Kindergeld und Kinderfreibetrag: Was ist günstiger?
Der Kinderfreibetrag ist ein Betrag, den das Finanzamt bei der Einkommensteuer vom Einkommen abzieht, um das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei zu stellen. 2026 beträgt er je Elternteil 3.414 Euro; hinzu kommt der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) von 1.464 Euro (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG). Eltern bekommen entweder diese Freibeträge oder das Kindergeld, nie beides: Das Finanzamt wählt in der Günstigerprüfung automatisch die günstigere Variante (§ 31 EStG).
Wie hoch sind die Freibeträge für Kinder 2026?
Die Freibeträge für Kinder betragen 2026 zusammen 9.756 Euro je Kind und Jahr, wenn die Eltern zusammen veranlagt werden (§ 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 EStG).
| Freibetrag 2026 | Je Elternteil | Zusammen veranlagte Eltern |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag (sächliches Existenzminimum) | 3.414 Euro | 6.828 Euro |
| BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) | 1.464 Euro | 2.928 Euro |
| Summe | 4.878 Euro | 9.756 Euro |
Zum Vergleich: Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro je Kind (§ 66 Abs. 1 EStG), im Jahr also 3.108 Euro.
So funktioniert die Günstigerprüfung
Die Günstigerprüfung ist der Vergleich, den das Finanzamt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer anstellt. Im Laufe des Jahres zahlt die Familienkasse das Kindergeld als Steuervergütung aus (§ 31 Satz 3 EStG). Bei der Veranlagung rechnet das Finanzamt nach:
- Es ermittelt die Einkommensteuer mit Abzug der Freibeträge für Kinder.
- Ist die Steuerersparnis durch die Freibeträge größer als der Anspruch auf Kindergeld, zieht es die Freibeträge ab und erhöht die Steuer um den Anspruch auf Kindergeld (§ 31 Satz 4 EStG).
- Ist die Ersparnis kleiner, bleibt es beim Kindergeld; die Freibeträge werden für die Einkommensteuer nicht angesetzt.
Unterm Strich erhalten Sie also immer den höheren der beiden Beträge: das Kindergeld oder die Steuerersparnis durch die Freibeträge.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) lohnen sich die Freibeträge für ein Kind bei zusammen veranlagten Eltern ab rund 86.050 Euro zu versteuerndem Einkommen, gerechnet vor Abzug der Freibeträge für Kinder. Darunter ist das Kindergeld günstiger. Die Werte sind eine eigene Berechnung nach § 32a EStG für das Jahr 2026, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
| Zu versteuerndes Einkommen (zusammen veranlagt, vor Kinderfreibeträgen) | Steuerersparnis durch 9.756 Euro Freibeträge | Kindergeld 2026 | Günstiger |
|---|---|---|---|
| 60.000 Euro | 2.668 Euro | 3.108 Euro | Kindergeld |
| 80.000 Euro | 3.006 Euro | 3.108 Euro | Kindergeld |
| 100.000 Euro | 3.344 Euro | 3.108 Euro | Freibeträge, + 236 Euro |
| 120.000 Euro | 3.682 Euro | 3.108 Euro | Freibeträge, + 574 Euro |
| 150.000 Euro | 4.098 Euro | 3.108 Euro | Freibeträge, + 990 Euro |
Rechenbeispiel: Ein verheiratetes Paar mit einem Kind hat 2026 ein zu versteuerndes Einkommen von 100.000 Euro vor Abzug der Freibeträge für Kinder. Die Freibeträge von 9.756 Euro senken die Einkommensteuer nach dem Splittingtarif um 3.344 Euro. Das Finanzamt zieht die Freibeträge ab und rechnet das Kindergeld von 3.108 Euro der Steuer wieder hinzu. Der Vorteil gegenüber dem Kindergeld allein beträgt 236 Euro.
Für Eltern, die nicht zusammen veranlagt werden, liegt die Grenze bei je einem halben Freibetrag von 4.878 Euro und einem halben Kindergeld von 1.554 Euro bei rund 43.025 Euro zu versteuerndem Einkommen je Elternteil (eigene Berechnung nach § 32a EStG, Tarif 2026).
