Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2026 monatlich 259 Euro für jedes Kind (§ 66 Abs. 1 EStG). Gegenüber 2025 ist der Betrag um 4 Euro gestiegen. Kindergeld ist eine monatliche Geldleistung des Staates für Eltern, die unabhängig vom Einkommen gezahlt wird und die Kosten der Erziehung mit abfedern soll.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026 pro Kind?
Das Kindergeld beträgt 2026 einheitlich 259 Euro je Kind und Monat. Der Betrag ist für jedes Kind gleich – die frühere Staffelung nach der Reihenfolge der Kinder wurde zum 1. Januar 2023 abgeschafft. Für Familien mit mehreren Kindern ergeben sich daraus diese Beträge:
| Kinder | Kindergeld pro Monat | Kindergeld pro Jahr |
|---|---|---|
| 1 Kind | 259 Euro | 3.108 Euro |
| 2 Kinder | 518 Euro | 6.216 Euro |
| 3 Kinder | 777 Euro | 9.324 Euro |
| 4 Kinder | 1.036 Euro | 12.432 Euro |
| 5 Kinder | 1.295 Euro | 15.540 Euro |
Gezahlt wird das Kindergeld je Kind, nicht je Elternteil: Für ein Kind überweist die Familienkasse den Betrag immer nur an eine Person (§ 64 EStG).
Entwicklung des Kindergeldes seit 2021
Die folgende Übersicht zeigt, wie sich der monatliche Betrag je Kind entwickelt hat. Sie erklärt auch, warum ältere Ratgeber unterschiedliche Beträge für das erste, dritte und vierte Kind nennen.
| Jahr | 1. und 2. Kind | 3. Kind | Ab dem 4. Kind |
|---|---|---|---|
| 2021 und 2022 | 219 Euro | 225 Euro | 250 Euro |
| 2023 und 2024 | 250 Euro | 250 Euro | 250 Euro |
| 2025 | 255 Euro | 255 Euro | 255 Euro |
| 2026 | 259 Euro | 259 Euro | 259 Euro |
Seit Januar 2023 gilt also ein einheitlicher Betrag für jedes Kind. Wer im Internet noch auf gestaffelte Beträge stößt, liest einen Stand von 2022 oder älter.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag: was ist günstiger?
Eltern müssen sich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag nicht entscheiden: Das Finanzamt führt die sogenannte Günstigerprüfung bei der Einkommensteuerveranlagung automatisch durch (§ 31 EStG). Es rechnet nach, ob die Freibeträge für Kinder oder das Kindergeld die höhere Entlastung bringen, und wendet das günstigere Ergebnis an.
Die Freibeträge für Kinder betragen 2026 (BMBFSFJ, Stand 1. Januar 2026):
| Freibetrag | Beide Eltern zusammen | Je Elternteil |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag | 6.828 Euro | 3.414 Euro |
| BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) | 2.928 Euro | 1.464 Euro |
| Summe | 9.756 Euro | 4.878 Euro |
Rechenbeispiel: Ein zusammen veranlagtes Elternpaar erhält 2026 für ein Kind 3.108 Euro Kindergeld im Jahr. Die Freibeträge von zusammen 9.756 Euro bringen bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent rechnerisch rund 4.100 Euro Steuerersparnis. In diesem Fall sind die Freibeträge günstiger; das Finanzamt rechnet das bereits gezahlte Kindergeld dann gegen. Bei mittleren Einkommen fällt die Prüfung dagegen meist zugunsten des Kindergeldes aus.
Der Punkt, den viele Seiten nicht erklären
Die Freibeträge kommen nicht zusätzlich zum Kindergeld: Sie sind eine Alternative dazu. Wer in der Steuererklärung die Anlage Kind ausfüllt, bekommt also nicht beides, sondern das Ergebnis der Günstigerprüfung. Umgekehrt wirken sich die Freibeträge für Kinder schon während des Jahres aus – allerdings nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, nicht auf die laufende Lohnsteuer.
Kinderzuschlag: mehr Geld bei kleinem Einkommen
Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 297 Euro monatlich je Kind und richtet sich an Familien, deren Einkommen zwar für sie selbst, nicht aber für den Bedarf ihrer Kinder reicht (Bundesagentur für Arbeit, Stand 2026). Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und muss gesondert bei der Familienkasse beantragt werden. Wie hoch der Anspruch ausfällt, zeigt unser Kinderzuschlag-Rechner.
Anrechnung beim Unterhalt
Bei getrennt lebenden Eltern mindert das Kindergeld den Barunterhalt. Nach § 1612b BGB wird es bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei volljährigen Kindern in voller Höhe angerechnet. Von 259 Euro Kindergeld reduzieren bei einem minderjährigen Kind also 129,50 Euro den Zahlbetrag des unterhaltspflichtigen Elternteils. Die Tabellenbeträge selbst finden Sie unter Düsseldorfer Tabelle.
Wann kommt das Geld?
Der Auszahlungstag hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab: niedrige Endziffern erhalten das Kindergeld früher im Monat, hohe später. Die verbindlichen Termine veröffentlicht die Familienkasse jährlich im Voraus; die vollständige Tabelle für 2026 steht in unserer Übersicht der Kindergeld-Auszahlungstermine 2026.
Verbindung zu weiteren Themen
Vertiefend: Kindergeld 2026: Höhe, Anspruch, Auszahlung und Antrag, Kindergeld beantragen: Anleitung und Formulare, Kindergeld in der Ausbildung, Kinderzuschlag sowie der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 31, 32 Abs. 6, 64 und 66
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt 2026 – Kein neuer Antrag notwendig
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Kindergeld (KG2), Stand Juli 2026
- BMBFSFJ: Freibeträge für Kinder, Stand 1. Januar 2026
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1612b
Zuletzt aktualisiert am 18. September 2026. Ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt im Einzelfall vor.