Familie & Kinder

Kinderzuschlag 2026: Anspruch, Höhe und Antrag (KiZ)

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 24.06.2026 · 8 Min. Lesezeit

Wer mit seinem Einkommen gerade so über die Runden kommt, für sich selbst aber nicht genug verdient, um auch die Kinder zu versorgen, steht vor einem häufigen Dilemma. Für genau diese Situation gibt es den Kinderzuschlag (KiZ) – eine staatliche Leistung, die zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird und Familien mit kleinerem Einkommen vor dem Bürgergeld bewahren soll. Dieser Leitfaden erklärt, wer anspruchsberechtigt ist, wie viel der KiZ 2026 beträgt und wie Sie ihn beantragen.

Hinweis: Der Kinderzuschlag setzt voraus, dass Sie Kindergeld beziehen. Alles zum Kindergeld erklärt unser Artikel Kindergeld 2026: Höhe, Anspruch, Auszahlung und Antrag.

Was ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag ist eine staatliche Familienleistung für erwerbstätige Eltern mit geringem Einkommen. Die Idee dahinter: Wer selbst für seinen Lebensunterhalt aufkommen kann, aber mit dem Geld nicht auch noch den Bedarf seiner Kinder deckt, soll nicht ins Bürgergeld abrutschen. Der KiZ schließt diese Lücke.

Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit berechnet und ausgezahlt. Rechtsgrundlage ist § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG).

(Quelle: arbeitsagentur.de)

Voraussetzungen: Wer bekommt den Kinderzuschlag?

Der KiZ ist an mehrere Bedingungen geknüpft, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen:

1. Kindergeld: Sie beziehen Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für das Kind.

2. Kind im Haushalt: Das Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

3. Mindesteinkommensgrenze: Ihr Bruttoeinkommen muss monatlich mindestens erreichen:

FamilienformMindestbruttoeinkommen
Paare900 Euro / Monat
Alleinerziehende600 Euro / Monat

Zum relevanten Einkommen zählen Erwerbseinkommen (auch aus Selbstständigkeit), Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld und Elterngeld. Nicht berücksichtigt werden Wohngeld und Kindergeld.

4. Bedarfsdeckung mit KiZ: Mit Ihrem Einkommen, dem Kinderzuschlag und ggf. Wohngeld müsste der Gesamtbedarf Ihrer Familie gedeckt sein – sodass kein Bürgergeld mehr nötig wäre. Reicht das Einkommen selbst mit KiZ nicht aus, greift stattdessen das Bürgergeld.

5. Kein erhebliches Vermögen: Erhebliches Vermögen liegt ab folgenden Beträgen vor:

Größe der BedarfsgemeinschaftVermögensgrenze
2 Personen55.000 Euro
3 Personen70.000 Euro
Jede weitere Person+ 15.000 Euro

Nicht als Vermögen zählen: angemessener Hausrat, eine selbst genutzte Immobilie angemessener Größe und ein angemessenes Fahrzeug je erwerbsfähiger Person.

(Quelle: arbeitsagentur.de, BKGG § 6a)

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Höchstbetrag: 297 Euro pro Kind und Monat

Der KiZ beträgt 2026 bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Darin ist der Sofortzuschlag von 25 Euro je Kind bereits enthalten. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit; familienportal.de, BKGG § 6a)

Individuelle Berechnung: Einkommen beeinflusst die Höhe

Der Höchstbetrag ist selten der tatsächlich gezahlte Betrag. Die konkrete Höhe richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und der Kinder:

  • Elterneinkommen über Eigenbedarf: Überschreitet das Elterneinkommen den eigenen Bedarf, verringert sich der KiZ entsprechend.
  • Kinder-Einkommen: Unterhalt, Unterhaltsvorschuss oder Waisenrente der Kinder werden zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.

Da jede Familiensituation individuell berechnet wird, empfiehlt sich vorab der KiZ-Lotse (interaktives Video-Tool auf arbeitsagentur.de), um den voraussichtlichen Anspruch einzuschätzen: KiZ-Lotse der Familienkasse

(Quelle: familienportal.de)

Auszahlung

Der Kinderzuschlag wird zusammen mit dem Kindergeld am selben Tag ausgezahlt – in der Regel an die Person, die auch das Kindergeld erhält. Die genauen Termine finden Sie in unserem Artikel Kindergeld Auszahlungstermine 2026.

Wichtig: Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich. Der Anspruch beginnt frühestens mit dem Monat der Antragstellung.

