Familie & Kinder

Familienkasse kontaktieren: Telefon, Online-Postfach und Einspruch

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 23.09.2026 · 7 Min. Lesezeit

Die Familienkasse ist die Stelle der Bundesagentur für Arbeit, die Kindergeld und Kinderzuschlag festsetzt und auszahlt. Sie gliedert sich in eine Direktion mit Sitz in Nürnberg und 15 regionale Familienkassen mit 115 lokalen Standorten (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026). Erreichbar ist sie telefonisch, online über das Familienkassen-Profil, per Post und vor Ort. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob Sie nur eine Auskunft brauchen oder eine Frist wahren müssen.

Die Telefonnummern der Familienkasse

Die Familienkasse ist unter zwei gebührenfreien Servicenummern erreichbar, eine für allgemeine Fragen und eine für die Auszahlung (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026).

AnliegenTelefonnummerKosten
Allgemeine Auskünfte zu Kindergeld und Kinderzuschlag0800 4 555530gebührenfrei
Fragen zur Auszahlung0800 4 555533gebührenfrei
Anrufe aus dem Ausland+49 911 12031010Auslandstarif Ihres Anbieters
Zentraler Kindergeldservice (Sonderfälle, siehe unten)0800 4 555531gebührenfrei

Das Servicetelefon unter 0800 4 555530 ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr besetzt (Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026). Halten Sie Ihre Kindergeldnummer bereit: Sie steht im Verwendungszweck jeder Kindergeldüberweisung und rechts oben in jedem Schreiben der Familienkasse, siehe Kindergeldnummer finden.

Online: das Familienkassen-Profil als Postfach

Der Online-Zugang zur Familienkasse ist das Familienkassen-Profil im Konto des Portals der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung sind ein Konto im BA-Portal und eine BundID (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026). Mit dem Profil können Sie:

  • Kindergeld für ein neugeborenes Kind und Kindergeld ab 18 online beantragen,
  • Änderungen wie Adresse oder Bankverbindung direkt mitteilen,
  • Nachweise als Foto oder PDF hochladen,
  • Bescheide online empfangen und herunterladen,
  • über ein eigenes Postfach mit der Familienkasse schreiben.

Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass Daten über diesen Weg im Gegensatz zu einer E-Mail geschützt übertragen werden. Eine E-Mail-Adresse für Anliegen zum eigenen Kindergeld nennt die Familienkasse nicht. Die Pressestelle der Bundesagentur ist ausdrücklich nur für Anfragen aus Politik, Verwaltung und Medien da und gibt keine Auskünfte zu laufenden Fällen.

Eine Ausnahme ist auf Wunsch möglich: Mit dem Formular KG 80 („Einwilligung zum Versand unverschlüsselter E-Mails”, Stand Juli 2026) erlauben Sie der Familienkasse, Ihnen Informationen zu Ihrem Kindergeld per unverschlüsselter E-Mail zu schicken. Die Familienkasse vergleicht eine solche E-Mail selbst mit einer Postkarte; Bescheide darf sie auf diesem Weg nicht versenden. Einen Anspruch auf E-Mail-Kontakt begründet die Einwilligung nicht, und Sie können sie jederzeit widerrufen.

Vor Ort und per Post

Die Familienkasse bespricht Anliegen auch persönlich. Die nächste Dienststelle finden Sie über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten (Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026).

Für Briefe verwenden Sie die Anschrift aus dem Briefkopf Ihres letzten Bescheids: Sie gehört zu der Familienkasse, die Ihren Fall führt. Wer noch nie Kindergeld bezogen hat, ermittelt die zuständige Stelle über die Dienststellensuche.

Der Zentrale Kindergeldservice in Magdeburg

Für bestimmte Personengruppen ist nicht die Familienkasse am Wohnort zuständig, sondern der Zentrale Kindergeldservice der Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026). Das betrifft Sie, wenn Sie

  • Kindergeld für ein Kind mit Behinderung beantragen oder beziehen,
  • Ihre Daten besonders schützen müssen, zum Beispiel wegen einer Auskunftssperre,
  • selbst oder als Elternteil im öffentlichen Dienst des Bundes beschäftigt sind.

Die Anschrift lautet: Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Kindergeldservice, 39157 Magdeburg. Telefonisch ist der Zentrale Kindergeldservice gebührenfrei unter 0800 4 555531 erreichbar, montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 16 Uhr, aus dem Ausland unter +49 391 24387 878. Wer bereits eine Kindergeldnummer hat, kann auch online schreiben.

Warum ein Anruf keinen Antrag und keinen Einspruch ersetzt

Ein Telefonat mit der Familienkasse klärt Fragen, wahrt aber keine Frist. Kindergeld wird elektronisch über das amtliche Online-Verfahren oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift beantragt (§ 67 Satz 1 EStG). Der Einspruch gegen einen Bescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Familienkasse eingehen (§ 355 Abs. 1 AO; Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026).

Der Punkt, den viele unterschätzen: Beim Kindergeld entscheidet der Monat, in dem ein Antrag bei der Familienkasse eingeht, über die Nachzahlung: Ausgezahlt wird rückwirkend nur für die sechs Monate davor (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG). Wer am Monatsende noch auf einen Rückruf wartet, statt den Antrag online abzuschicken, kann dadurch 259 Euro je Kind verlieren. Klären Sie Fragen am Telefon, handeln Sie aber schriftlich oder über das Online-Postfach. Die Einzelheiten erklärt Kindergeld rückwirkend.

Welcher Kontaktweg für welches Anliegen?

