Familie & Kinder

Elterngeldstelle finden: Zuständigkeit nach Bundesland

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 12.10.2026 · 9 Min. Lesezeit

Die Elterngeldstelle ist die Behörde, die Ihren Elterngeldantrag bearbeitet und das Elterngeld auszahlt. Welche Behörde das ist, legt jedes Bundesland selbst fest (§ 12 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Örtlich zuständig ist die Elterngeldstelle des Bezirks, in dem Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung seinen Wohnsitz hat (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Diese Übersicht zeigt für alle 16 Bundesländer, wer zuständig ist, wo Sie online beantragen und an wen Sie sich wenden, wenn etwas hakt.

Welche Elterngeldstelle ist zuständig?

Zuständig ist die vom Land bestimmte Elterngeldstelle am Wohnsitz des Kindes zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Drei Folgen sind für die Praxis wichtig:

  • Wohnort des Kindes, nicht Arbeitsort: Wer in Hamburg wohnt und in Niedersachsen arbeitet, beantragt Elterngeld in Hamburg.
  • Erster Antrag entscheidet: Ein Umzug nach dem Antrag ändert die Zuständigkeit grundsätzlich nicht. Die neue Adresse teilen Sie der bisherigen Stelle mit.
  • Beide Eltern, eine Stelle: Weil es auf den Wohnsitz des Kindes ankommt, ist für beide Elternteile dieselbe Elterngeldstelle zuständig.

Hat das Kind keinen Wohnsitz in Deutschland – etwa bei einer Entsendung ins Ausland –, ist die Stelle am letzten inländischen Wohnsitz der berechtigten Person zuständig, hilfsweise die am inländischen Sitz des entsendenden Arbeitgebers oder Dienstherrn (§ 12 Abs. 1 Satz 3 BEEG).

So finden Sie Ihre Elterngeldstelle

Am schnellsten finden Sie die zuständige Stelle über den Zuständigkeitsfinder des Onlinedienstes mein-elterngeldantrag.de. Sie geben die Postleitzahl des Wohnsitzes Ihres Kindes ein und erhalten die Elterngeldstelle samt direktem Link zum passenden Onlineantrag (Stand Oktober 2026). Wohnen Sie im Ausland und arbeitet mindestens ein Elternteil in Deutschland, geben Sie die Postleitzahl des deutschen Unternehmensstandorts ein.

  1. Öffnen Sie mein-elterngeldantrag.de.
  2. Geben Sie die Postleitzahl des Wohnsitzes Ihres Kindes ein.
  3. Gibt es mehrere Treffer – etwa in Berlin oder Hamburg –, wählen Sie die Stelle Ihres Bezirks.
  4. Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag Ihres Landes.

Zum Starten des Onlineantrags genügt bei den Ländern, die mein-elterngeldantrag nutzen, ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort (mein-elterngeldantrag.de, Stand Oktober 2026).

Elterngeldstellen in allen 16 Bundesländern

Die folgende Übersicht beruht auf einer Abfrage des Zuständigkeitsfinders mit der Postleitzahl der jeweiligen Landeshauptstadt am 12. Oktober 2026 und auf der Liste der Aufsichtsbehörden des Bundesfamilienministeriums (Stand Dezember 2025).