Kinderzuschlag beantragen: Schritt für Schritt

Schritt 1: Anspruch vorprüfen

Nutzen Sie vorab den KiZ-Lotsen der Familienkasse. Das interaktive Video-Tool führt Sie durch einige Fragen und zeigt innerhalb von Minuten, ob sich ein Antrag voraussichtlich lohnt: KiZ-Lotse aufrufen

Alternativ bietet die Familienkasse auch eine Videoberatung an.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

Für den Antrag benötigen Sie in der Regel:

  • Einkommensnachweise der letzten 6 Monate vor Antragstellung (Gehaltsabrechnungen oder Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers)
  • Erklärung zum Vermögen (Ihrer Familie und ggf. der Kinder)
  • Nachweis über Wohnkosten (z. B. Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung oder bei Eigentum: Zinsnachweise)

Sollten nicht alle Unterlagen sofort vorliegen, können Sie fehlende Nachweise später online oder per Post nachreichen.

Schritt 3: Online beantragen

Den Antrag stellen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit – am einfachsten und schnellsten online:

Jetzt Kinderzuschlag online beantragen

Mit einer Bund-ID können Sie den Antrag vollständig digital einreichen – ohne Ausdruck und Unterschrift. Alternativ ist die Einreichung per Post oder persönlich in Ihrer Familienkasse möglich.

Schritt 4: Bescheid abwarten

Nach Eingang Ihres vollständigen Antrags prüft die Familienkasse den Anspruch. Haben Sie nach 6 Wochen noch keinen Bescheid erhalten, können Sie unter 0800 4 555530 (gebührenfrei) nach dem Bearbeitungsstand fragen. Ausstehende Beträge werden rückwirkend ab Antragstellung erstattet.

(Quelle: arbeitsagentur.de)

Wie lange gilt der Kinderzuschlag?

Der KiZ wird für 6 Monate bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums erlischt der Anspruch automatisch – er muss aktiv neu beantragt werden.

Maßgebliches Einkommen für die Berechnung ist das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate vor der Antragstellung. Stellen Sie den Antrag zum Beispiel im Oktober 2026, werden die Einkommen von April bis September 2026 zugrunde gelegt.

Ändern sich Ihre Verhältnisse (Einkommen, Wohnkosten, Familiengröße), müssen Sie die Familienkasse unverzüglich informieren.

(Quelle: arbeitsagentur.de)

Welche weiteren Leistungen kommen dazu?

Der Kinderzuschlag öffnet Familien den Zugang zu einer Reihe von Zusatzleistungen, die den Alltag mit Kindern spürbar entlasten:

Bildungs- und Teilhabepaket

Wer KiZ bezieht, hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Darunter fallen unter anderem:

  • Schulbedarfspaket: 195 Euro jährlich für Schulbedarf (Hefte, Stifte, Ranzenausstattung)
  • Kostenfreie Mittagsverpflegung in Kita, Schule und Hort
  • Zuschüsse für Lernförderung, Ausflüge und Klassenfahrten
  • Beiträge für Vereinsmitgliedschaft, Musikunterricht und Freizeitaktivitäten

Für Fragen zum Bildungspaket wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrer Gemeinde: Anlaufstellen zum Bildungspaket (BMAS)

Befreiung von Kita-Gebühren

KiZ-Beziehende können sich beim zuständigen Jugendamt von den Kita-Gebühren befreien lassen.

Studienstarthilfe

Beginnt ein Kind unter 25 Jahren ein Studium und bezog es im Vormonat Kinderzuschlag, kann es über BAföG Digital eine Studienstarthilfe beantragen. Die Frist für die Antragstellung ist kurz – Antrag direkt bei Studienbeginn stellen.

(Quelle: arbeitsagentur.de; familienportal.de)

Kinderzuschlag oder Bürgergeld?

Der Kinderzuschlag und das Bürgergeld schließen sich nicht grundsätzlich aus, haben aber unterschiedliche Zielgruppen:

  • Kinderzuschlag richtet sich an Familien, deren Eigeneinkommen ausreicht, um sich selbst zu versorgen – die aber ohne KiZ (und ggf. Wohngeld) nicht genug für die Kinder hätten. Ziel ist es, Bürgergeld zu vermeiden.
  • Bürgergeld greift, wenn das Einkommen auch mit KiZ und Wohngeld nicht reicht. In diesem Fall kann Bürgergeld ergänzend beantragt werden; der KiZ wird dabei als Einkommen angerechnet.

Tipp für Alleinerziehende: Für Alleinerziehende gelten niedrigere Mindesteinkommensgrenzen (600 Euro statt 900 Euro brutto). Wer keinen oder zu wenig Unterhalt erhält, kann zusätzlich Unterhaltsvorschuss beantragen.

