Auto & Verkehr

Auto abmelden: So geht die Außerbetriebsetzung online und vor Ort

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 14.09.2026 · 9 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abmeldung heißt im Rechtssinn Außerbetriebsetzung (§ 16 FZV).
  • 2,10 Euro online statt 15,90 Euro vor Ort – die größte relative Online-Ersparnis.
  • Nötig sind die Sicherheitscodes auf Teil I und unter den Stempelplaketten.
  • Das Kennzeichen bleibt auf Wunsch zwölf Monate reserviert.

Ein Auto abzumelden ist der einfachste Vorgang bei der Zulassungsbehörde – und zugleich derjenige, bei dem sich der digitale Weg am stärksten lohnt: Online zahlen Sie weniger als ein Siebtel der Gebühr vor Ort.

Dieser Beitrag erklärt die Voraussetzungen, den Ablauf in beiden Varianten, was mit Steuer und Versicherung passiert – und wann ein Saisonkennzeichen die bessere Lösung ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag bietet eine Orientierung nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr. Verbindlich ist die Auskunft der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde.

Wann eine Abmeldung sinnvoll ist

  • Verkauf des Fahrzeugs – die sauberste Lösung, weil damit jede Haftung für Steuer und Verstöße endet
  • Verschrottung, dann zwingend mit Verwertungsnachweis nach § 17 FZV
  • Längere Stilllegung, etwa bei einem Auslandsaufenthalt oder in der Winterpause
  • Wechsel auf ein anderes Fahrzeug

Verkaufen Sie das Fahrzeug, ohne es vorher abzumelden, ist die Mitteilung nach § 15 Abs. 5 FZV zwingend – Einzelheiten im Beitrag Auto ummelden.

Der Online-Weg

Voraussetzungen

Vier Punkte müssen erfüllt sein:

  1. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I – unter einer Abdeckung mit dem Hinweis, dass sie nur für internetbasierte Zulassungsverfahren freizulegen ist.
  2. Sicherheitscodes unter den Stempelplaketten der Kennzeichenschilder. Das Freilegen gilt nach § 21 Abs. 2 FZV als Nachweis der Entstempelung.
  3. Nutzerkonto mit ausreichend sicherem Identifizierungsmittel – in der Regel der Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) samt sechsstelliger PIN und die AusweisApp oder ein Kartenlesegerät.
  4. IBAN für Gebühr und Steuererstattung.

Achtung bei älteren Papieren: Sicherheitscodes tragen erst Dokumente und Stempelplaketten neuerer Ausgaben. Sehen Sie auf Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I und auf den Plaketten nach, ob überhaupt ein abgedecktes Feld vorhanden ist. Fehlt auch nur einer der Codes, ist der Online-Weg ausgeschlossen. Dann bleibt der Termin vor Ort.

Schritt für Schritt

  1. Portal Ihrer Zulassungsbehörde aufrufen.
  2. Identifizieren per eID und PIN.
  3. Sicherheitscodes erfassen – erst jetzt freilegen, sie sind nur einmal verwendbar.
  4. Kennzeichenreservierung wählen, falls gewünscht.
  5. IBAN prüfen oder ändern; hierauf erfolgt auch die Steuererstattung.
  6. Gebühr zahlen und den Antrag absenden.
  7. Abmeldebestätigung abrufen – meist innerhalb kurzer Zeit.
  8. Die Schilder anschließend nicht mehr verwenden.

Der wichtigste Praxistipp: Legen Sie die Codes erst frei, wenn der Online-Vorgang bereits läuft. Die Verordnung erlaubt das Freilegen ausdrücklich nur „in unmittelbarem Zusammenhang mit einem internetbasierten Zulassungsverfahren” (§ 21 Abs. 2 FZV). Ein Kennzeichenschild mit sichtbarem Code gilt sofort als ungestempeltes Kennzeichen (§ 21 Abs. 3 FZV) – das Fahrzeug darf damit nicht mehr bewegt werden, auch wenn der Vorgang noch gar nicht abgeschlossen ist.

Der Weg vor Ort

Erforderlich sind:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, bei Verschrottung auch Teil II
  • beide Kennzeichenschilder zur Entstempelung
  • bei Verschrottung der Verwertungsnachweis einer anerkannten Stelle

Die Zulassungsbehörde vermerkt die Außerbetriebsetzung mit Datum auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und händigt Ihnen die Unterlagen sowie die entstempelten Schilder wieder aus (§ 16 Abs. 1 FZV). Vereinbaren Sie vorab einen Termin – in Großstädten sind die Wartezeiten erheblich.