BundeslandElterngeldstelle (Beispiel Landeshauptstadt)OnlineantragAufsichtsbehörde
Baden-WürttembergL-Bank – Familienförderung (landesweit)mein-elterngeldantragMinisterium für Soziales, Gesundheit und Integration
BayernZentrum Bayern Familie und Soziales, sieben Regionalstellenelterngeld.bayern.deZentrum Bayern Familie und Soziales
BerlinElterngeldstellen der Jugendämter der Bezirkemein-elterngeldantragSenatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Brandenburgkommunale Elterngeldstelle (Potsdam: Arbeitsgruppe Bundeselterngeld)mein-elterngeldantragMinisterium für Gesundheit und Soziales
BremenAmt für Soziale Dienste; in Bremerhaven Amt für Jugend, Familie und Frauenmein-elterngeldantragSenatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
HamburgElterngeldstellen der Bezirksämtermein-elterngeldantragBehörde für Schule, Familie und Berufsbildung
HessenHessisches Amt für Versorgung und Sozialeselterngeld.hessen.deRegierungspräsidium Gießen
Mecklenburg-VorpommernLandesamt für Gesundheit und Sozialesmein-elterngeldantragLandesamt für Gesundheit und Soziales
Niedersachsenkommunale Elterngeldstelle (Hannover: Landeshauptstadt)mein-elterngeldantragMinisterium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Nordrhein-Westfalenkommunale Elterngeldstelle (Düsseldorf: Amt für Soziales und Jugend)familienportal.nrwBezirksregierung Münster
Rheinland-Pfalzkommunale Elterngeldstelle (Mainz: Sachgebiet Elterngeld)mein-elterngeldantragLandesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
SaarlandLandesamt für Sozialesbuergerdienste-saar.deMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Sachsenkommunale Elterngeldstelle (Stadt Dresden)elterngeld.sachsen.deKommunaler Sozialverband Sachsen
Sachsen-Anhaltkommunale Elterngeldstelle (Landeshauptstadt Magdeburg)mein-elterngeldantragLandesverwaltungsamt
Schleswig-HolsteinLandesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheitmein-elterngeldantragMinisterium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Thüringenkommunale Elterngeldstelle (Stadtverwaltung Erfurt)mein-elterngeldantragThüringer Landesverwaltungsamt

Wo „kommunale Elterngeldstelle” steht, ist in der Regel die Elterngeldstelle Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt zuständig; die genaue Adresse liefert der Zuständigkeitsfinder. Wie das Elterngeld in Bayern beantragt wird, erklärt unser Artikel Elterngeld in Bayern beantragen.

Falsche Stelle? Die Frist bleibt gewahrt

Ein Antrag, der bei der falschen Stelle eingeht, ist nicht verloren. Anträge, die bei einem unzuständigen Sozialleistungsträger, bei einer Gemeinde oder bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt werden, sind unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Antrag gilt als zu dem Zeitpunkt gestellt, zu dem er bei der ersten Stelle eingegangen ist (§ 16 Abs. 2 SGB I).

Der Punkt, den viele Ratgeber übergehen

Für die Rückwirkung von drei Lebensmonaten (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BEEG) zählt deshalb schon der Eingang bei der falschen Stelle. Wer unsicher ist, welche Elterngeldstelle zuständig ist, sollte den Antrag nicht aufschieben: Selbst die Abgabe im Rathaus der eigenen Gemeinde wahrt die Frist (§ 16 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 SGB I). Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.

Was zum Antrag dazugehört, zeigt unsere Checkliste der Unterlagen für den Elterngeldantrag.

Wenn die Bearbeitung zu lange dauert

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist für das Elterngeld gibt es nicht. Zwei Instrumente helfen trotzdem:

InstrumentVoraussetzungRechtsgrundlage
VorschussDer Anspruch steht dem Grunde nach fest, die Berechnung dauert länger. Auf Antrag beginnt die Zahlung spätestens nach einem Kalendermonat.§ 42 Abs. 1 SGB I
UntätigkeitsklageDer Antrag ist ohne zureichenden Grund nicht beschieden; frühestens sechs Monate nach dem Antrag.§ 88 Abs. 1 SGG

Ein Vorschuss wird später mit dem Elterngeld verrechnet; war er zu hoch, müssen Sie die Differenz zurückzahlen (§ 42 Abs. 2 SGB I). Bevor Sie klagen, lohnt sich meist eine Nachfrage bei der Elterngeldstelle und, wenn das nicht hilft, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Ihres Landes (siehe Tabelle). Gegen einen Bescheid, den Sie für falsch halten, legen Sie Widerspruch bei der Elterngeldstelle ein; das Verfahren beschreibt unser Leitfaden Elterngeld beantragen.

Verbindung zu weiteren Themen

Vertiefend: Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe, Dauer und Antrag, Behördengänge nach der Geburt und Elterngeld für Väter.

Quellen

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 7 und 12
  • Sozialgesetzbuch I (SGB I), §§ 16 und 42; Sozialgerichtsgesetz (SGG), § 88
  • mein-elterngeldantrag.de: Zuständigkeitsfinder, abgefragt am 12. Oktober 2026
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeldstellen und Aufsichtsbehörden, Stand Dezember 2025
  • Zentrum Bayern Familie und Soziales: Ihre Landesbehörde

Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Über den Anspruch im Einzelfall entscheidet die zuständige Elterngeldstelle.

