Auto & Verkehr

Wunschkennzeichen reservieren: Ablauf und Kosten

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 16.09.2026 · 8 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Online reservieren über das Portal Ihrer Zulassungsbehörde – meist in Minuten erledigt.
  • Kosten: 10,20 Euro Zuschlag für das Wunschkennzeichen, 2,60 Euro für die Reservierung – zusammen 12,80 Euro.
  • Höchstens acht Stellen auf dem Schild, bei E-, H- und Saisonkennzeichen sieben.
  • Kombinationen mit NS-Bezug werden nicht vergeben.

Das Wunschkennzeichen ist einer der wenigen Behördenvorgänge, die Spaß machen: Initialen, Geburtsjahre, Hochzeitsdaten. Und einer der einfachsten – solange Sie zwei Dinge kennen, die viele erst im Portal entdecken: die Acht-Zeichen-Grenze und die Frage, was die verschiedenen Preise im Netz eigentlich bedeuten.

So ist ein Kennzeichen aufgebaut

Nach § 9 Abs. 1 FZV besteht ein Kennzeichen aus zwei Teilen:

TeilInhaltBeispiel
Unterscheidungszeichen1 bis 3 Buchstaben für den Verwaltungsbezirk – nicht wählbarM, HH, LUD
Erkennungsnummer1 oder 2 Buchstaben plus 1 bis 4 Ziffern – frei wählbarAB 123

Für die Buchstaben der Erkennungsnummer stehen alle Buchstaben des Alphabets zur Verfügung, außer den Umlauten Ä, Ö und Ü (Anlage 1 FZV).

Die Acht-Zeichen-Grenze

Mehr als acht Stellen sind auf einem Kennzeichen unzulässig (Anlage 4 FZV). Gezählt werden die Buchstaben des Ortskürzels und alle Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer.

Das hat eine Folge, die viele erst im Portal bemerken:

OrtskürzelBeispielLängste mögliche Erkennungsnummer
1 BuchstabeM6 Stellen – etwa AB 1234
2 BuchstabenHH6 Stellen – etwa AB 1234
3 BuchstabenLUDnur 5 Stellen – etwa AB 123 oder A 1234

Die Erkennungsnummer hat ohnehin höchstens sechs Stellen. Bei ein- und zweistelligen Kürzeln stehen Ihnen deshalb alle Kombinationen offen. Erst ein dreistelliges Kürzel schränkt ein: Zwei Buchstaben und vier Ziffern gehen dann nicht. Wer sich etwa Initialen plus Geburtsjahr wünscht, muss sich entscheiden – zwei Initialen oder vier Ziffern.

Das Kürzel selbst richtet sich nach Ihrem Zulassungsbezirk. Ziehen Sie um, dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen samt Kürzel aber behalten (§ 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FZV).

Weniger Platz bei E, H und Saison

Bei Oldtimer-, Elektro- und Saisonkennzeichen sind auf einem einzeiligen Schild höchstens sieben Stellen erlaubt (Anlage 4 FZV). Der Kennbuchstabe E oder H zählt dabei nicht mit – er kostet Sie aber praktisch eine Stelle. Bei zweizeiligen Schildern und Motorradkennzeichen ist der Rahmen noch enger.

Der Ablauf in fünf Schritten

  1. Portal aufrufen: Nutzen Sie das Reservierungsportal Ihrer Zulassungsbehörde. Suchen Sie nach dem Namen Ihres Kreises oder Ihrer Stadt plus „Wunschkennzeichen“.
  2. Kombination eingeben und Verfügbarkeit prüfen. Halten Sie Alternativen bereit.
  3. Reservieren. Sie erhalten eine Bestätigung – drucken oder speichern Sie sie.
  4. Zulassung durchführen – vor Ort mit der Bestätigung oder online. Den Ablauf beschreibt der Beitrag Auto anmelden.
  5. Schilder prägen lassen beim Schilderpräger, oft direkt neben der Zulassungsbehörde oder online.

Vorsicht bei kommerziellen Anbietern: Manche Webseiten sehen amtlich aus, sind es aber nicht, und verlangen Aufschläge für die reine Vermittlung. Reservieren Sie direkt über das Portal Ihrer Zulassungsbehörde.

