Familienkasse kontaktieren: Telefon, Online-Postfach und Einspruch
Die Familienkasse ist die Stelle der Bundesagentur für Arbeit, die Kindergeld und Kinderzuschlag festsetzt und auszahlt. Sie gliedert sich in eine Direktion mit Sitz in Nürnberg und 15 regionale Familienkassen mit 115 lokalen Standorten (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026). Erreichbar ist sie telefonisch, online über das Familienkassen-Profil, per Post und vor Ort. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob Sie nur eine Auskunft brauchen oder eine Frist wahren müssen.
Die Telefonnummern der Familienkasse
Die Familienkasse ist unter zwei gebührenfreien Servicenummern erreichbar, eine für allgemeine Fragen und eine für die Auszahlung (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026).
| Anliegen | Telefonnummer | Kosten |
|---|---|---|
| Allgemeine Auskünfte zu Kindergeld und Kinderzuschlag | 0800 4 555530 | gebührenfrei |
| Fragen zur Auszahlung | 0800 4 555533 | gebührenfrei |
| Anrufe aus dem Ausland | +49 911 12031010 | Auslandstarif Ihres Anbieters |
| Zentraler Kindergeldservice (Sonderfälle, siehe unten) | 0800 4 555531 | gebührenfrei |
Das Servicetelefon unter 0800 4 555530 ist montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 14 Uhr besetzt (Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026). Halten Sie Ihre Kindergeldnummer bereit: Sie steht im Verwendungszweck jeder Kindergeldüberweisung und rechts oben in jedem Schreiben der Familienkasse, siehe Kindergeldnummer finden.
Online: das Familienkassen-Profil als Postfach
Der Online-Zugang zur Familienkasse ist das Familienkassen-Profil im Konto des Portals der Bundesagentur für Arbeit. Voraussetzung sind ein Konto im BA-Portal und eine BundID (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026). Mit dem Profil können Sie:
- Kindergeld für ein neugeborenes Kind und Kindergeld ab 18 online beantragen,
- Änderungen wie Adresse oder Bankverbindung direkt mitteilen,
- Nachweise als Foto oder PDF hochladen,
- Bescheide online empfangen und herunterladen,
- über ein eigenes Postfach mit der Familienkasse schreiben.
Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass Daten über diesen Weg im Gegensatz zu einer E-Mail geschützt übertragen werden. Eine E-Mail-Adresse für Anliegen zum eigenen Kindergeld nennt die Familienkasse nicht. Die Pressestelle der Bundesagentur ist ausdrücklich nur für Anfragen aus Politik, Verwaltung und Medien da und gibt keine Auskünfte zu laufenden Fällen.
Eine Ausnahme ist auf Wunsch möglich: Mit dem Formular KG 80 („Einwilligung zum Versand unverschlüsselter E-Mails”, Stand Juli 2026) erlauben Sie der Familienkasse, Ihnen Informationen zu Ihrem Kindergeld per unverschlüsselter E-Mail zu schicken. Die Familienkasse vergleicht eine solche E-Mail selbst mit einer Postkarte; Bescheide darf sie auf diesem Weg nicht versenden. Einen Anspruch auf E-Mail-Kontakt begründet die Einwilligung nicht, und Sie können sie jederzeit widerrufen.
Vor Ort und per Post
Die Familienkasse bespricht Anliegen auch persönlich. Die nächste Dienststelle finden Sie über die Dienststellensuche der Bundesagentur für Arbeit. Zuständig ist in erster Linie die Familienkasse, in deren Bezirk Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten (Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026).
Für Briefe verwenden Sie die Anschrift aus dem Briefkopf Ihres letzten Bescheids: Sie gehört zu der Familienkasse, die Ihren Fall führt. Wer noch nie Kindergeld bezogen hat, ermittelt die zuständige Stelle über die Dienststellensuche.
