Familie & Kinder

Düsseldorfer Tabelle 2026 einfach erklärt

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 04.07.2026 · 9 Min. Lesezeit

Wenn Eltern getrennt leben, stellt sich schnell die Frage: Wie viel Kindesunterhalt ist zu zahlen? Die Antwort liefert in nahezu allen Fällen die Düsseldorfer Tabelle. Wer sie lesen und anwenden kann, hat eine klare Grundlage für Gespräche, Vereinbarungen und notfalls Gerichtsverfahren. Dieser Artikel erklärt die Logik der Tabelle, nennt alle Werte für 2026 und klärt den häufigsten Irrtum: den Unterschied zwischen Tabellenbetrag und tatsächlichem Zahlbetrag.

Rechtlicher Hinweis: Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Orientierungshilfe, kein individueller Rechtsrat. Bei konkreten Unterhaltsstreitigkeiten empfiehlt sich die Beratung durch das Jugendamt oder eine Fachanwältin/einen Fachanwalt für Familienrecht.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie der Gerichte zur Bemessung des Kindesunterhalts. Sie wird vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in Abstimmung mit allen anderen Oberlandesgerichten und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages herausgegeben – in der Regel zum 1. Januar eines jeden Jahres.

Wichtig: Die Tabelle ist kein Gesetz. Sie stellt nach Anmerkung I der offiziellen Fassung ausdrücklich eine Richtlinie dar. Dennoch wird sie bundesweit von Familiengerichten als anerkannter Maßstab herangezogen – wer davon abweicht, muss das begründen.

Rechtsgrundlage für den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder ist § 1612a BGB; die Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (Selbstbehalt) regelt § 1603 BGB; die Anrechnung des Kindergeldes § 1612b BGB.

(Quelle: OLG Düsseldorf, DT 2026, Anm. I)

Wie ist die Tabelle aufgebaut?

Die Tabelle kombiniert zwei Faktoren und liefert daraus den Bedarfssatz (Tabellenbetrag):

1. Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen → 15 Einkommensgruppen von bis zu 2.100 Euro bis 11.200 Euro (bereinigtes Nettoeinkommen).

2. Alter des Kindes → 4 Altersstufen nach § 1612a Abs. 1 BGB:

AltersstufeAltersbereich
1. Stufe0 bis 5 Jahre
2. Stufe6 bis 11 Jahre
3. Stufe12 bis 17 Jahre
4. Stufeab 18 Jahre (volljährig)

Wo sich Einkommensgruppe und Altersstufe kreuzen, steht der monatliche Tabellenbetrag.

Hinweis zum bereinigten Nettoeinkommen: Es handelt sich nicht um den Nettolohn auf dem Gehaltszettel. Abgezogen werden können u. a. berufsbedingte Kosten, Schulden und bestimmte Versicherungsbeiträge. Die genaue Bereinigung ist im Streitfall gerichtlich zu klären.

(Quelle: OLG Düsseldorf, DT 2026)

Die vollständige Tabelle 2026: Tabellenbeträge

Die folgende Tabelle enthält alle Tabellenbeträge (Unterhaltsbedarf) in Euro pro Monat. Das ist der Ausgangswert – noch vor Abzug des Kindergeldes.

Alle Beträge in Euro / Monat. Stand: 01.01.2026.

GruppeBereinigtes Nettoeinkommen0–5 J.6–11 J.12–17 J.ab 18 J.
1bis 2.100486558653698
22.101 – 2.500511586686733
32.501 – 2.900535614719768
42.901 – 3.300559642751803
53.301 – 3.700584670784838
63.701 – 4.100623715836894
74.101 – 4.500661759889950
84.501 – 4.9007008049411.006
94.901 – 5.3007398499931.061
105.301 – 5.7007788931.0451.117
115.701 – 6.4008179381.0981.173
126.401 – 7.2008569831.1501.229
137.201 – 8.2008951.0271.2021.285
148.201 – 9.7009341.0721.2541.341
159.701 – 11.2009721.1161.3061.396

(Quelle: OLG Düsseldorf, DT_2026.pdf)

Tabellenbetrag und Zahlbetrag: der entscheidende Unterschied

Dies ist der häufigste Irrtum beim Lesen der Tabelle: Der Tabellenbetrag ist nicht der Betrag, der tatsächlich überwiesen wird.

