Internationalen Führerschein beantragen: Ablauf, Kosten, Gültigkeit
Das Wichtigste in Kürze
- Innerhalb der EU und des EWR nicht nötig – Ihr Kartenführerschein genügt. In der Schweiz ebenfalls nicht.
- Er gilt nur zusammen mit Ihrem nationalen Führerschein, niemals allein.
- Es gibt zwei Ausführungen: nach dem Übereinkommen von 1968 (drei Jahre gültig) und nach dem Abkommen von 1926 (ein Jahr gültig).
- Voraussetzung: ein Führerschein nach dem ab 1999 gültigen Muster – mit Papierführerschein zuerst umtauschen.
Der internationale Führerschein klingt nach einem globalen Universaldokument. Tatsächlich ist er etwas viel Schlichteres: eine standardisierte, mehrsprachige Wiedergabe Ihres deutschen Führerscheins – nicht mehr und nicht weniger.
Dieser Beitrag erklärt, wann Sie ihn wirklich brauchen, welche der beiden Ausführungen Sie bekommen, was er kostet und welche Falle Besitzerinnen und Besitzer alter Papierführerscheine kurz vor der Reise erwischt.
Was er ist – und was nicht
Der internationale Führerschein ist ein Heft, das Ihre Fahrerlaubnisdaten in mehreren Sprachen wiedergibt. Er beruht auf internationalen Abkommen, denen die meisten Staaten beigetreten sind.
Entscheidend: Er ist kein eigenständiges Dokument. Er berechtigt nicht selbst zum Führen eines Fahrzeugs, sondern gilt nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein. Die Verordnung sagt das sehr direkt: Die Nummer des nationalen Führerscheins muss auf dem internationalen Führerschein vermerkt sein (§ 25b Absatz 4 Satz 2 FeV). Wer ihn allein vorzeigt, steht da wie ohne Führerschein. Führen Sie deshalb immer beide Dokumente mit.
Zwei Ausführungen – und warum das über die Gültigkeitsdauer entscheidet
Hier weichen viele Ratgeber vom deutschen Recht ab. Häufig ist vom „Genfer Abkommen von 1949” die Rede. Die Fahrerlaubnis-Verordnung kennt dieses Abkommen für die Ausstellung aber gar nicht. Sie kennt genau zwei Muster:
| Ausführung | Grundlage | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Anlage 8d FeV | Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Wien) | drei Jahre |
| Anlage 8c FeV | Internationales Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (Paris) | ein Jahr |
Beide gelten grundsätzlich nur in den Vertragsstaaten des jeweiligen Abkommens. Welche Ausführung Sie erhalten, richtet sich also danach, welchem Abkommen Ihr Zielland beigetreten ist – und genau daraus ergibt sich, ob Ihr Dokument ein oder drei Jahre gültig ist.
Ein internationaler Führerschein nach dem Genfer Abkommen von 1949 wird von deutschen Fahrerlaubnisbehörden nicht ausgestellt. Wenn ein Zielland ausdrücklich ein Dokument nach diesem Abkommen verlangt, hilft nur die Rückfrage bei der Auslandsvertretung dieses Staates. Verlassen Sie sich nicht auf eine Gültigkeitsangabe aus einem Ratgeber, sondern auf das, was in Ihrem Heft steht.
In jedem Fall gilt: Die Gültigkeit endet spätestens mit dem Ablauf Ihres nationalen Führerscheins. Wer einen Kartenführerschein mit 15-jähriger Befristung besitzt, sollte vor der Beantragung kurz auf das Ablaufdatum schauen.
Wann Sie ihn brauchen
| Region | Internationaler Führerschein |
|---|---|
| EU und EWR | Nicht nötig – Kartenführerschein genügt |
| Schweiz | Nicht nötig – der deutsche Führerschein wird anerkannt |
| Viele Staaten außerhalb Europas | Häufig erforderlich oder dringend empfohlen |
Zur Schweiz im Detail: Nach Artikel 42 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr darf in der Schweiz fahren, wer einen gültigen nationalen Führerausweis besitzt. Eine Übersetzung ist nur erforderlich, wenn das Dokument nicht auf Deutsch, Französisch oder Italienisch abgefasst ist. Der deutsche Kartenführerschein erfüllt das.
Zu den Ländern, für die ein internationaler Führerschein regelmäßig verlangt oder empfohlen wird, zählen unter anderem die USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan, Thailand und die Türkei. Die Anforderungen unterscheiden sich je Land, teils sogar je Bundesstaat oder Provinz, und sie ändern sich.
Verlassen Sie sich nicht auf Länderlisten im Netz – auch nicht auf diese. Maßgeblich sind die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Ihr Zielland, die kurz vor der Abreise noch einmal geprüft werden sollten. Auskunft geben außerdem die Auslandsvertretungen der jeweiligen Staaten und die Automobilclubs.
Ein zweiter, praktischer Grund: Mietwagenanbieter prüfen häufig strenger als die Behörden vor Ort. Auch in Ländern, in denen der internationale Führerschein rechtlich nicht zwingend ist, kann der Vermieter ihn verlangen – und ohne ihn den Wagen verweigern. Bei gebuchten Mietwagen lohnt sich deshalb der Blick in die Mietbedingungen.
