Wunschkennzeichen reservieren: Ablauf und Kosten
Das Wichtigste in Kürze
- Online reservieren über das Portal Ihrer Zulassungsbehörde – meist in Minuten erledigt.
- Kosten: 10,20 Euro Zuschlag für das Wunschkennzeichen, 2,60 Euro für die Reservierung – zusammen 12,80 Euro.
- Höchstens acht Stellen auf dem Schild, bei E-, H- und Saisonkennzeichen sieben.
- Kombinationen mit NS-Bezug werden nicht vergeben.
Das Wunschkennzeichen ist einer der wenigen Behördenvorgänge, die Spaß machen: Initialen, Geburtsjahre, Hochzeitsdaten. Und einer der einfachsten – solange Sie zwei Dinge kennen, die viele erst im Portal entdecken: die Acht-Zeichen-Grenze und die Frage, was die verschiedenen Preise im Netz eigentlich bedeuten.
So ist ein Kennzeichen aufgebaut
Nach § 9 Abs. 1 FZV besteht ein Kennzeichen aus zwei Teilen:
| Teil | Inhalt | Beispiel |
|---|---|---|
| Unterscheidungszeichen | 1 bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk – nicht wählbar | M, HH, LUD |
| Erkennungsnummer | 1 oder 2 Buchstaben plus 1 bis 4 Ziffern – frei wählbar | AB 123 |
Für die Buchstaben der Erkennungsnummer stehen alle Buchstaben des Alphabets zur Verfügung, außer den Umlauten Ä, Ö und Ü (Anlage 1 FZV).
Die Acht-Zeichen-Grenze
Mehr als acht Stellen sind auf einem Kennzeichen unzulässig (Anlage 4 FZV). Gezählt werden die Buchstaben des Ortskürzels und alle Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer.
Das hat eine Folge, die viele erst im Portal bemerken:
| Ortskürzel | Beispiel | Längste mögliche Erkennungsnummer |
|---|---|---|
| 1 Buchstabe | M | 6 Stellen – etwa AB 1234 |
| 2 Buchstaben | HH | 6 Stellen – etwa AB 1234 |
| 3 Buchstaben | LUD | nur 5 Stellen – etwa AB 123 oder A 1234 |
Die Erkennungsnummer hat ohnehin höchstens sechs Stellen. Bei ein- und zweistelligen Kürzeln stehen Ihnen deshalb alle Kombinationen offen. Erst ein dreistelliges Kürzel schränkt ein: Zwei Buchstaben und vier Ziffern gehen dann nicht. Wer sich etwa Initialen plus Geburtsjahr wünscht, muss sich entscheiden – zwei Initialen oder vier Ziffern.
Das Kürzel selbst richtet sich nach Ihrem Zulassungsbezirk. Ziehen Sie um, dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen samt Kürzel aber behalten (§ 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FZV).
Weniger Platz bei E, H und Saison
Bei Oldtimer-, Elektro- und Saisonkennzeichen sind auf einem einzeiligen Schild höchstens sieben Stellen erlaubt (Anlage 4 FZV). Der Kennbuchstabe E oder H zählt dabei nicht mit – er kostet Sie aber praktisch eine Stelle. Bei zweizeiligen Schildern und Motorradkennzeichen ist der Rahmen noch enger.
Der Ablauf in fünf Schritten
- Portal aufrufen: Nutzen Sie das Reservierungsportal Ihrer Zulassungsbehörde. Suchen Sie nach dem Namen Ihres Kreises oder Ihrer Stadt plus „Wunschkennzeichen“.
- Kombination eingeben und Verfügbarkeit prüfen. Halten Sie Alternativen bereit.
- Reservieren. Sie erhalten eine Bestätigung – drucken oder speichern Sie sie.
- Zulassung durchführen – vor Ort mit der Bestätigung oder online. Den Ablauf beschreibt der Beitrag Auto anmelden.
- Schilder prägen lassen beim Schilderpräger, oft direkt neben der Zulassungsbehörde oder online.
Vorsicht bei kommerziellen Anbietern: Manche Webseiten sehen amtlich aus, sind es aber nicht, und verlangen Aufschläge für die reine Vermittlung. Reservieren Sie direkt über das Portal Ihrer Zulassungsbehörde.
Die Kosten
Die Gebühren stehen bundeseinheitlich im Gebührentarif der GebOSt:
| Position | Betrag | Grundlage |
|---|---|---|
| Zuschlag Wunschkennzeichen | 10,20 Euro | Vorbemerkung zu Nr. 221 |
| Reservierung der Erkennungsnummer | 2,60 Euro | Nr. 230 |
| Reserviertes Wunschkennzeichen zusammen | 12,80 Euro | |
| Stempelplakette je Schild | 0,70 Euro (mit farbigem Landeswappen 1,20 Euro) | Nr. 228.2 |
| Kennzeichenschilder (Paar) | je nach Anbieter etwa 20 bis 45 Euro | kein Gebührentarif |
Dazu kommt die Gebühr für den Zulassungsvorgang selbst. Eine Zulassung kostet zum Beispiel 30,00 Euro vor Ort und 12,80 Euro im internetbasierten Verfahren.
