Elterngeldstelle finden: Zuständigkeit nach Bundesland
Die Elterngeldstelle ist die Behörde, die Ihren Elterngeldantrag bearbeitet und das Elterngeld auszahlt. Welche Behörde das ist, legt jedes Bundesland selbst fest (§ 12 Abs. 1 Satz 1 BEEG). Örtlich zuständig ist die Elterngeldstelle des Bezirks, in dem Ihr Kind zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung seinen Wohnsitz hat (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Diese Übersicht zeigt für alle 16 Bundesländer, wer zuständig ist, wo Sie online beantragen und an wen Sie sich wenden, wenn etwas hakt.
Welche Elterngeldstelle ist zuständig?
Zuständig ist die vom Land bestimmte Elterngeldstelle am Wohnsitz des Kindes zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung (§ 12 Abs. 1 Satz 2 BEEG). Drei Folgen sind für die Praxis wichtig:
- Wohnort des Kindes, nicht Arbeitsort: Wer in Hamburg wohnt und in Niedersachsen arbeitet, beantragt Elterngeld in Hamburg.
- Erster Antrag entscheidet: Ein Umzug nach dem Antrag ändert die Zuständigkeit grundsätzlich nicht. Die neue Adresse teilen Sie der bisherigen Stelle mit.
- Beide Eltern, eine Stelle: Weil es auf den Wohnsitz des Kindes ankommt, ist für beide Elternteile dieselbe Elterngeldstelle zuständig.
Hat das Kind keinen Wohnsitz in Deutschland – etwa bei einer Entsendung ins Ausland –, ist die Stelle am letzten inländischen Wohnsitz der berechtigten Person zuständig, hilfsweise die am inländischen Sitz des entsendenden Arbeitgebers oder Dienstherrn (§ 12 Abs. 1 Satz 3 BEEG).
So finden Sie Ihre Elterngeldstelle
Am schnellsten finden Sie die zuständige Stelle über den Zuständigkeitsfinder des Onlinedienstes mein-elterngeldantrag.de. Sie geben die Postleitzahl des Wohnsitzes Ihres Kindes ein und erhalten die Elterngeldstelle samt direktem Link zum passenden Onlineantrag (Stand Oktober 2026). Wohnen Sie im Ausland und arbeitet mindestens ein Elternteil in Deutschland, geben Sie die Postleitzahl des deutschen Unternehmensstandorts ein.
- Öffnen Sie mein-elterngeldantrag.de.
- Geben Sie die Postleitzahl des Wohnsitzes Ihres Kindes ein.
- Gibt es mehrere Treffer – etwa in Berlin oder Hamburg –, wählen Sie die Stelle Ihres Bezirks.
- Folgen Sie dem Link zum Onlineantrag Ihres Landes.
Zum Starten des Onlineantrags genügt bei den Ländern, die mein-elterngeldantrag nutzen, ein BundID-Konto mit Benutzername und Passwort (mein-elterngeldantrag.de, Stand Oktober 2026).
Elterngeldstellen in allen 16 Bundesländern
Die folgende Übersicht beruht auf einer Abfrage des Zuständigkeitsfinders mit der Postleitzahl der jeweiligen Landeshauptstadt am 12. Oktober 2026 und auf der Liste der Aufsichtsbehörden des Bundesfamilienministeriums (Stand Dezember 2025).
