Auto & Verkehr

eVB-Nummer: Was ist das und wo bekomme ich sie?

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 16.09.2026 · 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die eVB-Nummer ist ein siebenstelliger Code Ihres Kfz-Versicherers.
  • Ohne sie keine Zulassung – bei Neuzulassung, Halterwechsel, Umzug, Wiederzulassung.
  • Kostenlos, meist binnen Minuten verfügbar.
  • Nur einmal verwendbar und befristet – erst kurz vor dem Termin anfordern.
  • Für die Haftpflicht gilt eine Annahmepflicht der Versicherer.

Die eVB-Nummer ist der kleinste, aber unverzichtbarste Baustein jeder Fahrzeugzulassung. Ohne sie bearbeitet die Zulassungsbehörde Ihren Antrag gar nicht erst.

Dieser Beitrag erklärt, was sie ist, wie Sie sie bekommen, wie lange sie gilt und welche zwei Eigenschaften die meisten erst am Schalter entdecken.

Was die eVB-Nummer ist

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen nutzt, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben (§ 1 PflVG). Bei der Zulassung ist das nachzuweisen – und zwar nach § 49 FZV durch eine Versicherungsbestätigung, die der Versicherer elektronisch an die Zulassungsbehörde übermittelt oder zum Abruf bereithält.

Den Schlüssel zu diesem Abruf bilden sieben Buchstaben und Ziffern: die eVB-Nummer. Das Verfahren gibt es seit 2008. Es hat die frühere Papierbestätigung, die sogenannte Doppelkarte, abgelöst. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) werden jedes Jahr rund 15 Millionen eVB-Nummern erzeugt.

Wichtig zur Einordnung: Die eVB-Nummer ist ein Nachweis gegenüber der Behörde, nicht der Vertrag selbst. Der Versicherungsschutz beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Zulassung; die Bestätigung kann einen anderen Beginn enthalten (§ 49 Abs. 2 FZV).

Wann Sie sie brauchen

VorgangeVB nötig?
Neuzulassung eines FahrzeugsJa
Halterwechsel nach KaufJa – eine eigene, nicht die des Vorbesitzers
Umzug in einen anderen ZulassungsbezirkJa
Wiederzulassung nach AbmeldungJa
Technische Änderung, die eingetragen werden mussJa
KurzzeitkennzeichenJa – eine gesonderte Bestätigung
Reiner VersichererwechselNein
AbmeldungNein

So bekommen Sie die eVB-Nummer

Die Ausstellung ist kostenlos. Es gibt drei Wege:

  1. Online im Kundenportal oder in der App Ihres Versicherers – meist sofort.
  2. Telefonisch bei Ihrer Versicherung oder Ihrer Vertretung.
  3. Beim Abschluss eines neuen Vertrags – Online-Rechner der Versicherer geben die Nummer in der Regel am Ende der Strecke aus.

Bereithalten sollten Sie:

  • Ihre persönlichen Daten und, falls vorhanden, Ihre bisherige Versicherungsnummer
  • Fahrzeugdaten: Hersteller, Typ, HSN und TSN (Schlüsselnummern aus der Zulassungsbescheinigung)
  • die Fahrzeug-Identifizierungsnummer, falls schon bekannt
  • Angaben zur künftigen Halterin oder zum künftigen Halter

Die Nummer kommt meist per E-Mail oder SMS, oft innerhalb weniger Minuten.

Zwei Eigenschaften, die am Schalter überraschen

Sie ist befristet

Wie lange eine eVB-Nummer gilt, legt jeder Versicherer selbst fest. Nach Angaben des GDV sind drei bis sechs Monate häufig. Daraus folgt die wichtigste Empfehlung dieses Beitrags: Fordern Sie die Nummer erst an, wenn der Zulassungstermin feststeht. Wer sie Wochen vorher besorgt und dann auf ein verspätetes Fahrzeug wartet, steht womöglich mit einem abgelaufenen Code am Schalter.

Sie gilt nur einmal

Eine eVB-Nummer ist für genau einen Vorgang bestimmt. Haben Sie Ihr Auto mit ihr zugelassen und ziehen ein Jahr später um, brauchen Sie für die Ummeldung eine neue.

Beides ist schnell behoben: Eine neue Nummer ist in wenigen Minuten angefordert – wenn Sie es rechtzeitig merken.

Online-Zulassung über i-Kfz

Auch im internetbasierten Verfahren ist die eVB-Nummer zwingend. Halten Sie sie bereit, bevor Sie starten – zusammen mit:

  • dem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN,
  • den verdeckten Sicherheitscodes auf den Fahrzeugpapieren,
  • den Daten für das SEPA-Mandat zur Kraftfahrzeugsteuer und einem Zahlungsmittel für die Gebühren.

Den vollständigen Ablauf finden Sie im Beitrag Auto anmelden.

Wenn der Versicherer ablehnt

Für die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung gilt eine Annahmepflicht: Versicherer müssen sie gewähren (§ 5 Abs. 2 PflVG). Ablehnen dürfen sie nur in den Fällen des § 5 Abs. 4 PflVG:

  • wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherers entgegenstehen, oder
  • wenn Sie dort bereits versichert waren und der Versicherer den Vertrag
    • wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat,
    • wegen Verletzung der Anzeigepflicht oder Nichtzahlung der ersten Prämie zurückgetreten ist, oder
    • wegen Prämienverzugs oder nach einem Schadenfall gekündigt hat.