Die Voraussetzung, die zur Falle wird
Der internationale Führerschein wird nach § 25a Absatz 1 FeV nur ausgestellt, wenn Sie eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab dem 1. Januar 1999 zu verwendenden Muster nachweisen. Im Klartext: Sie brauchen einen Kartenführerschein. Wer noch einen grauen oder rosa Papierführerschein besitzt, muss diesen zuerst umtauschen. Die Münchner Führerscheinstelle datiert diese Anforderung auf den 1. September 2002.
Das ist die klassische Falle: Die Reise ist gebucht, der internationale Führerschein soll schnell besorgt werden – und die Behörde verlangt erst den Pflichtumtausch, der drei bis vierzehn Wochen dauert.
Prüfen Sie deshalb frühzeitig, welches Dokument Sie besitzen. Alles zu Fristen, Unterlagen und Kosten steht im Beitrag Führerschein umtauschen. Immerhin: Manche Behörden bearbeiten beide Anträge zusammen, sodass Sie Kartenführerschein und internationalen Führerschein gleichzeitig abholen können. Fragen Sie danach, wenn Sie den Umtausch ohnehin beantragen müssen.
Vorausgesetzt wird außerdem, dass Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Antrag, Kosten und Dauer
Wo Sie ihn beantragen
Bei der Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnsitz – je nach Kommune Führerscheinstelle oder Straßenverkehrsamt. In vielen Städten nehmen auch die Bürgerämter den Antrag entgegen. Vielerorts ist zusätzlich ein Online-Antrag möglich.
Die Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kartenführerschein im Original
- aktuelles biometrisches Lichtbild, das den Anforderungen der Passverordnung entspricht
- die Gebühr
Ein Hinweis aus der Praxis: Ein rein digitales Passfoto als Data-Matrix-Code lässt sich nicht verwenden. Bei persönlicher Vorsprache brauchen Sie einen Ausdruck, beim Online-Antrag eine Bilddatei.
Kosten und Dauer
| Position | Angabe |
|---|---|
| Gebühr nach Nummer 207 GebOSt | Rahmen von 11,20 bis 15,30 Euro |
| Zuschlag nach Nummer 126.2 GebOSt | 1,00 Euro |
| In der Praxis, Beispiel München | 16,30 Euro |
| Bearbeitungsdauer bei Vorsprache mit Termin | meist sofort |
| Bearbeitungsdauer bei Online-Antrag | bis zu sechs Wochen |
Nummer 207 der GebOSt ist eine Rahmengebühr. Das ist der Grund, warum Sie im Netz je nach Quelle Beträge zwischen gut 11 und gut 16 Euro finden: Die Behörden schöpfen den Rahmen unterschiedlich aus. Eine feste bundeseinheitliche Zahl gibt es hier – anders als beim Pflichtumtausch – nicht.
Eine spätere Änderung oder Ergänzung des internationalen Führerscheins schlägt mit 7,70 Euro nach Nummer 205 GebOSt zu Buche.
Auch wenn er bei persönlicher Vorsprache meist sofort ausgestellt wird, sollten Sie vorher einen Termin vereinbaren – spontane Vorsprachen sind bei vielen Behörden nicht mehr möglich.
Für längere Aufenthalte: die Grenzen des Dokuments
Der internationale Führerschein ist für vorübergehende Aufenthalte gedacht – Urlaub, Geschäftsreise, Rundreise. Wer sich längerfristig in einem Land aufhält, muss in der Regel nach einer bestimmten Frist eine einheimische Fahrerlaubnis erwerben oder seinen Führerschein umschreiben lassen.
Die Fristen und Bedingungen variieren stark. Wenn Sie auswandern, ein Auslandssemester planen oder längere Zeit beruflich im Ausland sind, klären Sie das mit der zuständigen Stelle vor Ort oder der deutschen Auslandsvertretung.
Checkliste vor der Reise
- Zielland prüfen – Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts.
- Mietwagenbedingungen lesen, falls Sie einen Wagen gebucht haben.
- Eigenen Führerschein ansehen: Karte oder Papier? Bei Papier zuerst umtauschen.
- Ablaufdatum des nationalen Führerscheins kontrollieren – der internationale gilt nie länger.
- Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde vereinbaren.
- Lichtbild besorgen, als Ausdruck oder Datei.
- Beide Dokumente einpacken – international und national.
- Bei längerem Aufenthalt: Umschreibungspflicht im Zielland klären.
Verbindung zu weiteren Themen
Vertiefend: Führerschein umtauschen mit allen Fristen, die Punkte in Flensburg, Auto anmelden sowie der Kfz-Steuer-Rechner.
Quellen
- §§ 25a und 25b FeV sowie die Anlagen 8c und 8d zur FeV
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebührentarif Nummern 205, 207 und 126.2
- Artikel 42 der schweizerischen Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr (VZV)
- Landeshauptstadt München, Führerscheinstelle
- Auswärtiges Amt, Reise- und Sicherheitshinweise
Zuletzt aktualisiert am 15. September 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Die Anforderungen einzelner Staaten ändern sich – maßgeblich sind die Hinweise des Auswärtigen Amts.