Der Zentrale Kindergeldservice in Magdeburg
Für bestimmte Personengruppen ist nicht die Familienkasse am Wohnort zuständig, sondern der Zentrale Kindergeldservice der Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2026). Das betrifft Sie, wenn Sie
- Kindergeld für ein Kind mit Behinderung beantragen oder beziehen,
- Ihre Daten besonders schützen müssen, zum Beispiel wegen einer Auskunftssperre,
- selbst oder als Elternteil im öffentlichen Dienst des Bundes beschäftigt sind.
Die Anschrift lautet: Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Kindergeldservice, 39157 Magdeburg. Telefonisch ist der Zentrale Kindergeldservice gebührenfrei unter 0800 4 555531 erreichbar, montags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 9 bis 16 Uhr, aus dem Ausland unter +49 391 24387 878. Wer bereits eine Kindergeldnummer hat, kann auch online schreiben.
Warum ein Anruf keinen Antrag und keinen Einspruch ersetzt
Ein Telefonat mit der Familienkasse klärt Fragen, wahrt aber keine Frist. Kindergeld wird elektronisch über das amtliche Online-Verfahren oder schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift beantragt (§ 67 Satz 1 EStG). Der Einspruch gegen einen Bescheid muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Familienkasse eingehen (§ 355 Abs. 1 AO; Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026).
Der Punkt, den viele unterschätzen: Beim Kindergeld entscheidet der Monat, in dem ein Antrag bei der Familienkasse eingeht, über die Nachzahlung: Ausgezahlt wird rückwirkend nur für die sechs Monate davor (§ 70 Abs. 1 Satz 2 EStG). Wer am Monatsende noch auf einen Rückruf wartet, statt den Antrag online abzuschicken, kann dadurch 259 Euro je Kind verlieren. Klären Sie Fragen am Telefon, handeln Sie aber schriftlich oder über das Online-Postfach. Die Einzelheiten erklärt Kindergeld rückwirkend.
Welcher Kontaktweg für welches Anliegen?
| Anliegen | Empfohlener Weg | Warum |
|---|---|---|
| Allgemeine Frage, Stand der Bearbeitung | Telefon 0800 4 555530 | schnelle Auskunft |
| Zahlung ausgeblieben, Auszahlungstermin | Telefon 0800 4 555533 | eigene Nummer für die Auszahlung |
| Erstantrag, Kindergeld ab 18 | Online-Antrag oder Vordruck KG 1 | nur so wird die Frist gewahrt (§ 67 EStG) |
| Umzug, Bankverbindung, Ende der Ausbildung | Online-Mitteilung im Familienkassen-Profil | Meldepflicht, Eingang nachweisbar |
| Einspruch gegen einen Bescheid | schriftlich oder elektronisch | Frist von einem Monat (§ 355 AO) |
| Kind mit Behinderung, Auskunftssperre, Bundesdienst | Zentraler Kindergeldservice | Sonderzuständigkeit |
Änderungen müssen Sie von sich aus melden
Wer Kindergeld bezieht, muss der Familienkasse unverzüglich alle Änderungen mitteilen, die für den Anspruch wichtig sind (Merkblatt Kindergeld KG2, Stand Juli 2026). Dazu gehören ein Umzug, eine neue Bankverbindung, das Ende oder der Abbruch einer Ausbildung und der Auszug des Kindes. Zu viel gezahltes Kindergeld fordert die Familienkasse zurück. Die Online-Mitteilung im Familienkassen-Profil ist dafür der schnellste Weg.
Verbindung zu weiteren Themen
Vertiefend: Kindergeld beantragen: Anleitung und Formulare, Kindergeld-Auszahlungstermine 2026, Kindergeld ab 18: Wann die Familienkasse weiterzahlt sowie Kindergeld für Ausländer und EU-Bürger.
Quellen
- Bundesagentur für Arbeit: Familienkasse – Kontakt und Servicenummern, abgerufen am 23. September 2026
- Bundesagentur für Arbeit: eServices der Familienkasse, abgerufen am 23. September 2026
- Bundesagentur für Arbeit: Zentraler Kindergeldservice, abgerufen am 23. September 2026
- Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Kindergeld (KG2), Stand Juli 2026
- Abgabenordnung (AO), § 355; Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 67 und 70
Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Über den Anspruch im Einzelfall entscheidet die zuständige Familienkasse.