Die Kosten

Position (Gebührennummer)Betrag
Außerbetriebsetzung vor Ort (224.1)15,90 Euro
Außerbetriebsetzung internetbasiert (224.2)2,10 Euro
Reservierung einer Erkennungsnummer (230)2,60 Euro

Quelle: Gebührentarif der GebOSt, Stand 14. September 2026. Die Sätze sind bundesrechtlich festgelegt und gelten daher bundesweit einheitlich.

Denken Sie die Wiederanmeldung gleich mit: Eine Wiederzulassung im selben Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel mit reserviertem Kennzeichen kostet 23,00 Euro, internetbasiert 10,60 Euro (Gebührennummern 221.6 und 221.7). Wer beide Vorgänge online erledigt, zahlt für den kompletten Zyklus aus Ab- und Wiederanmeldung also rund 15 Euro statt knapp 39 Euro.

Was nach der Abmeldung passiert

Kraftfahrzeugsteuer

Die Steuerpflicht endet mit dem Tag der Außerbetriebsetzung. Das Hauptzollamt erstattet anteilig auf das hinterlegte Konto. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit. Wie sich die Steuer berechnet, zeigt unser Kfz-Steuer-Rechner.

Versicherung

Die Zulassungsbehörde unterrichtet den Versicherer. Der Vertrag geht in der Regel in eine Ruheversicherung über: Sie zahlen keinen oder nur einen geringen Beitrag, das abgestellte Fahrzeug bleibt aber gegen bestimmte Risiken wie Brand oder Diebstahl geschützt – meist nur, solange es auf einem privaten Grundstück steht.

Die Ruheversicherung ist keine gesetzliche Pflichtleistung, sondern Vertragspraxis der Versicherer. Bestätigen Sie die Abmeldung deshalb kurz selbst bei Ihrer Versicherung und klären Sie die Bedingungen.

Kennzeichen

Auf Wunsch bleibt Ihr Kennzeichen längstens zwölf Monate reserviert, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung; darüber erhalten Sie eine schriftliche oder elektronische Bestätigung (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV). Danach kann es neu vergeben werden.

Eine Ausnahme, die in der Praxis überrascht: Die Reservierung gilt nicht, wenn das Kennzeichen zuvor aus einem anderen Zulassungsbezirk weitergeführt wurde und nun in Ihrem Bezirk außer Betrieb gesetzt wird (§ 16 Abs. 1 Satz 6 FZV). Wer nach einem Umzug sein altes Unterscheidungszeichen behalten hat, sollte also nicht fest mit der Reservierung rechnen.

Das Fahrzeug selbst

Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehrsraum weder gefahren noch abgestellt werden – auch nicht am Straßenrand. Es gehört auf ein privates Grundstück oder in eine Garage. Für Überführungsfahrten benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen (Gebühr 10,20 Euro, Gebührennummer 221.4), dessen Ablaufdatum auf den Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages zu bemessen ist.

Abmelden oder Saisonkennzeichen?

AbmeldungSaisonkennzeichen
AufwandJedes Mal An- und AbmeldungEinmalig, dann automatisch
KostenGebühr je VorgangNur bei der Zulassung
Steuer und VersicherungNur für die zugelassene ZeitAnteilig für die Saisonmonate
FlexibilitätJederzeit wieder anmeldbarFeste Monate
Sinnvoll beiUnregelmäßiger Nutzung, VerkaufGleichbleibender Saisonnutzung

Wer sein Motorrad jedes Jahr von April bis Oktober fährt, ist mit dem Saisonkennzeichen fast immer besser bedient.

Wiederanmeldung

Möchten Sie das Fahrzeug später wieder in Betrieb nehmen, brauchen Sie erneut eine eVB-Nummer, ein SEPA-Mandat und einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung. Läuft die Hauptuntersuchung während der Stilllegung ab, müssen Sie sie vor der Wiederanmeldung nachholen. Der Ablauf entspricht im Übrigen der Zulassung – siehe Auto anmelden.

Verbindung zu weiteren Themen

Vertiefend: Auto anmelden, Auto ummelden mit der wichtigen Mitteilung nach § 15 Abs. 5 FZV sowie der Kfz-Steuer-Rechner.