Das Kindergeld wird nach § 1612b BGB auf den Tabellenunterhalt angerechnet:

  • Bei minderjährigen Kindern wird das hälftige Kindergeld abgezogen. 2026 beträgt das Kindergeld einheitlich 259 Euro je Kind, also werden 129,50 Euro vom Tabellenbetrag abgezogen.
  • Bei volljährigen Kindern wird das volle Kindergeld (259 Euro) abgezogen.

Das Ergebnis ist der Zahlbetrag – die Summe, die der unterhaltspflichtige Elternteil tatsächlich überweist.

Formel:

Zahlbetrag = Tabellenbetrag − Kindergeldanteil

Rechenbeispiel: Kind, 8 Jahre alt, unterhaltspflichtiges Elternteil mit 3.000 Euro bereinigtem Nettoeinkommen (Gruppe 4):

Betrag
Tabellenbetrag (Gruppe 4, 6–11 Jahre)642 €
Abzüglich hälftiges Kindergeld− 129,50 €
Zahlbetrag512,50 €

(Quelle: OLG Düsseldorf, DT_2026.pdf, Anhang Zahlbeträge)

Die vollständige Tabelle 2026: Zahlbeträge

Die folgende Tabelle enthält die bereits berechneten Zahlbeträge nach Abzug des Kindergelds (hälftiges Kindergeld 129,50 € für Minderjährige; volles Kindergeld 259 € für Volljährige). Dies ist der Betrag, der tatsächlich zu überweisen ist.

Alle Beträge in Euro / Monat. Stand: 01.01.2026. Kindergeld 2026: 259 €.

GruppeBereinigtes Nettoeinkommen0–5 J.6–11 J.12–17 J.ab 18 J.
1bis 2.100356,50428,50523,50439,00
22.101 – 2.500381,50456,50556,50474,00
32.501 – 2.900405,50484,50589,50509,00
42.901 – 3.300429,50512,50621,50544,00
53.301 – 3.700454,50540,50654,50579,00
63.701 – 4.100493,50585,50706,50635,00
74.101 – 4.500531,50629,50759,50691,00
84.501 – 4.900570,50674,50811,50747,00
94.901 – 5.300609,50719,50863,50802,00
105.301 – 5.700648,50763,50915,50858,00
115.701 – 6.400687,50808,50968,50914,00
126.401 – 7.200726,50853,501.020,50970,00
137.201 – 8.200765,50897,501.072,501.026,00
148.201 – 9.700804,50942,501.124,501.082,00
159.701 – 11.200842,50986,501.176,501.137,00

(Quelle: OLG Düsseldorf, DT_2026.pdf, Anhang)

Interaktiver Rechner

Wählen Sie Ihr bereinigtes Nettoeinkommen und das Alter des Kindes – der Rechner zeigt Ihnen sofort den Zahlbetrag nach Kindergeldabzug, ohne dass Sie selbst in der Tabelle nachschlagen müssen.

Der Selbstbehalt 2026

Der unterhaltspflichtige Elternteil muss nach Zahlung des Unterhalts in der Lage sein, seinen eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten. Dafür schützt der Selbstbehalt (auch: notwendiger Eigenbedarf) einen Mindestbetrag.

Gegenüber minderjährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 BGB)

StatusSelbstbehalt 2026darin enthaltene Warmmiete (bis)
Erwerbstätig1.450 Euro / Monat520 Euro
Nicht erwerbstätig1.200 Euro / Monat520 Euro

Übersteigen die tatsächlichen Wohnkosten (Warmmiete) 520 Euro und sind sie nicht unangemessen, soll der Selbstbehalt entsprechend erhöht werden.

Gegenüber volljährigen nicht-privilegierten Kindern

Der angemessene Eigenbedarf gegenüber volljährigen Kindern (die nicht mehr zu den privilegierten Volljährigen nach § 1603 Abs. 2 BGB gehören) beträgt mindestens 1.750 Euro / Monat (inkl. bis 650 Euro Warmmiete).

Als privilegierte Volljährige gelten: unverheiratete Kinder bis 21 Jahre, die im Haushalt eines Elternteils leben und sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden – für sie gilt der günstigere Selbstbehalt (1.450 / 1.200 Euro).

(Quelle: OLG Düsseldorf, DT_2026.pdf, Anm. VII; BGB § 1603)

Was passiert, wenn der Selbstbehalt unterschritten wird?

Reicht das Einkommen nicht für Selbstbehalt und Unterhalt (sog. Mangelfall), wird die nach Abzug des Selbstbehalts verbleibende Summe (Verteilungsmasse) anteilig auf alle unterhaltsberechtigten Kinder aufgeteilt. Minderjährige Kinder haben dabei Vorrang nach § 1609 Nr. 1 BGB.

