Auto & Verkehr

Umweltplakette (Feinstaubplakette): Wer sie braucht, Kosten, Bußgeld

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 16.09.2026 · 9 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • In allen derzeit bestehenden Umweltzonen zählt nur noch die grüne Plakette.
  • Kosten: je nach Ausgabestelle etwa 5 bis 20 Euro, ohne zeitliche Befristung.
  • Die Plakette ist an das Kennzeichen gebunden – neues Kennzeichen, neue Plakette.
  • Bußgeld: 100 Euro, keine Punkte, kein Fahrverbot.
  • E-Kennzeichen: Befreiung beschlossen, aber noch nicht in Kraft.

Die Umweltplakette ist ein Aufkleber für wenige Euro, der darüber entscheidet, ob Sie in die Innenstädte zahlreicher Großstädte fahren dürfen. Zwei Punkte werden dabei regelmäßig übersehen: Die Plakette hängt am Kennzeichen, nicht am Fahrzeug – und die angekündigte Befreiung für Elektroautos gilt noch nicht.

Dieser Beitrag erklärt, welche Plakette Ihr Fahrzeug bekommt, wo Sie sie kaufen, wann Sie eine neue brauchen und wer ganz ohne Plakette fahren darf.

Nur noch Grün zählt

Rechtsgrundlage ist die 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung (35. BImSchV). Sie ordnet Kraftfahrzeuge vier Schadstoffgruppen zu, drei davon erhalten eine Plakette (§ 3 Abs. 1):

FarbeSchadstoffgruppeBedeutung heute
Grün4Einzig relevante Plakette – Einfahrt in alle Umweltzonen
Gelb3In keiner bestehenden Umweltzone mehr ausreichend
Rot2In keiner bestehenden Umweltzone mehr ausreichend
keine1Keine Einfahrt

Ursprünglich erlaubten manche Städte auch gelbe oder rote Plaketten. Davon ist nichts geblieben: Nach Angaben des ADAC gibt es derzeit 36 Umweltzonen, und alle verlangen die grüne Plakette. Viele Zonen wurden in den vergangenen Jahren aufgehoben, weil sich die Luftqualität verbessert hat. Die aktuelle Karte führt das Umweltbundesamt.

Welches Fahrzeug bekommt Grün?

AntriebGrüne Plakette
BenzinerMit geregeltem Katalysator
DieselAb Euro 4; ältere Diesel nach Nachrüstung eines Partikelfilters der passenden Stufe
Elektro, BrennstoffzelleImmer – Anhang 2 Abs. 3 der 35. BImSchV

Für Benziner kennt die Verordnung übrigens nur zwei Gruppen: 1 oder 4. Ein Benziner bekommt also entweder Grün oder gar keine Plakette.

So finden Sie Ihre Schadstoffgruppe: In der Zulassungsbescheinigung Teil I steht unter Ziffer 14.1 die Emissionsschlüsselnummer; maßgeblich sind die letzten beiden Ziffern. Die Ausgabestelle ordnet sie der passenden Gruppe zu – Sie müssen das nicht selbst ermitteln.

Wo Sie die Plakette bekommen

Nach § 4 der 35. BImSchV geben die Plakette aus:

  • die Zulassungsbehörden,
  • die für Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen – also Prüforganisationen wie TÜV und DEKRA sowie viele Kfz-Werkstätten.

Viele dieser Stellen verkaufen die Plakette auch online. Bestellen Sie dort, nicht bei Zwischenhändlern mit Aufschlag. Vorzulegen ist die Zulassungsbescheinigung Teil I.

Kosten: Eine bundeseinheitliche Gebühr gibt es nicht. Der ADAC nennt eine Spanne von etwa 5 bis 20 Euro.

Anbringen: deutlich sichtbar innen an der Windschutzscheibe (§ 3 Abs. 2). Das Kennzeichen trägt die Ausgabestelle mit lichtechtem Stift ein.

Der Punkt, den fast alle übersehen

Die Plakette ist an das Kennzeichen gebunden – nicht an das Fahrzeug und nicht an Sie.

Die Verordnung schreibt zweierlei vor: Das Kennzeichen wird in die Plakette eingetragen, und die Plakette muss sich beim Ablösen selbst zerstören. Umkleben ist also ausgeschlossen, und eine Plakette mit falschem Kennzeichen ist wertlos.

Eine neue Plakette brauchen Sie deshalb:

  • beim Autokauf, wenn Sie ein neues Kennzeichen bekommen,
  • beim Umzug, wenn Sie dabei das Kennzeichen wechseln,
  • bei jeder Wiederzulassung mit anderem Kennzeichen,
  • wenn Sie auf ein Wunschkennzeichen umsteigen.

