Familie & Kinder

Elterngeld für Väter: Anspruch, Partnermonate, Tipps

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 05.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

Elterngeld für Väter folgt denselben Regeln wie für Mütter: Wer in Deutschland wohnt, mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, es selbst betreut und höchstens 32 Wochenstunden arbeitet, hat Anspruch (§ 1 Abs. 1 und 6 BEEG). Väter spielen beim Elterngeld vor allem wegen der Partnermonate eine Schlüsselrolle: Nur wenn auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate weniger arbeitet, bekommt die Familie 14 statt zwölf Monate Basiselterngeld (§ 4 Abs. 3 BEEG). 2025 bezogen 417.000 Väter Elterngeld, im Durchschnitt für geplant 3,8 Monate (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16. April 2026).

Welchen Anspruch haben Väter?

Väter haben einen eigenen Anspruch auf Elterngeld, unabhängig davon, ob die Mutter Elterngeld bezieht. Voraussetzungen sind (§ 1 Abs. 1 BEEG):

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland,
  • ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind,
  • eigene Betreuung und Erziehung des Kindes,
  • keine volle Erwerbstätigkeit: höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BEEG).

Die Höhe richtet sich nach dem eigenen Einkommen: 65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro im Monat (§ 2 BEEG). Der Anspruch entfällt, wenn das zu versteuernde Einkommen beider Eltern im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt zusammen mehr als 175.000 Euro betrug (§ 1 Abs. 8 BEEG).

Partnermonate: zwei Monate, die sonst verfallen

Eltern haben gemeinsam Anspruch auf zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld. Ist das Erwerbseinkommen eines Elternteils in zwei Lebensmonaten gemindert, kommen zwei weitere Monate hinzu, die Partnermonate (§ 4 Abs. 3 BEEG). Da ein Elternteil höchstens zwölf Monatsbeträge Basiselterngeld beziehen kann (§ 4 Abs. 4 Satz 1 BEEG), kann die Mutter die Partnermonate nicht selbst nutzen. Nimmt der Vater sie nicht, verfallen sie.

AufteilungMutterVaterMonate insgesamt
klassisch12 Monate Basiselterngeld2 Monate Basiselterngeld14
ausgewogen7 Monate7 Monate14
Vater nimmt keine Elternzeit12 Monate–12
mit ElterngeldPlusz. B. 2 Monate Basis (Mutterschutz) und 16 Monate Plus (= 10 Basis)8 Monate Plus (= 4 Basis)bis Lebensmonat 32

Ein Elternteil muss Elterngeld für mindestens zwei Lebensmonate beziehen (§ 4 Abs. 4 Satz 2 BEEG); ein einzelner Vatermonat ist nicht möglich. Alleinerziehende können die Partnermonate unter den Voraussetzungen des § 4c BEEG allein beziehen.

Gemeinsam zu Hause: nur ein Monat Basiselterngeld parallel

Beide Eltern können Basiselterngeld nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig beziehen (§ 4 Abs. 6 Satz 1 BEEG). Das betrifft viele Väter, die direkt nach der Geburt zu Hause sein wollen.

Die Falle, die viele erst im Bescheid bemerken: Die Lebensmonate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld der Krankenkasse oder den Arbeitgeberzuschuss bekommt, gelten bei ihr automatisch als Basiselterngeld-Monate (§ 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG). Das sind meist die ersten beiden Lebensmonate. Nimmt der Vater in beiden Monaten Basiselterngeld, überschreitet die Familie die Grenze von einem gemeinsamen Monat. Die Lösung: Der Vater nimmt einen Monat Basiselterngeld und für den zweiten ElterngeldPlus. Wer ElterngeldPlus bezieht, darf es gleichzeitig zum Basiselterngeld des anderen Elternteils beziehen (§ 4 Abs. 6 Satz 2 BEEG).

Von der Ein-Monats-Grenze ausgenommen sind Mehrlingsgeburten, Frühgeburten im Sinne des § 4 Abs. 5 BEEG, Kinder mit ärztlich festgestellter Behinderung und Fälle, in denen ein Geschwisterbonus ausgelöst wird (§ 4 Abs. 6 Satz 4 BEEG).

Unverheiratete Väter

Eine Ehe ist keine Voraussetzung. Anspruch hat auch, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt und dessen Vaterschaftsanerkennung noch nicht wirksam ist oder über dessen beantragte Vaterschaftsfeststellung noch nicht entschieden wurde (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BEEG). Ein gemeinsamer Haushalt und die eigene Betreuung des Kindes bleiben aber Pflicht.

Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden

Elterngeld kommt von der Elterngeldstelle, die Freistellung vom Arbeitgeber. Elternzeit bis zum dritten Geburtstag muss spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn in Textform verlangt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG). Wer ab der Geburt zu Hause bleiben will, rechnet vom errechneten Geburtstermin zurück.

Rechenbeispiel: Der errechnete Termin ist der 15. Februar 2027. Der Vater möchte ab der Geburt zwei Monate Elternzeit. Er muss sie spätestens sieben Wochen vorher verlangen, also bis zum 28. Dezember 2026. Der Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG).

Wie die Anmeldung aussehen muss, erklärt der Beitrag Elternzeit beantragen.