Unterhalt für volljährige Kinder

Auch nach dem 18. Geburtstag kann eine Unterhaltspflicht bestehen – insbesondere bei Ausbildung oder Studium. Dabei gelten besondere Regeln:

Im Elternhaushalt lebende Volljährige: Der Unterhalt bemisst sich nach der 4. Altersstufe der Tabelle (z. B. Gruppe 1: 698 Euro Tabellenbetrag / 439 Euro Zahlbetrag nach Abzug des vollen Kindergeldes von 259 Euro).

Studierende ohne Elternhaushalt: Der pauschale Unterhaltsbedarf beträgt 990 Euro pro Monat, davon bis zu 440 Euro für Warmmiete. Von diesem Betrag ist das volle Kindergeld (259 Euro) abzuziehen; verbleiben 731 Euro, sofern das Kind kein eigenes Einkommen hat.

Besonderheit: Bei volljährigen Kindern können beide Elternteile anteilig unterhaltspflichtig sein – je nach ihrem jeweiligen Einkommen und Bedarf.

Eigenes Einkommen des Kindes (z. B. aus Nebenjob, BAföG-Anteil) wird auf den Bedarf angerechnet und mindert den elterlichen Unterhalt.

Hinweis: In den Bedarfssätzen sind weder Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung noch etwaige Studiengebühren enthalten. Diese sind ggf. gesondert geltend zu machen. (DT 2026, Anm. V)

(Quelle: OLG Düsseldorf, DT_2026.pdf, Anm. II und IV)

Was ist der Bedarfskontrollbetrag?

Jeder Einkommensgruppe ist ein Bedarfskontrollbetrag zugeordnet. Er stellt sicher, dass dem Unterhaltspflichtigen nach Zahlung des Unterhalts ein angemessener Betrag verbleibt – er ist aber nicht identisch mit dem Selbstbehalt.

Wird der Bedarfskontrollbetrag durch den geschuldeten Unterhalt unterschritten, kann der Tabellenbetrag der nächst niedrigeren Einkommensgruppe angesetzt werden, deren Bedarfskontrollbetrag nicht unterschritten wird.

GruppeBedarfskontrollbetrag
11.200 (nicht erw.) / 1.450 (erw.)
21.750
31.850
41.950
52.050
62.150
72.250
82.350
92.450
102.550
112.850
123.250
133.750
144.350
155.050

(Quelle: OLG Düsseldorf, DT_2026.pdf, Anm. III)

Was gilt bei mehreren Kindern?

Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte ausgerichtet. Gibt es mehr oder weniger als zwei unterhaltsberechtigte Kinder (und ggf. einen Ehegatten), können folgende Korrekturen nötig sein:

  • Mehr als zwei Kinder: Abstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe kann angemessen sein.
  • Weniger als zwei Kinder: Einstufung in eine höhere Einkommensgruppe kann in Betracht kommen.

Im Mangelfall (Einkommen reicht nicht für alle) erfolgt eine anteilige Verteilung nach den Einsatzbeträgen; Kinder haben dabei Vorrang gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten.

(Quelle: OLG Düsseldorf, DT_2026.pdf, Anm. I)

Jährliche Aktualisierung

Die Düsseldorfer Tabelle wird in der Regel zum 1. Januar eines jeden Jahres angepasst. Die aktuelle Fassung veröffentlicht das Oberlandesgericht Düsseldorf auf seiner Website:

Offizielle Seite des OLG Düsseldorf – Düsseldorfer Tabelle

Achten Sie bei Online-Rechnern und Infoseiten stets auf das Erscheinungsjahr der verwendeten Tabelle – veraltete Werte führen zu falschen Ergebnissen.

FAQ

Ist die Düsseldorfer Tabelle ein Gesetz?

Nein. Sie ist eine Richtlinie des OLG Düsseldorf ohne Gesetzeskraft, wird aber bundesweit von Familiengerichten als Maßstab anerkannt. (DT 2026, Anm. I)

Wonach richtet sich die Höhe des Kindesunterhalts?

Nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen (15 Einkommensgruppen) und dem Alter des Kindes (4 Altersstufen). Beides ergibt den Tabellenbetrag. (OLG Düsseldorf, DT 2026)

Was ist der Unterschied zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag?