Die Kosten

Die Gebühren stehen bundeseinheitlich im Gebührentarif der GebOSt:

PositionBetragGrundlage
Zuschlag Wunschkennzeichen10,20 EuroVorbemerkung zu Nr. 221
Reservierung der Erkennungsnummer2,60 EuroNr. 230
Reserviertes Wunschkennzeichen zusammen12,80 Euro
Stempelplakette je Schild0,70 Euro (mit farbigem Landeswappen 1,20 Euro)Nr. 228.2
Kennzeichenschilder (Paar)je nach Anbieter etwa 20 bis 45 Eurokein Gebührentarif

Dazu kommt die Gebühr für den Zulassungsvorgang selbst. Eine Zulassung kostet zum Beispiel 30,00 Euro vor Ort und 12,80 Euro im internetbasierten Verfahren.

Woher die unterschiedlichen Preise kommen

Im Netz kursieren für das Wunschkennzeichen sowohl 10,20 als auch 12,80 Euro. Beide Zahlen stimmen – sie meinen nur Verschiedenes:

  • 10,20 Euro ist der Zuschlag für das Wunschkennzeichen. Er gilt vor Ort und online gleichermaßen; die GebOSt sieht ihn ausdrücklich auch für die internetbasierten Zulassungsvorgänge vor.
  • 12,80 Euro ist die Summe, wenn Sie vorher reservieren (10,20 plus 2,60 Euro).
  • Zufällig kostet auch die Online-Zulassung selbst 12,80 Euro. Das ist eine andere Gebühr.

Wann Sie zahlen, entscheidet die Behörde: Manche Portale verlangen den Betrag direkt bei der Reservierung, andere – etwa Berlin – erheben ihn erst bei der Zulassung.

Die Reservierung ist freiwillig. Wer die Kombination erst bei der Zulassung wählt, spart die 2,60 Euro – riskiert aber, dass sie vergeben ist.

Wie lange die Reservierung gilt

Die Dauer legt jede Zulassungsbehörde selbst fest. In Berlin sind es zum Beispiel drei Monate, eine Verlängerung gibt es dort nicht. Andere Behörden handhaben das anders – prüfen Sie die Frist im Portal Ihres Bezirks.

Wer für einen Neuwagen reserviert, dessen Lieferung sich verzögert, sollte das Datum im Blick behalten und notfalls neu reservieren.

Gesperrte Kombinationen

Kennzeichen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen – weder die Erkennungsnummer allein noch zusammen mit dem Ortskürzel (§ 9 Abs. 1 FZV). Welche Kombinationen die Behörden deshalb sperren, legen sie selbst fest; bundesweit einheitliche Listen gibt es nicht.

Gesperrt sind überall vor allem Kombinationen mit Bezug zum Nationalsozialismus. Berlin zum Beispiel vergibt die Buchstabenfolgen HJ, KZ, NS, SA, SS, SD und IS generell nicht. Manche Länder sperren zusätzlich Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, die einen einschlägigen Bezug ergeben.

Für Sie ist das unkompliziert: Gesperrte Kombinationen erscheinen im Portal schlicht als nicht verfügbar.

Sonderformen kombinieren

ArtMerkmalHinweis
SaisonkennzeichenBetriebszeitraum am rechten RandHöchstens sieben Stellen
E-KennzeichenAngehängtes „E“ (§ 11 FZV)Für Elektrofahrzeuge; Plug-in-Hybride nur, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen
H-KennzeichenAngehängtes „H“ (§ 10 FZV)Für Oldtimer mit Gutachten
WechselkennzeichenEin Kennzeichen für zwei Fahrzeuge (§ 9 Abs. 2 FZV)Nur für Fahrzeuge derselben Klasse (M1, L oder O1), nicht als Saisonkennzeichen

Das Kennzeichen behalten

  • Bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk dürfen Sie Ihr Kennzeichen weiterführen (§ 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FZV). Details im Beitrag Auto ummelden.
  • Bei einer Abmeldung können Sie es für die Wiederzulassung längstens zwölf Monate reservieren lassen, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV). Ausnahme: Das Kennzeichen stammte aus einem anderen Bezirk und wurde mitgenommen (Satz 6). Mehr dazu unter Auto abmelden.