Geplante Reform: drei Monate je Elternteil

Ein Entwurf des Bundesfamilienministeriums vom Juli 2026 sieht vor, das Basiselterngeld von 14 auf zwölf Monate zu verkürzen, davon je drei Monate für jeden Elternteil und sechs frei aufteilbar; Mindest- und Höchstbetrag sollen auf 330 und 1.900 Euro steigen (ZDF, Bericht vom 7. Juli 2026). Nach Berichten des Tagesspiegels soll die Neuregelung für Kinder gelten, die ab dem 1. November 2027 geboren werden. Stand Oktober 2026 ist das nicht beschlossen. Für alle Geburten bis dahin gelten zwölf Monate plus zwei Partnermonate (§ 4 Abs. 3 BEEG). Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald das Gesetz verabschiedet ist.

Verbindung zu weiteren Themen

Vertiefend: ElterngeldPlus oder Basiselterngeld, Elterngeld 2026: Anspruch, Höhe, Dauer und Antrag, Wie hoch ist das Elterngeld? sowie Elterngeld beantragen.

Quellen

  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), §§ 1, 2, 4, 4c, 16 und 18
  • Statistisches Bundesamt: Pressemitteilung Nr. 136 vom 16. April 2026
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Elterngeld, Themenseite

Zuletzt aktualisiert am 5. Oktober 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Über den Anspruch im Einzelfall entscheidet die zuständige Elterngeldstelle.

Häufige Fragen

Haben Väter Anspruch auf Elterngeld?
Ja. Väter haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch wie Mütter: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, eigene Betreuung und Erziehung und keine volle Erwerbstätigkeit, also höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats (§ 1 Abs. 1 und 6 BEEG). Das Elterngeld beträgt 65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt, höchstens 1.800 Euro (§ 2 BEEG).
Was sind Partnermonate?
Partnermonate sind die zwei zusätzlichen Monate Basiselterngeld, die Eltern über die zwölf gemeinsamen Monate hinaus erhalten, wenn das Erwerbseinkommen eines Elternteils in zwei Lebensmonaten gemindert ist (§ 4 Abs. 3 Satz 2 BEEG). Meist nimmt sie der Vater. Nimmt er sie nicht, verfallen sie; die Mutter kann höchstens zwölf Monate Basiselterngeld beziehen (§ 4 Abs. 4 Satz 1 BEEG).
Wie viele Monate muss ein Vater mindestens nehmen?
Ein Elternteil hat nur Anspruch auf Elterngeld, wenn er es für mindestens zwei Lebensmonate bezieht (§ 4 Abs. 4 Satz 2 BEEG). Ein einzelner Monat Elterngeld ist für den Vater also nicht möglich. Zwei Monate genügen, um die zwei Partnermonate für die Familie zu sichern.
Können Vater und Mutter gleichzeitig Elterngeld bekommen?
Ja, aber beim Basiselterngeld nur in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes (§ 4 Abs. 6 Satz 1 BEEG). Bezieht ein Elternteil ElterngeldPlus, gilt diese Grenze nicht: Er kann es gleichzeitig zum Basiselterngeld oder ElterngeldPlus des anderen beziehen (§ 4 Abs. 6 Satz 2 BEEG). Ausnahmen gelten etwa bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung.
Kann ein Vater in den ersten zwei Monaten nach der Geburt zusammen mit der Mutter Elterngeld nehmen?
Nur eingeschränkt. Die Monate, in denen die Mutter Mutterschaftsgeld der Krankenkasse erhält, gelten bei ihr als Basiselterngeld-Monate (§ 4 Abs. 4 Satz 3 BEEG). Nimmt der Vater in dieser Zeit Basiselterngeld, ist das der eine erlaubte Monat gleichzeitigen Bezugs (§ 4 Abs. 6 Satz 1 BEEG). Für einen zweiten gemeinsamen Monat muss er ElterngeldPlus wählen.
Bekommen unverheiratete Väter Elterngeld?
Ja. Anspruch hat auch, wer mit dem Kind in einem Haushalt lebt und dessen Vaterschaftsanerkennung noch nicht wirksam ist oder über dessen beantragte Vaterschaftsfeststellung noch nicht entschieden wurde (§ 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BEEG). Die Ehe ist keine Voraussetzung. Entscheidend sind gemeinsamer Haushalt und eigene Betreuung des Kindes.
Wann muss ein Vater Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden?
Elternzeit bis zum dritten Geburtstag muss spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn in Textform beim Arbeitgeber verlangt werden (§ 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BEEG). Wer direkt ab der Geburt Elternzeit nehmen will, meldet sie also sieben Wochen vor dem errechneten Termin an. Der Kündigungsschutz beginnt frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG).
Wie lange nehmen Väter im Durchschnitt Elterngeld?
Väter planten 2025 im Durchschnitt eine Elterngeld-Bezugsdauer von 3,8 Monaten, Mütter von 14,9 Monaten (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 16. April 2026). 417.000 Väter bezogen 2025 Elterngeld; ihr Anteil an allen Beziehenden lag bei 25,9 Prozent. 26,1 Prozent der Väter nutzten ElterngeldPlus.
Werden die Partnermonate auf drei Monate erhöht?
Das ist geplant, aber nicht beschlossen. Ein Entwurf des Bundesfamilienministeriums vom Juli 2026 sieht zwölf statt 14 Monate Basiselterngeld vor, davon je drei Monate für jeden Elternteil; nach Medienberichten für Geburten ab dem 1. November 2027. Stand Oktober 2026 ist das kein geltendes Recht; es gelten zwölf Monate plus zwei Partnermonate (§ 4 Abs. 3 BEEG).