Rund um den Führerschein selbst: die Punkte in Flensburg und der internationale Führerschein für Reisen außerhalb der EU.

Quellen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 16, § 17, § 21 und § 42
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage – Gebührentarif, Gebührennummern 221, 224 und 230
  • Zoll, Kraftfahrzeugsteuer

Zuletzt aktualisiert am 14. September 2026. Ohne Gewähr. Die Gebührensätze sind bundesrechtlich festgelegt; Auslagen können abweichen. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Zulassungsbehörde.

Häufige Fragen

Was kostet es, ein Auto abzumelden?
Die Außerbetriebsetzung kostet vor Ort 15,90 Euro und internetbasiert 2,10 Euro (GebOSt, Gebührennummern 224.1 und 224.2). Die Reservierung der Erkennungsnummer schlägt mit 2,60 Euro zu Buche (Gebührennummer 230). Prozentual ist die Abmeldung damit der Vorgang mit der größten Online-Ersparnis.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Abmeldung?
Sie benötigen den verdeckten Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Codes unter den Stempelplaketten der Kennzeichenschilder (§ 21 Abs. 1 FZV). Beides gibt es nur auf neueren Dokumenten und Plaketten. Hinzu kommt ein Nutzerkonto mit ausreichend sicherem Identifizierungsmittel, in der Regel der Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion samt PIN und die AusweisApp.
Bekomme ich die Kfz-Steuer zurück?
Ja, anteilig ab dem Tag der Außerbetriebsetzung. Die Steuerpflicht endet mit diesem Tag; das Hauptzollamt erstattet den zu viel gezahlten Betrag auf das hinterlegte Konto. Rechnen Sie mit einigen Wochen Bearbeitungszeit.
Wie lange bleibt mein Kennzeichen reserviert?
Auf Wunsch längstens zwölf Monate, gerechnet ab dem Tag der Außerbetriebsetzung. Sie erhalten darüber eine schriftliche oder elektronische Bestätigung (§ 16 Abs. 1 Satz 5 FZV). Die Reservierung gilt nicht, wenn das Kennzeichen zuvor aus einem anderen Zulassungsbezirk weitergeführt wurde und dort außer Betrieb gesetzt wird.
Was passiert mit meiner Versicherung?
Die Zulassungsbehörde unterrichtet den Versicherer über die Außerbetriebsetzung. Der Vertrag geht in der Regel in eine beitragsfreie oder stark vergünstigte Ruheversicherung über, die das abgestellte Fahrzeug weiterhin gegen bestimmte Risiken schützt. Die Ruheversicherung ist keine gesetzliche Pflichtleistung, sondern Vertragspraxis – klären Sie die Bedingungen deshalb direkt mit Ihrer Versicherung.
Muss ich die Kennzeichen abgeben?
Bei der Abmeldung vor Ort legen Sie die Schilder zur Entstempelung vor und erhalten sie anschließend entstempelt zurück (§ 16 Abs. 1 FZV). Bei der Online-Abmeldung entfällt der Gang zur Behörde: Das Freilegen des Sicherheitscodes auf der Stempelplakette dient selbst als Nachweis der Entstempelung, und das Schild gilt damit als ungestempeltes Kennzeichen (§ 21 Abs. 2 und 3 FZV).
Kann ich ein abgemeldetes Auto noch fahren?
Nein. Ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug darf im öffentlichen Verkehrsraum weder gefahren noch abgestellt werden. Für Überführungsfahrten benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen, dessen Ablaufdatum auf den Ablauf des fünften auf die Zuteilung folgenden Tages zu bemessen ist (§ 42 Abs. 4 FZV).
Lohnt sich stattdessen ein Saisonkennzeichen?
Häufig ja, wenn Sie das Fahrzeug jedes Jahr in denselben Monaten nutzen, etwa ein Motorrad oder ein Cabrio. Steuer und Versicherung fallen dann nur anteilig an, und das wiederholte An- und Abmelden entfällt samt Gebühren.
Was gilt bei der Verschrottung?
Wird ein Fahrzeug einer anerkannten Verwertungsstelle überlassen, ist es unter Vorlage des Verwertungsnachweises unverzüglich außer Betrieb setzen zu lassen. Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sind der Zulassungsbehörde zu übergeben und werden eingezogen (§ 17 FZV).