TÜV / Hauptuntersuchung: Fristen und Kosten
Das Wichtigste in Kürze
- Pkw: erste HU nach 36 Monaten, danach alle 24 Monate.
- Die Abgasuntersuchung ist seit 2010 Teil der HU – keine zweite Plakette mehr.
- Kosten: rund 163 Euro im Bundesschnitt (ADAC, Juli 2026); Elektroautos zahlen keine AU.
- Mehr als zwei Monate zu spät: 20 Prozent Aufschlag auf die HU-Gebühr.
- Mehr als acht Monate zu spät: 60 Euro plus ein Punkt.
Die Hauptuntersuchung ist der Termin, den man gern verschiebt – und der dann doppelt kostet: durch das Bußgeld und durch den Aufschlag auf die Prüfgebühr. Dabei ist die Frist leicht im Blick zu behalten, wenn man weiß, wie die Plakette zu lesen ist.
Dieser Beitrag nennt die Fristen nach Fahrzeugart, erklärt das Plakettensystem, die Kosten, die Mängelkategorien und die Bußgeldstaffel bei Überziehung.
Die Fristen nach Fahrzeugart
Rechtsgrundlage ist § 29 StVZO in Verbindung mit Anlage VIII, Nr. 2.1:
| Fahrzeugart | Erste HU | Danach |
|---|---|---|
| Pkw | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| Wohnmobile bis 3,5 t | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| Wohnmobile über 3,5 t bis 7,5 t | in den ersten sechs Jahren alle 24 Monate | danach alle 12 Monate |
| Wohnmobile über 7,5 t | – | alle 12 Monate |
| Anhänger bis 750 kg oder ohne eigene Bremse | nach 36 Monaten | alle 24 Monate |
| Anhänger über 750 kg bis 3,5 t | – | alle 24 Monate |
| Anhänger über 3,5 t | – | alle 12 Monate |
| Krafträder | – | alle 24 Monate |
| Lkw bis 3,5 t | – | alle 24 Monate |
| Lkw über 3,5 t | – | alle 12 Monate |
| Taxen, Mietwagen mit Fahrer, Krankenwagen | – | alle 12 Monate |
Gewerblich vermietete Selbstfahrer-Fahrzeuge müssen grundsätzlich jährlich zur HU. Wird ein Pkw für mindestens ein Jahr an denselben Mieter vermietet, gelten dagegen die normalen Pkw-Fristen (Anlage VIII Nr. 2.2).
Für Busse, Lkw über 7,5 Tonnen und Anhänger über 10 Tonnen kommt zusätzlich die Sicherheitsprüfung (SP) hinzu, für die eigene Fristen und höhere Bußgelder gelten.
Wann die Frist beginnt: mit Monat und Jahr der letzten HU. Bei einem Neufahrzeug zählt der Monat, in dem es erstmals ein amtliches Kennzeichen bekommen hat (Anlage VIII Nr. 2.3) – nicht das Kaufdatum.
Die Plakette lesen
Die Prüfplakette sitzt auf dem hinteren Kennzeichen und funktioniert nach einem einfachen Prinzip:
- Zahl in der Mitte = Jahr der nächsten Hauptuntersuchung
- Zahl ganz oben = Monat der nächsten Hauptuntersuchung
Steht oben eine 4 und in der Mitte 28, ist die HU spätestens im April 2028 fällig. Die Frist endet mit Ablauf dieses Monats.
Zusätzlich richtet sich die Farbe der Plakette nach dem Jahr der nächsten HU. Die Farben wechseln in einem sechsjährigen Zyklus (Anlage IX StVZO) – so erkennt die Polizei überfällige Fahrzeuge schon aus einiger Entfernung:
| Nächste HU | Farbe |
|---|---|
| 2026 | blau |
| 2027 | gelb |
| 2028 | braun |
| 2029 | rosa |
| 2030 | grün |
| 2031 | orange |
Den Termin finden Sie außerdem im Untersuchungsbericht der letzten HU.
Historischer Hinweis: Die früher zusätzlich nötige sechseckige AU-Plakette am vorderen Kennzeichen ist entfallen. Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung – ein separater Termin ist nicht mehr erforderlich.
