabgleichSteuerbescheid, Lohnabrechnung oder Brief des Bundeszentralamts für Steuern
Bankverbindung (IBAN)Auszahlungeigene Bank
Personalausweis oder AufenthaltstitelIdentität; bei Nicht-EU-Bürgern Anspruchsvoraussetzung (§ 1 Abs. 7 BEEG)Ausländerbehörde, Bürgeramt
KrankenkassenkarteAngaben zur VersicherungKrankenkasse

Die Geburtsurkunde für das Elterngeld ist eine eigene Ausfertigung, die das Standesamt für diesen Zweck ausstellt. Bitten Sie bei der Beurkundung gleich um die Ausfertigungen für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftsgeld. Welche Behördengänge nach der Geburt anstehen, zeigt unser Artikel Behördengänge nach der Geburt.

Einkommensnachweise für Angestellte

Angestellte weisen ihr Einkommen vor der Geburt mit den Lohn- und Gehaltsabrechnungen der zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt nach (§ 2b Abs. 1, § 2c Abs. 2 BEEG). Die Angaben in diesen Abrechnungen gelten als richtig und vollständig (§ 2c Abs. 2 Satz 2 BEEG).

Monate mit Mutterschutz, mit Elterngeld für ein älteres Kind bis zu dessen 14. Lebensmonat oder mit schwangerschaftsbedingter Krankheit werden übersprungen (§ 2b Abs. 1 Satz 2 BEEG). Für diese Monate reichen Sie entsprechend frühere Abrechnungen ein. Mütter brauchen deshalb in der Regel die Abrechnungen der zwölf Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz begann. Welche Monate genau zählen, erklärt unser Artikel Bemessungszeitraum beim Elterngeld.

Statt Kopien einzureichen, können Sie die Elterngeldstelle auch einwilligen lassen, die Entgeltdaten elektronisch bei Ihrem Arbeitgeber abzufragen (§ 9 Abs. 2 BEEG). Die Abfrage läuft über die Datenstelle der Rentenversicherung; Arbeitgeber mit systemgeprüftem Abrechnungsprogramm müssen die Daten liefern (§ 108a Abs. 1 SGB IV). Ob Ihre Elterngeldstelle dieses Verfahren nutzt, sehen Sie im Antrag.

Zusätzliche Unterlagen je nach Lebenslage

LebenslageZusätzliche UnterlagenRechtsgrundlage
Mutter mit MutterschaftsgeldBescheinigung der Krankenkasse über Mutterschaftsgeld nach der Geburt; Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG
BeamtinBescheinigung über Dienstbezüge während des Beschäftigungsverbots nach der Geburt§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BEEG
SelbstständigeEinkommensteuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungsjahres; sonst Gewinnermittlung§ 2b Abs. 2, § 2d Abs. 2 BEEG
Teilzeit während des BezugsAngaben zum voraussichtlichen Einkommen und zur Arbeitszeit; Arbeitgeberbescheinigung§ 8 Abs. 3, § 9 Abs. 1 BEEG
PartnerschaftsbonusNachweis der Arbeitszeit beider Eltern (24 bis 32 Wochenstunden)§ 4b, § 9 Abs. 1 BEEG
Hohe EinkommenSteuerbescheid des Jahres vor der Geburt beider Eltern (Einkommensgrenze 175.000 Euro)§ 1 Abs. 8, § 8 Abs. 2 BEEG
Unverheirateter VaterVaterschaftsanerkennung oder Nachweis, dass sie beantragt ist§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BEEG
FrühgeburtÄrztliches Zeugnis oder Zeugnis der Hebamme mit dem errechneten Geburtstermin§ 4 Abs. 5 BEEG
Andere Leistungen nach der Geburt (z. B. Arbeitslosengeld)Bewilligungsbescheid§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BEEG

Wer im Antrag Einkommen für die Bezugszeit angibt, etwa wegen Teilzeit oder Selbstständigkeit, erhält das Elterngeld vorläufig und muss das tatsächliche Einkommen nach dem Ende des Bezugs nachweisen (§ 8 Abs. 1 und 3 BEEG). Heben Sie die Gehaltsabrechnungen der Bezugszeit deshalb auf. Einzelheiten finden Sie in unseren Artikeln Elterngeld und Teilzeit und Elterngeld bei Selbstständigkeit.

Erst den Antrag, dann die Nachweise

Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Für diese Frist zählt der Eingang des Antrags, nicht der Eingang des letzten Nachweises.