Woher die unterschiedlichen Preise kommen
Im Netz kursieren für das Wunschkennzeichen sowohl 10,20 als auch 12,80 Euro. Beide Zahlen stimmen – sie meinen nur Verschiedenes:
- 10,20 Euro ist der Zuschlag für das Wunschkennzeichen. Er gilt vor Ort und online gleichermaßen; die GebOSt sieht ihn ausdrücklich auch für die internetbasierten Zulassungsvorgänge vor.
- 12,80 Euro ist die Summe, wenn Sie vorher reservieren (10,20 plus 2,60 Euro).
- Zufällig kostet auch die Online-Zulassung selbst 12,80 Euro. Das ist eine andere Gebühr.
Wann Sie zahlen, entscheidet die Behörde: Manche Portale verlangen den Betrag direkt bei der Reservierung, andere – etwa Berlin – erheben ihn erst bei der Zulassung.
Die Reservierung ist freiwillig. Wer die Kombination erst bei der Zulassung wählt, spart die 2,60 Euro – riskiert aber, dass sie vergeben ist.
Wie lange die Reservierung gilt
Die Dauer legt jede Zulassungsbehörde selbst fest. In Berlin sind es zum Beispiel drei Monate, eine Verlängerung gibt es dort nicht. Andere Behörden handhaben das anders – prüfen Sie die Frist im Portal Ihres Bezirks.
Wer für einen Neuwagen reserviert, dessen Lieferung sich verzögert, sollte das Datum im Blick behalten und notfalls neu reservieren.
Gesperrte Kombinationen
Kennzeichen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen – weder die Erkennungsnummer allein noch zusammen mit dem Ortskürzel (§ 9 Abs. 1 FZV). Welche Kombinationen die Behörden deshalb sperren, legen sie selbst fest; bundesweit einheitliche Listen gibt es nicht.
Gesperrt sind überall vor allem Kombinationen mit Bezug zum Nationalsozialismus. Berlin zum Beispiel vergibt die Buchstabenfolgen HJ, KZ, NS, SA, SS, SD und IS generell nicht. Manche Länder sperren zusätzlich Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, die einen einschlägigen Bezug ergeben.
Für Sie ist das unkompliziert: Gesperrte Kombinationen erscheinen im Portal schlicht als nicht verfügbar.
Sonderformen kombinieren
| Art | Merkmal | Hinweis |
|---|---|---|
| Saisonkennzeichen | Betriebszeitraum am rechten Rand | Höchstens sieben Stellen |
| E-Kennzeichen | Angehängtes „E“ (§ 11 FZV) | Für Elektrofahrzeuge; Plug-in-Hybride nur, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen |
| H-Kennzeichen | Angehängtes „H“ (§ 10 FZV) | Für Oldtimer mit Gutachten |
| Wechselkennzeichen | Ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge (§ 9 Abs. 2 FZV) | Nur für Fahrzeuge derselben Klasse (M1, L oder O1), nicht als Saisonkennzeichen |
Das Kennzeichen behalten
- Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk dürfen Sie Ihr Kennzeichen weiterführen (§ 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FZV). Details im Beitrag Auto ummelden.
- Bei einer Abmeldung können Sie es für die Wiederzulassung längstens zwölf Monate reservieren lassen, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV). Ausnahme: Das Kennzeichen stammte aus einem anderen Bezirk und wurde mitgenommen (Satz 6). Mehr dazu unter Auto abmelden.
Ein Hinweis, der oft übersehen wird: Wechselt das Kennzeichen, brauchen Sie auch eine neue Umweltplakette, denn sie ist an das Kennzeichen gebunden. Mehr im Beitrag Umweltplakette.
Verbindung zu weiteren Themen
Für die Zulassung selbst: Auto anmelden mit dem gesamten Ablauf und die eVB-Nummer, ohne die nichts geht. Für die laufenden Kosten: der Kfz-Steuer-Rechner.
Quellen
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), §§ 9, 10, 11, 15 und 16 sowie Anlagen 1 und 4
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage – Gebührentarif, Vorbemerkung zu Nr. 221 sowie Nr. 228 und 230
- Service Berlin: Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren
Zuletzt aktualisiert am 16. September 2026. Ohne Gewähr. Reservierungsfristen, Zahlungsweise und gesperrte Kombinationen legen die Zulassungsbehörden fest; maßgeblich ist das Portal Ihres Bezirks.