Ein Hinweis, der oft übersehen wird: Wechselt das Kennzeichen, brauchen Sie auch eine neue Umweltplakette, denn sie ist an das Kennzeichen gebunden. Mehr im Beitrag Umweltplakette.

Verbindung zu weiteren Themen

Für die Zulassung selbst: Auto anmelden mit dem gesamten Ablauf und die eVB-Nummer, ohne die nichts geht. Für die laufenden Kosten: der Kfz-Steuer-Rechner.

Quellen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), §§ 9, 10, 11, 15 und 16 sowie Anlagen 1 und 4
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage – Gebührentarif, Vorbemerkung zu Nr. 221 sowie Nr. 228 und 230
  • Service Berlin: Kraftfahrzeugkennzeichen reservieren

Zuletzt aktualisiert am 16. September 2026. Ohne Gewähr. Reservierungsfristen, Zahlungsweise und gesperrte Kombinationen legen die Zulassungsbehörden fest; maßgeblich ist das Portal Ihres Bezirks.

Häufige Fragen

Wie reserviere ich ein Wunschkennzeichen?
Über das Online-Portal Ihrer Zulassungsbehörde. Sie geben die gewünschte Kombination ein, das System prüft sofort, ob sie frei ist, und Sie reservieren sie. Die Reservierungsbestätigung legen Sie bei der Zulassung vor oder geben die Daten im Online-Verfahren an.
Was kostet ein Wunschkennzeichen?
Der Zuschlag für das Wunschkennzeichen beträgt 10,20 Euro, und zwar vor Ort wie im Online-Verfahren. Wer vorab reserviert, zahlt zusätzlich 2,60 Euro, zusammen also 12,80 Euro. Hinzu kommen die normale Zulassungsgebühr und die Schilder. Manche Behörden kassieren den Betrag bei der Reservierung, andere erst bei der Zulassung – etwa Berlin.
Warum finde ich im Netz unterschiedliche Preise?
Meist werden zwei Beträge vermischt: 12,80 Euro ist die Summe aus Wunschkennzeichen-Zuschlag und Reservierung. Zufällig kostet auch eine internetbasierte Zulassung 12,80 Euro (GebOSt Nr. 221.1.1). Beides hat nichts miteinander zu tun. Der Zuschlag für das Wunschkennzeichen bleibt immer 10,20 Euro.
Wie viele Zeichen darf mein Kennzeichen haben?
Höchstens acht Stellen, gezählt werden die Buchstaben des Ortskürzels und die Buchstaben und Ziffern der Erkennungsnummer (Anlage 4 FZV). Bei E-, H- und Saisonkennzeichen sind es höchstens sieben Stellen, der Kennbuchstabe E oder H zählt dabei nicht mit.
Wie lange bleibt die Reservierung gültig?
Das regelt jede Zulassungsbehörde selbst. In Berlin sind es zum Beispiel drei Monate ohne Verlängerungsmöglichkeit. Prüfen Sie die Frist im Portal Ihres Bezirks, damit die Reservierung nicht vor der Zulassung verfällt.
Welche Buchstabenkombinationen sind verboten?
Kennzeichen dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen (§ 9 Abs. 1 FZV). Die Behörden sperren deshalb vor allem Kombinationen mit NS-Bezug; Berlin etwa vergibt HJ, KZ, NS, SA, SS, SD und IS generell nicht. Die Listen unterscheiden sich je nach Land. Gesperrte Kombinationen erscheinen im Portal einfach als nicht verfügbar.
Kann ich mein Kennzeichen bei einem Umzug behalten?
Ja. Ziehen Sie in einen anderen Zulassungsbezirk, können Sie der neuen Behörde mitteilen, dass Sie das bisherige Kennzeichen weiterführen möchten (§ 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FZV).
Bekomme ich mein Kennzeichen nach einer Abmeldung zurück?
Sie können es sich bei der Außerbetriebsetzung für die Wiederzulassung reservieren lassen, längstens zwölf Monate ab dem Tag der Abmeldung (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV). Das gilt nicht, wenn Sie das Kennzeichen zuvor aus einem anderen Bezirk mitgenommen hatten (§ 16 Abs. 1 Satz 6 FZV).