Häufige Fragen

Welche Elterngeldstelle ist für mich zuständig?
Zuständig ist die von Ihrem Bundesland bestimmte Elterngeldstelle des Bezirks, in dem Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung seinen Wohnsitz hat (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Maßgeblich ist also der Wohnort des Kindes, nicht Ihr Arbeitsort. Die genaue Stelle finden Sie über die Postleitzahl im Zuständigkeitsfinder auf mein-elterngeldantrag.de.
Wie finde ich meine Elterngeldstelle?
Am schnellsten über den Zuständigkeitsfinder auf mein-elterngeldantrag.de: Sie geben die Postleitzahl des Wohnsitzes Ihres Kindes ein und erhalten die zuständige Elterngeldstelle mit dem direkten Link zum passenden Onlineantrag (Stand Oktober 2026). Gibt es für eine Postleitzahl mehrere Treffer, wählen Sie die Stelle, die zu Ihrem Wohnort passt.
Wer ist in Bayern für das Elterngeld zuständig?
In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) für das Elterngeld zuständig. Es hat in jedem der sieben Regierungsbezirke eine Regionalstelle; maßgeblich ist der Regierungsbezirk, in dem das Kind bei der Antragstellung wohnt (ZBFS, Stand Oktober 2026). Den Onlineantrag bietet das ZBFS auf elterngeld.bayern.de an.
Bleibt die Elterngeldstelle zuständig, wenn wir umziehen?
Das Gesetz knüpft die Zuständigkeit an den Wohnsitz des Kindes zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Ein Umzug nach dem Antrag ändert die zuständige Elterngeldstelle deshalb grundsätzlich nicht. Teilen Sie der Elterngeldstelle die neue Adresse trotzdem unverzüglich mit, damit Post und Bescheide Sie erreichen.
Was passiert, wenn ich den Elterngeldantrag bei der falschen Stelle einreiche?
Ein Antrag, der bei einem unzuständigen Sozialleistungsträger, bei einer Gemeinde oder im Ausland bei einer deutschen Auslandsvertretung eingeht, wird an die zuständige Elterngeldstelle weitergeleitet. Er gilt als zu dem Zeitpunkt gestellt, zu dem er dort eingegangen ist (§ 16 Abs. 2 SGB I). Die Rückwirkungsfrist von drei Lebensmonaten bleibt damit gewahrt.
Welche Elterngeldstelle ist zuständig, wenn wir im Ausland wohnen?
Hat das Kind keinen Wohnsitz in Deutschland, ein Elternteil aber Anspruch etwa wegen einer Entsendung, ist die Elterngeldstelle am letzten inländischen Wohnsitz zuständig, hilfsweise die am Sitz des entsendenden Arbeitgebers oder Dienstherrn (§ 12 Abs. 1 Satz 3 BEEG). Im Zuständigkeitsfinder geben Sie dann die Postleitzahl des deutschen Unternehmensstandorts ein.
Wie lange darf die Elterngeldstelle für den Antrag brauchen?
Eine feste Bearbeitungsfrist für das Elterngeld gibt es nicht. Bleibt ein Antrag ohne zureichenden Grund unbearbeitet, ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht frühestens sechs Monate nach dem Antrag zulässig (§ 88 Abs. 1 SGG). Steht der Anspruch fest und dauert nur die Berechnung, können Sie einen Vorschuss beantragen, der spätestens nach einem Kalendermonat zu zahlen ist (§ 42 Abs. 1 SGB I).
Wo kann ich mich über meine Elterngeldstelle beschweren?
Lässt sich ein Problem mit der Elterngeldstelle nicht direkt klären, können Sie sich an die Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Das Bundesfamilienministerium führt für jedes Land eine Aufsichtsbehörde auf, in Nordrhein-Westfalen etwa die Bezirksregierung Münster, in Hessen das Regierungspräsidium Gießen (BMBFSFJ, Stand Dezember 2025). Gegen einen Bescheid hilft dagegen nur der Widerspruch.
Kann ich Elterngeld in jedem Bundesland online beantragen?
Ja, in allen 16 Bundesländern gibt es einen Onlineantrag (Stand Oktober 2026). Elf Länder nutzen den gemeinsamen Dienst mein-elterngeldantrag; Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland und Sachsen haben eigene Portale. Nicht überall ist der Antrag damit vollständig elektronisch: Oft muss die ausgedruckte und unterschriebene Fassung per Post nachgereicht werden.