Der Zahlbetrag = Tabellenbetrag abzüglich Kindergeldanteil. Bei Minderjährigen sind 129,50 Euro (hälftiges Kindergeld 2026) abzuziehen; bei Volljährigen das volle Kindergeld von 259 Euro. (DT 2026, Anhang; § 1612b BGB)

Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?

Gegenüber minderjährigen Kindern: 1.450 Euro (erwerbstätig) bzw. 1.200 Euro (nicht erwerbstätig). Gegenüber volljährigen nicht-privilegierten Kindern: mindestens 1.750 Euro. (DT 2026, Anm. VII; § 1603 BGB)

Gilt die Tabelle auch für volljährige Kinder?

Ja. Volljährige im Elternhaushalt werden nach der 4. Altersstufe eingestuft. Für Studierende ohne Elternwohnsitz gilt ein Pauschalbetrag von 990 Euro / Monat (inkl. bis 440 Euro Warmmiete). (DT 2026, Anm. II und IV)

Wie oft wird die Tabelle aktualisiert?

In der Regel jährlich zum 1. Januar. Die aktuelle Fassung findet sich immer auf der Website des OLG Düsseldorf.

Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?

Nicht der Nettolohn auf dem Gehaltszettel, sondern das Nettoeinkommen nach Abzug berufsbedingter Kosten, Schulden und bestimmter Versicherungsausgaben. Im Streitfall klärt das Familiengericht die genaue Bereinigung.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Dieser Artikel basiert ausschließlich auf der amtlichen Quelle:


Bei konkreten Unterhaltsstreitigkeiten oder Fragen zur Berechnung wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt oder eine Fachanwältin / einen Fachanwalt für Familienrecht.

Häufige Fragen

Ist die Düsseldorfer Tabelle ein Gesetz?
Nein. Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit allen anderen Oberlandesgerichten herausgegeben wird. Sie hat keine Gesetzeskraft, wird aber bundesweit als anerkannter Maßstab für die Berechnung des Kindesunterhalts verwendet. (OLG Düsseldorf, DT 2026, Anm. I)
Wonach richtet sich die Höhe des Kindesunterhalts?
Maßgeblich sind das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Die Kombination beider Faktoren ergibt den Tabellenbetrag. Nach Abzug des hälftigen Kindergeldes (2026: 129,50 Euro) ergibt sich der tatsächliche Zahlbetrag. (OLG Düsseldorf, DT 2026)
Was ist der Unterschied zwischen Tabellenbetrag und Zahlbetrag?
Der Tabellenbetrag ist der Unterhaltsbedarf laut Tabelle. Der Zahlbetrag ist der tatsächlich zu überweisende Betrag nach Abzug des Kindergeldanteils. Bei minderjährigen Kindern werden 129,50 Euro (hälftiges Kindergeld 2026) abgezogen; bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld von 259 Euro. (OLG Düsseldorf, DT 2026, Anhang)
Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?
Gegenüber minderjährigen Kindern beträgt der Selbstbehalt 1.450 Euro für Erwerbstätige und 1.200 Euro für Nicht-Erwerbstätige. Darin sind jeweils bis zu 520 Euro Warmmiete enthalten. (OLG Düsseldorf, DT 2026, Anm. VII)
Gilt die Düsseldorfer Tabelle auch für volljährige Kinder?
Ja. Volljährige Kinder, die noch im Elternhaushalt wohnen, werden nach der 4. Altersstufe eingestuft (Tabellenbetrag Gruppe 1: 698 Euro). Studierende ohne eigene Wohnung haben pauschal 990 Euro Unterhaltsbedarf im Monat (inkl. bis 440 Euro Warmmiete). Bei Volljährigen wird das volle Kindergeld (259 Euro) abgezogen. (OLG Düsseldorf, DT 2026, Anm. II und IV)
Wie oft wird die Düsseldorfer Tabelle aktualisiert?
In der Regel jährlich zum 1. Januar. Die jeweils aktuelle Fassung veröffentlicht das Oberlandesgericht Düsseldorf auf seiner Website (olg-duesseldorf.nrw.de). Prüfen Sie stets, ob Sie die gültige Jahresfassung verwenden.
Was ist das bereinigte Nettoeinkommen?
Das bereinigte Nettoeinkommen ist nicht identisch mit dem Nettolohn auf dem Gehaltszettel. Es ergibt sich nach Abzug berufsbedingter Kosten, Schulden und bestimmter Versicherungsbeiträge. Im Streitfall legt das Familiengericht die genaue Bereinigung fest.