Umgekehrt gilt: Nehmen Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk mit – das erlaubt § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FZV –, bleibt die Plakette gültig. Das spart Geld und einen Weg. Mehr dazu im Beitrag Auto ummelden.

Und: Das Bußgeld fällt auch dann an, wenn Ihr Fahrzeug die Anforderungen erfüllt, aber keine passende Plakette trägt. Entscheidend ist allein die korrekt beschriftete Plakette an der Scheibe.

Wer keine Plakette braucht

Anhang 3 der 35. BImSchV nimmt bestimmte Fahrzeuge vom Verkehrsverbot aus, auch ohne Plakette. Für Privatleute sind vor allem diese wichtig:

  • Motorräder und andere zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen
  • Fahrzeuge, mit denen Menschen fahren oder gefahren werden, die im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG, H oder Bl haben
  • Krankenwagen und Arztwagen mit der Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“

Außerdem ausgenommen sind unter anderem Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO.

Elektrofahrzeuge: Befreiung beschlossen, aber noch nicht in Kraft

Stand heute brauchen auch Elektroautos eine grüne Plakette – selbst mit E-Kennzeichen. Auf der Plakette muss das vollständige Kennzeichen einschließlich des „E“ stehen.

Das soll sich ändern. Im Juli 2026 hat die Bundesregierung eine Änderung der 35. BImSchV beschlossen: Fahrzeuge mit E-Kennzeichen nach § 11 FZV sollen von der Plakettenpflicht ausgenommen werden. Die Verordnung braucht aber noch die Zustimmung des Bundesrates. Einen Termin für das Inkrafttreten gibt es noch nicht.

Zwei Folgen, die in vielen Meldungen untergehen:

  • Maßgeblich ist das E-Kennzeichen, nicht der Antrieb. Ein reines Elektroauto ohne E-Kennzeichen braucht die Plakette auch nach der Änderung.
  • Umgekehrt profitieren auch Plug-in-Hybride, sofern sie die Voraussetzungen für ein E-Kennzeichen erfüllen und eines tragen.

Bis zum Inkrafttreten gilt: Plakette dran lassen. Wer schon jetzt ohne fährt, riskiert die vollen 100 Euro.

Umweltzonen erkennen

Umweltzonen beginnen am Verkehrszeichen 270.1: ein rundes Verbotszeichen mit dem Wort „Umwelt“ darüber und „ZONE“ darunter. Ein Zusatzzeichen zeigt, welche Plakette zur Einfahrt berechtigt – heute überall die grüne. Das Ende der Zone markiert Zeichen 270.2.

Die Pflicht gilt auch für Anwohnerinnen und Anwohner innerhalb der Zone.

Nicht verwechseln: Umweltzonen und Diesel-Fahrverbote sind zwei verschiedene Dinge. Streckenbezogene Dieselfahrverbote knüpfen an die Euro-Norm an, nicht an die Plakette. Eine grüne Plakette schützt also nicht automatisch davor.

Das Bußgeld

100 Euro kostet es, trotz Verkehrsverbots in eine Umweltzone zu fahren (Bußgeldkatalog Nr. 153, Zeichen 270.1 und 270.2). Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen, und der Verstoß steht nicht in der Liste der Ordnungswidrigkeiten, die Punkte im Fahreignungsregister nach sich ziehen. Einen Überblick über das Punktesystem gibt der Beitrag Punkte in Flensburg.

Das Bußgeld gilt genauso für im Ausland zugelassene Fahrzeuge. Auch sie brauchen für deutsche Umweltzonen eine deutsche Plakette.

Im Ausland gelten andere Regeln

Die deutsche Plakette gilt nur in Deutschland. Viele Nachbarländer haben eigene Systeme:

  • Frankreich: Crit’Air-Vignette, vorab online zu bestellen
  • Belgien: Registrierung für die Umweltzonen einzelner Städte
  • Niederlande, Österreich, Italien, Spanien: regional unterschiedliche Regeln

Informieren Sie sich vor der Reise über die Seiten des jeweiligen Landes oder beim ADAC – der Versand einer Vignette kann einige Zeit dauern.

Verbindung zu weiteren Themen

Die Plakette hängt am Kennzeichen, deshalb lohnt der Blick auf das Wunschkennzeichen und auf die Kennzeichenmitnahme beim Auto ummelden. Für die Zulassung selbst: Auto anmelden und die eVB-Nummer. Die laufenden Kosten, bei denen die Abgaswerte ebenfalls zählen, berechnet der Kfz-Steuer-Rechner.