(Quelle: arbeitsagentur.de)

Kinderzuschlag und EU-Bürger

EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz können Kinderzuschlag erhalten, sofern sie die grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen. Staatsangehörige aus Drittstaaten kommen ebenfalls in Betracht, wenn der entsprechende Aufenthaltstitel vorliegt.

(Quelle: arbeitsagentur.de)

FAQ

Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?

Bis zu 297 Euro pro Kind und Monat – inklusive Sofortzuschlag von 25 Euro. Die genaue Höhe wird individuell berechnet und hängt vom Familieneinkommen ab. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit; familienportal.de; BKGG § 6a)

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?

Eltern, die Kindergeld beziehen, mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende) brutto verdienen und deren Bedarf mit KiZ und ggf. Wohngeld gedeckt wäre – ohne Bürgergeld zu benötigen. Das Kind muss unter 25 und unverheiratet sein. (BKGG § 6a; arbeitsagentur.de)

Bekomme ich Kinderzuschlag und Kindergeld gleichzeitig?

Ja, beide Leistungen werden am selben Tag ausgezahlt. Der KiZ setzt sogar den Kindergeldbezug voraus. (arbeitsagentur.de)

Wie lange gilt der Kinderzuschlag?

Der Bewilligungszeitraum beträgt 6 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Rückwirkende Zahlung ist nicht möglich. (arbeitsagentur.de)

Schließt der Kinderzuschlag das Bürgergeld aus?

Nicht zwingend. Reicht das Einkommen auch mit KiZ und Wohngeld nicht aus, kann Bürgergeld ergänzend beantragt werden – der KiZ zählt dabei als Einkommen. (arbeitsagentur.de)

Welche weiteren Leistungen bringt der Kinderzuschlag?

Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket (u. a. Schulbedarfspaket 195 Euro, kostenfreies Mittagessen), Befreiung von Kita-Gebühren und ggf. Studienstarthilfe für Kinder bei Studienbeginn. (familienportal.de; arbeitsagentur.de)

Wie beantrage ich den Kinderzuschlag?

Online unter web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start – mit Bund-ID vollständig digital. Alternativ per Post oder persönlich bei der Familienkasse. Benötigt werden Einkommensnachweise (letzte 6 Monate), Vermögenserklärung und Wohnkostennachweise. (arbeitsagentur.de)

Quellen & Rechtsgrundlagen

Dieser Artikel basiert ausschließlich auf offiziellen deutschen Quellen:

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Kinderzuschlag?
Eltern, die Kindergeld beziehen, deren Bruttoeinkommen mindestens 900 Euro (Paare) bzw. 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt und die mit ihrem Einkommen plus KiZ und ggf. Wohngeld den Bedarf der ganzen Familie decken könnten – ohne auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Das Kind muss unter 25 Jahre alt und unverheiratet sein. (BKGG § 6a; arbeitsagentur.de)
Wie hoch ist der Kinderzuschlag 2026?
Bis zu 297 Euro pro Kind und Monat. Darin ist der Sofortzuschlag von 25 Euro bereits enthalten. Die genaue Höhe hängt vom Einkommen der Eltern und der Kinder ab. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, familienportal.de; BKGG § 6a)
Bekomme ich Kinderzuschlag und Kindergeld gleichzeitig?
Ja. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und setzt sogar voraus, dass Sie Kindergeld beziehen. Beide Leistungen werden am selben Tag ausgezahlt. (arbeitsagentur.de)
Wie lange wird der Kinderzuschlag gezahlt?
Der Kinderzuschlag wird für 6 Monate bewilligt. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie ihn neu beantragen. Eine rückwirkende Auszahlung ist nicht möglich. (arbeitsagentur.de)
Schließt der Kinderzuschlag das Bürgergeld aus?
Nicht zwingend. Der KiZ richtet sich an Familien, die ohne ihn Bürgergeld beantragen müssten. Reicht auch mit KiZ und Wohngeld das Einkommen nicht aus, kann Bürgergeld ergänzend beantragt werden – der KiZ zählt dabei als Einkommen. (arbeitsagentur.de)
Welche weiteren Leistungen bringt der Kinderzuschlag?
Mit dem KiZ haben Familien auch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket: z. B. ein Schulbedarfspaket von 195 Euro jährlich, kostenloses Mittagessen in Kita und Schule sowie Befreiung von Kita-Gebühren. (familienportal.de; arbeitsagentur.de)
Wie beantrage ich den Kinderzuschlag?
Online bei der Familienkasse unter web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start – mit Bund-ID vollständig digital, ohne Ausdruck. Alternativ per Post oder persönlich. Benötigt werden Einkommensnachweise der letzten 6 Monate, eine Vermögenserklärung und ein Nachweis über die Wohnkosten. (arbeitsagentur.de)