Die Kosten
| Position | Betrag |
|---|---|
| HU mit AU für einen Pkw | im Bundesschnitt rund 163 Euro (ADAC, Juli 2026) |
| Elektrofahrzeuge | nur die HU – die Abgasuntersuchung entfällt |
| Überziehung um mehr als 2 Monate | plus 20 Prozent auf die HU-Gebühr |
| Nachprüfung nach behobenen Mängeln | nach ADAC in der Regel rund 30 Euro |
Die Preise sind nicht bundeseinheitlich. Sie hängen von Fahrzeugart, zulässiger Gesamtmasse, Bundesland und Prüforganisation ab. Zum Vergleich: 2020 lag der Schnitt laut ADAC noch bei rund 112 Euro.
Sparpotenzial: Neben dem TÜV führen auch DEKRA, GTÜ und KÜS Hauptuntersuchungen durch – oft direkt in Werkstätten, die mit einer dieser Organisationen zusammenarbeiten. Nach Einschätzung des ADAC lassen sich durch einen Vergleich bis zu 40 Euro sparen.
Der Aufschlag bei Überziehung ist keine Kulanzfrage, sondern steht in der Gebührenordnung: Wird die HU nach Überschreitung des Vorführtermins um mehr als zwei Monate durchgeführt, erhöht sich die HU-Gebühr um das 0,2-Fache (GebOSt, Anlage, Nr. 413, Fußnote 8).
Was geprüft wird
Die Hauptuntersuchung umfasst nach Anlage VIIIa StVZO unter anderem:
- Bremsanlage und Bremswirkung
- Lenkung und Achsen
- Beleuchtung und elektrische Anlage
- Reifen, Felgen und Profiltiefe
- Karosserie, Rahmen und tragende Teile auf Korrosion
- Umweltbelastung, einschließlich Abgasuntersuchung
- Sicherheitsausstattung – Gurte, Warndreieck, Warnweste, Verbandkasten
Die Mängelkategorien
Nach der Prüfung wird Ihr Fahrzeug einer Kategorie zugeordnet (Anlage VIII Nr. 3.1.4):
| Kategorie | Folge |
|---|---|
| Ohne erkennbare Mängel | Plakette wird erteilt |
| Geringe Mängel | Plakette kann erteilt werden; Mängel unverzüglich, spätestens binnen eines Monats beheben |
| Erhebliche Mängel | Keine Plakette – Mängel beheben und binnen eines Monats zur Nachprüfung |
| Gefährliche Mängel | Keine Plakette, ausdrücklicher Hinweis auf die Gefährdung – Mängel unverzüglich beheben, Nachprüfung binnen eines Monats |
| Verkehrsunsicher | Plakette wird entfernt, die Zulassungsbehörde benachrichtigt – das Fahrzeug darf nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren |
Wichtig bei erheblichen Mängeln: Führen Sie das Fahrzeug mit dem Untersuchungsbericht innerhalb eines Monats nach der HU erneut vor, genügt eine Nachprüfung – sie beschränkt sich auf die beanstandeten Punkte und ist deutlich günstiger. Kommen Sie später oder ohne Bericht, ist eine komplette neue HU fällig. Wer die Nachprüfungsfrist versäumt, riskiert außerdem ein Bußgeld von 15 Euro (Bußgeldkatalog Nr. 187).
Wenn Sie den Termin überziehen
Die Frist ist überschritten, sobald der auf der Plakette ausgewiesene Monat abgelaufen ist. Die Staffel für Fahrzeuge ohne vorgeschriebene Sicherheitsprüfung, also etwa für Pkw (Bußgeldkatalog Nr. 186.2):
| Überziehung | Bußgeld | Punkt |
|---|---|---|
| bis 2 Monate | – | – |
| mehr als 2 bis 4 Monate | 15 Euro | – |
| mehr als 4 bis 8 Monate | 25 Euro | – |
| mehr als 8 Monate | 60 Euro | 1 Punkt |
Ein Fahrverbot ist für eine versäumte Hauptuntersuchung nicht vorgesehen. Für Fahrzeuge mit Sicherheitsprüfung gilt eine strengere Staffel, die schon ab dem ersten Monat greift. Wie sich ein Punkt auf Ihren Stand auswirkt, zeigt der Beitrag Punkte in Flensburg. Wie Sie gegen einen Bescheid vorgehen, lesen Sie unter Bußgeldbescheid: Einspruch einlegen.