Quellen

  • Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge (35. BImSchV), §§ 2 bis 4 sowie Anhänge 2 und 3
  • Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage, Nr. 153
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 11 und § 15
  • Bundesumweltministerium: Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der 35. BImSchV
  • ADAC: Umweltplaketten und Umweltzonen; Umweltbundesamt: Karte der Umweltzonen

Zuletzt aktualisiert am 16. September 2026. Ohne Gewähr. Umweltzonen werden von den Kommunen eingerichtet und aufgehoben; maßgeblich ist die Beschilderung vor Ort. Den Stand der Befreiung für E-Kennzeichen prüfen wir bei jeder Aktualisierung.

Häufige Fragen

Welche Plakette brauche ich?
Die grüne. Alle derzeit bestehenden Umweltzonen erlauben die Einfahrt nur noch mit grüner Plakette; gelbe und rote Plaketten helfen Ihnen dort nicht weiter. Welcher Schadstoffgruppe Ihr Fahrzeug angehört, ergibt sich aus der Emissionsschlüsselnummer in der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Welche Fahrzeuge bekommen die grüne Plakette?
Benziner mit geregeltem Katalysator, Diesel ab der Abgasnorm Euro 4 und ältere Diesel, die mit einem Partikelfilter der passenden Stufe nachgerüstet wurden. Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, etwa Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge, gehören nach Anhang 2 der 35. BImSchV immer zur Schadstoffgruppe 4 und erhalten damit Grün.
Was kostet die Umweltplakette und wo bekomme ich sie?
Ausgabestellen sind die Zulassungsbehörden sowie die für Abgasuntersuchungen anerkannten Stellen, also etwa TÜV, DEKRA und viele Werkstätten (§ 4 der 35. BImSchV). Eine bundeseinheitliche Gebühr gibt es nicht; der ADAC nennt eine Spanne von etwa 5 bis 20 Euro. Vorzulegen ist die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Wie lange gilt die Plakette?
Ohne zeitliche Befristung – solange das Kennzeichen gleich bleibt. Die Ausgabestelle trägt das Kennzeichen in die Plakette ein (§ 3 Abs. 2 der 35. BImSchV). Stimmt es nicht mehr mit dem Fahrzeug überein, ist die Plakette wertlos.
Kann ich die Plakette in mein neues Auto übernehmen?
Nein. Die Plakette muss so beschaffen sein, dass sie sich beim Ablösen von der Scheibe selbst zerstört (§ 3 Abs. 2 der 35. BImSchV). Außerdem steht darauf das alte Kennzeichen. Für ein anderes Fahrzeug oder ein neues Kennzeichen brauchen Sie immer eine neue Plakette.
Brauche ich nach einem Umzug eine neue Plakette?
Nur wenn Sie dabei ein neues Kennzeichen bekommen. Behalten Sie Ihr bisheriges Kennzeichen, was bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk erlaubt ist (§ 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 FZV), bleibt auch die Plakette gültig.
Was kostet das Fahren ohne Plakette?
100 Euro (Bußgeldkatalog Nr. 153). Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen, und der Verstoß gehört nicht zu den Ordnungswidrigkeiten, die Punkte in Flensburg bringen. Das Bußgeld fällt auch an, wenn Ihr Fahrzeug die Abgasanforderungen eigentlich erfüllt, die Plakette aber fehlt.
Müssen Elektroautos eine Plakette haben?
Derzeit ja, auch mit E-Kennzeichen. Die Bundesregierung hat im Juli 2026 beschlossen, Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von der Plakettenpflicht zu befreien; die Änderung der 35. BImSchV braucht aber noch die Zustimmung des Bundesrates. Wichtig: Die Befreiung knüpft an das E-Kennzeichen an. Ein Elektroauto ohne E-Kennzeichen bräuchte die Plakette auch danach.
Wer braucht keine Plakette?
Nach Anhang 3 der 35. BImSchV unter anderem Motorräder und andere zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem Oldtimerkennzeichen, Krankenwagen sowie Fahrzeuge, mit denen Menschen mit den Merkzeichen aG, H oder Bl im Schwerbehindertenausweis fahren oder gefahren werden.
Brauchen ausländische Fahrzeuge eine Plakette?
Ja. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge brauchen für deutsche Umweltzonen eine deutsche Plakette; die Ausgabestellen dürfen sie auch dafür ausgeben (§ 4 der 35. BImSchV). Ohne Plakette droht dasselbe Bußgeld von 100 Euro.