AnliegenEmpfohlener WegWarum
Allgemeine Frage, Stand der BearbeitungTelefon 0800 4 555530schnelle Auskunft
Zahlung ausgeblieben, AuszahlungsterminTelefon 0800 4 555533eigene Nummer für die Auszahlung
Erstantrag, Kindergeld ab 18Online-Antrag oder Vordruck KG 1nur so wird die Frist gewahrt (§ 67 EStG)
Umzug, Bankverbindung, Ende der AusbildungOnline-Mitteilung im Familienkassen-ProfilMeldepflicht, Eingang nachweisbar
Einspruch gegen einen Bescheidschriftlich oder elektronischFrist von einem Monat (§ 355 AO)
Kind mit Behinderung, Auskunftssperre, BundesdienstZentraler KindergeldserviceSonderzuständigkeit

Änderungen müssen Sie von sich aus melden

Wer Kindergeld bezieht, muss der Familienkasse unverzüglich alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sind (Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026). Dazu gehören ein Umzug, eine neue Bankverbindung, das Ende oder der Abbruch einer Ausbildung und der Auszug des Kindes. Zu viel gezahltes Kindergeld fordert die Familienkasse zurück. Die Online-Mitteilung im Familienkassen-Profil ist dafür der schnellste Weg.

Verbindung zu weiteren Themen

Vertiefend: Kindergeld beantragen: Anleitung und Formulare, Kindergeld-Auszahlungstermine 2026, Kindergeld ab 18: Wann die Familienkasse weiterzahlt sowie Kindergeld für Ausländer und EU-Bürger.

Quellen

  • Bundesagentur für Arbeit: Familienkasse – Kontakt und Servicenummern, abgerufen am 23. September 2026
  • Bundesagentur für Arbeit: eServices der Familienkasse, abgerufen am 23. September 2026
  • Bundesagentur für Arbeit: Zentraler Kindergeldservice, abgerufen am 23. September 2026
  • Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Kindergeld (KG2), Stand Juli 2026
  • Abgabenordnung (AO), § 355; Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 67 und 70

Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Über den Anspruch im Einzelfall entscheidet die zuständige Familienkasse.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich die Familienkasse telefonisch?
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit ist gebührenfrei unter 0800 4 555530 für allgemeine Auskünfte und unter 0800 4 555533 für Fragen zur Auszahlung erreichbar. Aus dem Ausland gilt die Nummer +49 911 12031010 (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026). Halten Sie beim Anruf Ihre Kindergeldnummer bereit.
Wann ist die Familienkasse telefonisch erreichbar?
Das Servicetelefon der Familienkasse unter 0800 4 555530 ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr erreichbar (Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026). Am Wochenende ist die Hotline nicht besetzt. Online-Mitteilungen über das Familienkassen-Profil können Sie dagegen rund um die Uhr senden.
Kann ich der Familienkasse eine E-Mail schreiben?
Für Anliegen zu Ihrem Kindergeld nennt die Familienkasse keine E-Mail-Adresse für Kundinnen und Kunden. Den geschützten schriftlichen Weg bietet das Familienkassen-Profil im Portal der Bundesagentur für Arbeit: Dort haben Sie ein eigenes Postfach, empfangen Bescheide und senden Änderungen und Nachweise. Sie brauchen dafür ein Konto im BA-Portal und eine BundID. Mit dem Formular KG 80 können Sie zusätzlich einwilligen, dass die Familienkasse Ihnen unverschlüsselte E-Mails schickt; Bescheide kommen auf diesem Weg nicht.
Welche Familienkasse ist für mich zuständig?
Zuständig ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten (Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026). Welche das ist, zeigt die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit. Für Kindergeld bei Kindern mit Behinderung, bei einer Auskunftssperre und für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes des Bundes ist der Zentrale Kindergeldservice in Magdeburg zuständig.
Wie erreiche ich den Zentralen Kindergeldservice?
Der Zentrale Kindergeldservice der Bundesagentur für Arbeit sitzt in 39157 Magdeburg und ist gebührenfrei unter 0800 4 555531 erreichbar: montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 9 bis 16 Uhr. Aus dem Ausland gilt +49 391 24387 878 (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026). Mit Kindergeldnummer ist auch eine Online-Mitteilung möglich.
Kann ich bei der Familienkasse vorbeikommen?
Ja. Die Familienkasse bespricht Anliegen auch vor Ort; die Adresse der nächsten Dienststelle nennt die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit. Die Familienkasse hat 115 lokale Standorte in ganz Deutschland (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026). Nehmen Sie Ausweis, Kindergeldnummer und die Unterlagen zu Ihrem Anliegen mit.
Wie lege ich Einspruch gegen einen Kindergeldbescheid ein?
Der Einspruch gegen einen Bescheid der Familienkasse muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Familienkasse eingehen (§ 355 Abs. 1 AO; Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026). Legen Sie ihn schriftlich oder elektronisch ein, nennen Sie Kindergeldnummer und Datum des Bescheids und begründen Sie ihn. Ein Anruf ersetzt den Einspruch nicht.
Welche Angaben brauche ich, wenn ich die Familienkasse kontaktiere?
Bei jedem Kontakt mit der Familienkasse brauchen Sie Ihre Kindergeldnummer, damit Ihr Anliegen der richtigen Akte zugeordnet wird (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026). Sie steht rechts oben in jedem Schreiben und im Verwendungszweck der Kindergeldüberweisung. Für Fragen zu einem Bescheid halten Sie zusätzlich dessen Datum bereit.
Muss ich Änderungen der Familienkasse melden?
Ja. Sie müssen der Familienkasse unverzüglich alle Änderungen mitteilen, die für den Kindergeldanspruch wichtig sind, etwa Umzug, neue Bankverbindung, Ende der Ausbildung oder Auszug des Kindes (Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026). Am schnellsten geht das über die Online-Mitteilung im Familienkassen-Profil. Wer zu spät meldet, muss zu viel gezahltes Kindergeld zurückzahlen.