Zusätzlich zur Sanktion: Ab einer Überziehung von mehr als zwei Monaten wird die Untersuchung erweitert – und die HU-Gebühr steigt um 20 Prozent. Wer den Termin um ein halbes Jahr schleifen lässt, zahlt also Bußgeld und höhere Prüfgebühr.
Ein Risiko, das über das Bußgeld hinausgeht: Bei einem Unfall kann eine überfällige Hauptuntersuchung versicherungsrechtliche Folgen haben, wenn ein ungeprüfter technischer Mangel zum Schaden beigetragen hat. Die Höhe des Bußgelds ist dann das kleinste Problem.
Sonderfälle
- Saisonkennzeichen: Fällt die HU in die Zeit außerhalb der Saison, ist sie im ersten Monat des nächsten Betriebszeitraums durchzuführen (Anlage VIII Nr. 2.6).
- Außer Betrieb gesetztes Fahrzeug: Während der Außerbetriebsetzung ruht die Untersuchungspflicht. War in dieser Zeit eine HU fällig, ist sie bei der Wiederinbetriebnahme nachzuholen (Anlage VIII Nr. 2.7) – siehe Auto abmelden.
- Oldtimer mit H-Kennzeichen: Für die Einstufung als Oldtimer ist einmalig ein Gutachten nach § 23 StVZO erforderlich; danach gelten die normalen HU-Fristen.
- Importfahrzeuge: Fahrzeuge aus einem Drittland müssen vor der Zulassung immer zur HU. Bei Fahrzeugen mit EU-Typgenehmigung aus einem anderen EU-Staat ist eine HU nur nötig, wenn sie nach deutschen Fristen inzwischen fällig gewesen wäre und keine Prüfung aus dem Herkunftsland nach EU-Recht nachgewiesen wird (§ 8 FZV). Details im Beitrag Auto importieren.
- Neuwagen und junge Gebrauchte: Die ersten 36 Monate laufen ab der ersten Zuteilung eines Kennzeichens, nicht ab dem Kaufdatum – bei Tageszulassungen ist der Termin daher früher als gedacht.
So bereiten Sie sich vor
Ein Vorab-Check spart die Nachprüfung:
- Beleuchtung vollständig durchgehen – Abblendlicht, Fernlicht, Blinker, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung.
- Reifen prüfen: Profiltiefe, Beschädigungen, Luftdruck, gleichmäßiger Verschleiß.
- Flüssigkeiten kontrollieren: Öl, Kühlwasser, Bremsflüssigkeit, Scheibenwaschwasser.
- Scheibenwischer und Wischerblätter.
- Sicherheitsausstattung: Verbandkasten vollständig und unbeschädigt, Warndreieck, Warnweste.
- Rost an tragenden Teilen begutachten lassen – bei älteren Fahrzeugen ein häufiger Grund für erhebliche Mängel.
- Zulassungsbescheinigung Teil I mitnehmen.
Verbindung zu weiteren Themen
Vertiefend: Auto anmelden – ohne gültige HU keine Zulassung –, Auto abmelden, Punkte in Flensburg, der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sowie der Kfz-Steuer-Rechner.
Quellen
- § 29 StVZO mit Anlage VIII, VIIIa und IX
- Bußgeldkatalog-Verordnung, Anlage, Nr. 186 und 187; Fahrerlaubnis-Verordnung, Anlage 13
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Anlage, Nr. 413
- § 8 FZV und § 23 StVZO
- ADAC: TÜV-Kosten (Stand 30. Juli 2026)
Zuletzt aktualisiert am 17. September 2026. Ohne Gewähr. Prüfgebühren sind nicht bundeseinheitlich und unterscheiden sich je nach Anbieter und Region.