Der Punkt, den viele Ratgeber übergehen

Warten Sie mit dem Antrag nicht, bis alle Unterlagen beisammen sind. Die Elterngeldstellen sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass unvollständige Angaben ergänzt werden (§ 16 Abs. 3 SGB I); fehlende Nachweise fordern sie nach. Typische Nachzügler sind die Bescheinigungen über das Mutterschaftsgeld und der Steuerbescheid des Vorjahres; Letzterer lässt sich ausdrücklich nachreichen (§ 8 Abs. 2 und 3 BEEG).

Auch ein Antrag bei der falschen Stelle wahrt die Frist: Geht er bei einem anderen Sozialleistungsträger oder bei einer Gemeinde ein, gilt er als zu diesem Zeitpunkt gestellt und wird an die zuständige Elterngeldstelle weitergeleitet (§ 16 Abs. 2 SGB I). Wer zuständig ist, erklärt unser Artikel Elterngeldstelle finden.

Online ausgefüllt heißt nicht immer online gestellt

Wer den Antrag über den Onlinedienst mein-elterngeldantrag.de ausfüllt, erhält ihn nach dem Absenden als Anhang in sein BundID-Postfach. Diesen Antrag drucken Sie aus, unterschreiben ihn gemeinsam mit dem anderen Elternteil und schicken ihn per Post an die Elterngeldstelle. Der Antrag gilt erst mit Eingang der unterschriebenen Fassung als wirksam gestellt (mein-elterngeldantrag.de, Stand Oktober 2026).

Einige Länder bieten mehr: Je nach Bundesland und Elterngeldstelle gibt es eine Uploadfunktion für Nachweise oder eine rein elektronische Antragstellung (mein-elterngeldantrag.de). Bayern und Hessen etwa ermöglichen in ihren eigenen Onlineanträgen nach einer Registrierung eine elektronische Unterschrift (Stand Oktober 2026). Ältere Ratgeber nennen noch den Dienst „ElterngeldDigital” (ELFE); über ihn können keine neuen Anträge mehr angelegt werden (elterngeld-digital.de, Stand Oktober 2026).

Unterschrift des anderen Elternteils

Der Antrag ist von der antragstellenden Person und zur Bestätigung der Kenntnisnahme auch vom anderen berechtigten Elternteil zu unterschreiben (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BEEG). Das gilt nicht für Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht und nicht beim alleinigen Bezug nach § 4c BEEG.

Der andere Elternteil kann gleichzeitig einen eigenen Antrag stellen oder anzeigen, wie viele Monatsbeträge er beansprucht (§ 7 Abs. 3 Satz 2 BEEG). Tut er weder das eine noch das andere, zahlt die Elterngeldstelle alle Monatsbeträge an den Antragsteller aus; der andere Elternteil kann später nur noch die verbliebenen Monate beanspruchen (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BEEG). Planen Sie die Aufteilung deshalb vor dem Antrag gemeinsam.

Checkliste zum Abhaken

  1. Geburtsurkunde mit Verwendungszweck Elterngeld beim Standesamt mitnehmen.
  2. Steuer-Identifikationsnummern beider Eltern und die Bankverbindung notieren.
  3. Gehaltsabrechnungen des Bemessungszeitraums sammeln oder der elektronischen Abfrage zustimmen.
  4. Mutterschaftsgeld-Bescheinigungen von Krankenkasse und Arbeitgeber anfordern.
  5. Je nach Lage: Steuerbescheid, Arbeitszeitbescheinigung, Vaterschaftsanerkennung.
  6. Bezugsmonate mit dem anderen Elternteil abstimmen.
  7. Antrag stellen – auch wenn noch Nachweise fehlen – und unterschrieben einreichen.

Den Ablauf des Antrags Schritt für Schritt beschreibt unser Leitfaden Elterngeld beantragen.

Verbindung zu weiteren Themen

Vertiefend: Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe, Dauer und Antrag, Mutterschaftsgeld und Elterngeld und Elterngeld Einkommensgrenze 2026.