| Bundesland | Elterngeldstelle (Beispiel Landeshauptstadt) | Onlineantrag | Aufsichtsbehörde |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | L-Bank – Familienförderung (landesweit) | mein-elterngeldantrag | Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration |
| Bayern | Zentrum Bayern Familie und Soziales, sieben Regionalstellen | elterngeld.bayern.de | Zentrum Bayern Familie und Soziales |
| Berlin | Elterngeldstellen der Jugendämter der Bezirke | mein-elterngeldantrag | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie |
| Brandenburg | kommunale Elterngeldstelle (Potsdam: Arbeitsgruppe Bundeselterngeld) | mein-elterngeldantrag | Ministerium für Gesundheit und Soziales |
| Bremen | Amt für Soziale Dienste; in Bremerhaven Amt für Jugend, Familie und Frauen | mein-elterngeldantrag | Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration |
| Hamburg | Elterngeldstellen der Bezirksämter | mein-elterngeldantrag | Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung |
| Hessen | Hessisches Amt für Versorgung und Soziales | elterngeld.hessen.de | Regierungspräsidium Gießen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Landesamt für Gesundheit und Soziales | mein-elterngeldantrag | Landesamt für Gesundheit und Soziales |
| Niedersachsen | kommunale Elterngeldstelle (Hannover: Landeshauptstadt) | mein-elterngeldantrag | Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung |
| Nordrhein-Westfalen | kommunale Elterngeldstelle (Düsseldorf: Amt für Soziales und Jugend) | familienportal.nrw | Bezirksregierung Münster |
| Rheinland-Pfalz | kommunale Elterngeldstelle (Mainz: Sachgebiet Elterngeld) | mein-elterngeldantrag | Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung |
| Saarland | Landesamt für Soziales | buergerdienste-saar.de | Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit |
| Sachsen | kommunale Elterngeldstelle (Stadt Dresden) | elterngeld.sachsen.de | Kommunaler Sozialverband Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | kommunale Elterngeldstelle (Landeshauptstadt Magdeburg) | mein-elterngeldantrag | Landesverwaltungsamt |
| Schleswig-Holstein | Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit | mein-elterngeldantrag | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung |
| Thüringen | kommunale Elterngeldstelle (Stadtverwaltung Erfurt) | mein-elterngeldantrag | Thüringer Landesverwaltungsamt |
Wo „kommunale Elterngeldstelle” steht, ist in der Regel die Elterngeldstelle Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt zuständig; die genaue Adresse liefert der Zuständigkeitsfinder. Wie das Elterngeld in Bayern beantragt wird, erklärt unser Artikel Elterngeld in Bayern beantragen.
Falsche Stelle? Die Frist bleibt gewahrt
Ein Antrag, der bei der falschen Stelle eingeht, ist nicht verloren. Anträge, die bei einem unzuständigen Sozialleistungsträger, bei einer Gemeinde oder bei einer deutschen Auslandsvertretung gestellt werden, sind unverzüglich an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Der Antrag gilt als zu dem Zeitpunkt gestellt, zu dem er bei der ersten Stelle eingegangen ist (§ 16 Abs. 2 SGB I).
Der Punkt, den viele Ratgeber übergehen
Für die Rückwirkung von drei Lebensmonaten (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BEEG) zählt deshalb schon der Eingang bei der falschen Stelle. Wer unsicher ist, welche Elterngeldstelle zuständig ist, sollte den Antrag nicht aufschieben: Selbst die Abgabe im Rathaus der eigenen Gemeinde wahrt die Frist (§ 16 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 SGB I). Lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Was zum Antrag dazugehört, zeigt unsere Checkliste der Unterlagen für den Elterngeldantrag.
Wenn die Bearbeitung zu lange dauert
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist für das Elterngeld gibt es nicht. Zwei Instrumente helfen trotzdem:
| Instrument | Voraussetzung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Vorschuss | Der Anspruch steht dem Grunde nach fest, die Berechnung dauert länger. Auf Antrag beginnt die Zahlung spätestens nach einem Kalendermonat. | § 42 Abs. 1 SGB I |
| Untätigkeitsklage | Der Antrag ist ohne zureichenden Grund nicht beschieden; frühestens sechs Monate nach dem Antrag. | § 88 Abs. 1 SGG |
Ein Vorschuss wird später mit dem Elterngeld verrechnet; war er zu hoch, müssen Sie die Differenz zurückzahlen (§ 42 Abs. 2 SGB I). Bevor Sie klagen, lohnt sich meist eine Nachfrage bei der Elterngeldstelle und, wenn das nicht hilft, eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde Ihres Landes (siehe Tabelle). Gegen einen Bescheid, den Sie für falsch halten, legen Sie Widerspruch bei der Elterngeldstelle ein; das Verfahren beschreibt unser Leitfaden Elterngeld beantragen.
Verbindung zu weiteren Themen
Vertiefend: Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe, Dauer und Antrag, Behördengänge nach der Geburt und Elterngeld für Väter.
Quellen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 7 und 12
- Sozialgesetzbuch I (SGB I), §§ 16 und 42; Sozialgerichtsgesetz (SGG), § 88
- mein-elterngeldantrag.de: Zuständigkeitsfinder, abgefragt am 12. Oktober 2026
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeldstellen und Aufsichtsbehörden, Stand Dezember 2025
- Zentrum Bayern Familie und Soziales: Ihre Landesbehörde
Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Über den Anspruch im Einzelfall entscheidet die zuständige Elterngeldstelle.