Hinzugerechnet wird der Anspruch, nicht die Zahlung
Das Finanzamt erhöht die Steuer um den Anspruch auf Kindergeld für das gesamte Jahr (§ 31 Satz 4 EStG), nicht um das tatsächlich ausgezahlte Geld.
Der Punkt, den viele falsch verstehen: Gutverdienende Eltern denken manchmal, sie könnten auf den Kindergeldantrag verzichten, weil die Freibeträge ohnehin günstiger seien. Das ist ein Verlust: Das Finanzamt rechnet den Kindergeldanspruch trotzdem gegen. Wer keinen Antrag stellt, bekommt die Freibeträge abzüglich eines Kindergeldes, das nie gezahlt wurde. Einzige Ausnahme sind Monate, für die die Familienkasse Kindergeld festgesetzt, aber wegen der Sechsmonatsgrenze nicht ausgezahlt hat (§ 31 Satz 5 EStG), siehe Kindergeld rückwirkend.
Was ohne Steuererklärung passiert
Die Günstigerprüfung findet nur bei der Veranlagung zur Einkommensteuer statt (§ 31 Satz 4 EStG). Im laufenden Lohnsteuerabzug mindern die Freibeträge für Kinder nur den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Wer oberhalb der Grenze verdient und keine Steuererklärung mit der Anlage Kind abgibt, behält zwar das Kindergeld, verzichtet aber auf den zusätzlichen Vorteil der Freibeträge.
Die Freibeträge werden außerdem nur für die Monate gewährt, in denen ihre Voraussetzungen vorliegen: Für jeden Kalendermonat ohne Voraussetzungen ermäßigen sie sich um ein Zwölftel (§ 32 Abs. 6 Satz 5 EStG). Voraussetzung ist zudem die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes (§ 32 Abs. 6 Satz 12 EStG).
Getrennt lebende Eltern: Hälfte und Übertragung
Nicht zusammen veranlagte Eltern erhalten jeweils die Hälfte der Freibeträge (§ 32 Abs. 6 Satz 1 EStG). Jedem wird das Kindergeld im Umfang seines Kinderfreibetrags angesetzt, also zur Hälfte (§ 31 Satz 4 EStG), auch dem Elternteil, der das Kindergeld nicht selbst bezieht.
Die Freibeträge lassen sich auf Antrag übertragen:
| Übertragung | Voraussetzung | Vorschrift |
|---|---|---|
| Kinderfreibetrag (mit BEA-Freibetrag) auf den anderen Elternteil | nur der Antragsteller kommt seiner Unterhaltspflicht im Wesentlichen nach oder der andere ist mangels Leistungsfähigkeit nicht unterhaltspflichtig; ausgeschlossen bei Unterhaltsvorschuss | § 32 Abs. 6 Satz 6 und 7 EStG |
| BEA-Freibetrag allein, minderjähriges Kind | Kind ist beim Antragsteller gemeldet; kein Widerspruch des anderen wegen Betreuungskosten oder regelmäßiger Betreuung | § 32 Abs. 6 Satz 8 und 9 EStG |
| Auf Stiefelternteil oder Großelternteil | Kind lebt in dessen Haushalt oder er ist unterhaltspflichtig | § 32 Abs. 6 Satz 10 EStG |
Wer das Kindergeld nach einer Trennung bekommt, erklärt Kindergeld bei Trennung.
Verbindung zu weiteren Themen
Vertiefend: Wie hoch ist das Kindergeld 2026?, Kindergeld 2026: Höhe, Anspruch, Auszahlung und Antrag, Entlastungsbetrag für Alleinerziehende sowie Kindergeld rückwirkend.
Quellen
- Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 31, 32, 32a und 66, Fassung für den Veranlagungszeitraum 2026
- Eigene Berechnung der Grenzwerte und der Steuerersparnis nach § 32a EStG (Grund- und Splittingtarif 2026), ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Zuletzt aktualisiert am 2. Oktober 2026. Ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Die Günstigerprüfung nimmt das Finanzamt im Einzelfall vor.