Quellen

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 1, 2b, 2c, 2d, 3, 4, 4b, 7, 8 und 9
  • Sozialgesetzbuch I (SGB I), § 16; Sozialgesetzbuch IV (SGB IV), § 108a
  • mein-elterngeldantrag.de: Hilfe-Bereich, Stand Oktober 2026
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales: Häufige Fragen zum Elterngeld, Stand Oktober 2026

Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Über den Anspruch im Einzelfall entscheidet die zuständige Elterngeldstelle.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für den Elterngeldantrag?
Immer benötigt werden die Geburtsurkunde des Kindes mit dem Verwendungszweck „Zur Beantragung von Elterngeld", die steuerliche Identifikationsnummer jedes Elternteils und eine Bankverbindung (ZBFS, Stand Oktober 2026). Dazu kommen Einkommensnachweise: bei Angestellten die Gehaltsabrechnungen der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat (§ 2c Abs. 2 BEEG), bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid (§ 2d Abs. 2 BEEG).
Welche Gehaltsabrechnungen brauche ich für das Elterngeld?
Sie brauchen die Lohn- und Gehaltsabrechnungen der zwölf Kalendermonate vor dem Kalendermonat der Geburt (§ 2b Abs. 1, § 2c Abs. 2 BEEG). Monate mit Mutterschutz oder Elterngeld für ein älteres Kind werden übersprungen; für diese Monate reichen Sie entsprechend frühere Abrechnungen ein. Mütter brauchen deshalb meist die Abrechnungen bis zum Monat vor Beginn des Mutterschutzes.
Kann ich den Elterngeldantrag stellen, wenn noch Unterlagen fehlen?
Ja, und das ist oft sinnvoll. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Lebensmonat gezahlt, in dem der Antrag eingeht (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Fehlende Nachweise fordert die Elterngeldstelle nach und können später eingereicht werden. Wer mit dem Antrag wartet, bis alle Unterlagen beisammen sind, riskiert, Monate zu verlieren.
Muss der andere Elternteil den Elterngeldantrag unterschreiben?
Ja, in der Regel. Der Antrag ist von der antragstellenden Person und zur Bestätigung der Kenntnisnahme auch vom anderen berechtigten Elternteil zu unterschreiben (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BEEG). Ausgenommen sind Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht und Fälle des alleinigen Bezugs nach § 4c BEEG. Stellt der andere Elternteil keinen eigenen Antrag, werden alle Monatsbeträge an den Antragsteller gezahlt (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BEEG).
Reicht es, den Elterngeldantrag online abzuschicken?
Nicht überall. Beim Onlinedienst mein-elterngeldantrag.de erhalten Sie den ausgefüllten Antrag nach dem Absenden in Ihr BundID-Postfach; Sie drucken ihn aus, unterschreiben ihn gemeinsam mit dem anderen Elternteil und schicken ihn per Post. Der Antrag gilt erst mit Eingang der unterschriebenen Fassung als gestellt (mein-elterngeldantrag.de, Stand Oktober 2026). Einige Länder bieten zusätzlich eine elektronische Unterschrift an.
Welche Unterlagen brauchen Selbstständige für das Elterngeld?
Selbstständige weisen ihren Gewinn vor der Geburt in der Regel mit dem Einkommensteuerbescheid für das letzte abgeschlossene Veranlagungsjahr vor der Geburt nach (§ 2b Abs. 2, § 2d Abs. 2 BEEG). Liegt er noch nicht vor, genügt zunächst eine Gewinnermittlung; das Elterngeld wird dann vorläufig gezahlt (§ 8 Abs. 3 BEEG). Für die Bezugszeit geben Sie den voraussichtlichen Gewinn an und weisen ihn danach nach.
Welche Bescheinigungen brauchen Mütter mit Mutterschaftsgeld?
Mütter, die nach der Geburt Mutterschaftsgeld bekommen, reichen eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und eine Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ein. Beide Leistungen werden auf das Elterngeld angerechnet (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG). Nicht angerechnet wird das Mutterschaftsgeld des Bundesamts für Soziale Sicherung nach § 19 Abs. 2 MuSchG.
Was brauchen unverheiratete Väter für den Elterngeldantrag?
Unverheiratete Väter weisen die Vaterschaft nach, in der Regel mit der Vaterschaftsanerkennung. Ein Anspruch auf Elterngeld besteht schon, bevor die Anerkennung wirksam ist (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BEEG); nach Auskunft des ZBFS muss die Anerkennung aber zumindest beantragt sein. Dazu kommen die üblichen Unterlagen wie Steuer-ID, Bankverbindung und Einkommensnachweise.
Muss ich meine Gehaltsabrechnungen selbst einreichen?
Nicht unbedingt. Die Elterngeldstelle kann die Entgeltdaten mit Ihrer Einwilligung elektronisch bei Ihrem Arbeitgeber abfragen; Arbeitgeber mit systemgeprüftem Abrechnungsprogramm müssen die Daten dann übermitteln (§ 9 Abs. 2 BEEG, § 108a SGB IV). Ob Ihre Elterngeldstelle dieses Verfahren anbietet, erfahren Sie im Antrag. Ansonsten reichen Sie die Abrechnungen als Kopie oder Upload ein.