Bei Pkw und Zweirädern gilt ein Haftpflichtantrag sogar als angenommen, wenn der Versicherer ihn nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich ablehnt oder ein abweichendes Angebot macht (§ 5 Abs. 3 PflVG).

Die Annahmepflicht gilt nur für die Haftpflicht. Eine Teil- oder Vollkaskoversicherung darf ein Versicherer ablehnen.

Häufige Probleme

ProblemLösung
eVB abgelaufenNeue anfordern – dauert meist Minuten
eVB schon verbrauchtFür jeden Vorgang eine neue anfordern
Code wird nicht akzeptiertAuf Zahlendreher und verwechselte Zeichen prüfen, sonst neu anfordern
Versicherer lehnt die Haftpflicht abGrund erfragen; Ablehnung nur nach § 5 Abs. 4 PflVG zulässig
Fahrzeug noch nicht auf Sie zugelassenKein Hindernis – die eVB wird für Sie und die Fahrzeugdaten ausgestellt
KurzzeitkennzeichenGesonderte, kostenpflichtige Versicherung nötig

Und danach: der Versicherungsvertrag

Mit der Zulassung beginnt der eigentliche Vertrag. Zwei Punkte sollten Sie im Blick behalten:

  • Regionalklasse: Der Beitrag hängt auch vom Wohnort ab. Nach einem Umzug kann er sich ändern – informieren Sie Ihre Versicherung, siehe Auto ummelden.
  • Abmeldung: Was mit dem Vertrag passiert, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen, steht im Beitrag Auto abmelden.

Verbindung zu weiteren Themen

Rund um die Zulassung: Auto anmelden, Auto ummelden, das Wunschkennzeichen und die Umweltplakette, die nach jedem Kennzeichenwechsel neu fällig wird. Für die laufenden Kosten: der Kfz-Steuer-Rechner.

Quellen

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), § 49
  • Pflichtversicherungsgesetz (PflVG), § 1 und § 5
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): Was ist eine eVB-Nummer?

Zuletzt aktualisiert am 16. September 2026. Ohne Gewähr. Gültigkeitsdauer und Ausstellungspraxis unterscheiden sich je Versicherer; verbindlich sind die Angaben Ihres Versicherers und Ihrer Zulassungsbehörde.

Häufige Fragen

Was bedeutet eVB?
Elektronische Versicherungsbestätigung. Nach § 49 FZV muss bei der Zulassung nachgewiesen werden, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Das geschieht elektronisch: Der Versicherer übermittelt die Bestätigung, die Zulassungsbehörde ruft sie mit dem siebenstelligen Code ab.
Was kostet die eVB-Nummer?
Nichts. Die Versicherer stellen sie kostenlos aus. Sie wird erst dann relevant, wenn Sie das Fahrzeug tatsächlich zulassen; mit der Zulassung beginnt der Versicherungsvertrag.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Das legt jeder Versicherer selbst fest. Nach Angaben des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) sind häufig drei bis sechs Monate üblich. Fordern Sie die Nummer deshalb erst an, wenn der Zulassungstermin feststeht.
Kann ich eine eVB-Nummer mehrfach verwenden?
Nein. Eine eVB-Nummer gilt nur für einen einzigen Vorgang bei der Zulassungsbehörde. Brauchen Sie später einen weiteren Vorgang, etwa eine Ummeldung, fordern Sie eine neue an.
Ab wann bin ich versichert?
Grundsätzlich ab dem Tag der Zulassung. Die Versicherungsbestätigung kann einen anderen Beginn enthalten, wenn der Schutz nicht ab der Zulassung gelten soll (§ 49 Abs. 2 FZV). Den genauen Beginn nennt Ihnen Ihr Versicherer.
Brauche ich beim Autokauf eine eigene eVB-Nummer?
Ja. Der Versicherungsschutz der Vorbesitzerin oder des Vorbesitzers geht nicht auf Sie über. Als neue Halterin oder neuer Halter schließen Sie einen eigenen Vertrag ab und legen die eigene Versicherungsbestätigung vor.
Brauche ich eine eVB-Nummer, wenn ich nur die Versicherung wechsle?
Nein. Ein reiner Versichererwechsel läuft zwischen den Versicherern; einen Termin bei der Zulassungsbehörde und eine eVB-Nummer brauchen Sie dafür nicht.
Darf eine Versicherung mich ablehnen?
Für die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung nur in engen Grenzen. § 5 Abs. 4 PflVG erlaubt eine Ablehnung nur bei Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherers oder wenn Sie dort schon versichert waren und der Versicherer den Vertrag etwa wegen Täuschung angefochten, wegen Nichtzahlung der Erstprämie zurückgetreten oder wegen Prämienverzugs oder nach einem Schaden gekündigt hat. Für die Kaskoversicherung gilt diese Pflicht nicht.
Gilt die eVB-Nummer auch für Kurzzeitkennzeichen?
Nein, dafür brauchen Sie eine eigene Versicherungsbestätigung. Sie ist an eine gesonderte Kurzzeitversicherung gekoppelt, die im Gegensatz zur normalen eVB etwas kostet. Nicht jeder Versicherer bietet sie an.