Arbeit & Beruf

Abfindung berechnen 2026: Höhe und Steuer

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 26.08.2026 · 11 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Kein allgemeiner gesetzlicher Anspruch – die Abfindung ist Verhandlungssache.
  • Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter je Beschäftigungsjahr.
  • Sozialversicherungsfrei, aber voll einkommensteuerpflichtig.
  • Neu seit 2025: Die Fünftelregelung holen Sie sich selbst über die Steuererklärung.

Rund um die Abfindung halten sich zwei hartnäckige Irrtümer: Man habe bei einer Kündigung automatisch Anspruch darauf – und sie sei steuerfrei. Beides trifft nicht zu. Und seit 2025 kommt ein dritter Punkt hinzu, der bei größeren Beträgen eine erhebliche Liquiditätslücke aufreißt.

Dieser Beitrag erklärt, wann überhaupt eine Abfindung entsteht, wie hoch sie üblicherweise ausfällt, wie sie besteuert wird und was Sie tun müssen, um die Steuerermäßigung nicht zu verlieren.

Wann überhaupt eine Abfindung entsteht

Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. In Betracht kommen fünf Grundlagen:

GrundlageWann sie greift
SozialplanBei Betriebsänderungen mit Betriebsrat – oft die verlässlichste Quelle
TarifvertragWenn er Abfindungsregelungen enthält
§ 1a KSchGWenn der Arbeitgeber bei betriebsbedingter Kündigung ausdrücklich eine Abfindung für den Verzicht auf die Klage anbietet
Gerichtlicher VergleichDer praktische Hauptfall – im Kündigungsschutzprozess
AufhebungsvertragFrei verhandelt

Der häufigste Weg ist der Vergleich vor dem Arbeitsgericht: Der Arbeitgeber will Rechtssicherheit, Sie wollen nicht auf die Wiedereinstellung klagen – man einigt sich auf Beendigung gegen Zahlung. Deshalb ist die fristgerechte Kündigungsschutzklage oft die Voraussetzung dafür, dass überhaupt verhandelt wird.

Der Zusammenhang, den viele übersehen: Wer die Drei-Wochen-Frist des § 4 KSchG verstreichen lässt, verliert nicht nur den Kündigungsschutz – sondern auch jede Verhandlungsposition für eine Abfindung.

Wie hoch fällt eine Abfindung aus?

Die Faustformel

Abfindung = 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit

Diese Formel steht so in § 1a Abs. 2 KSchG und dient in der Praxis als Orientierung – auch dort, wo die Vorschrift gar nicht unmittelbar gilt. Angefangene Beschäftigungsjahre von mehr als sechs Monaten werden dabei auf ein volles Jahr aufgerundet.

Beispiel: Bei 4.000 Euro brutto und zehn Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt die Faustformel 0,5 × 4.000 × 10 = 20.000 Euro.

Der Verhandlungsspielraum

Die Faustformel ist ein Startpunkt, keine Obergrenze. Üblich sind je nach Konstellation 0,25 bis 1,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr. Nach oben treiben:

  • Schwacher Kündigungsgrund – je unsicherer die Kündigung, desto höher das Prozessrisiko des Arbeitgebers
  • Fehler bei der Sozialauswahl oder der Betriebsratsanhörung
  • Besonderer Kündigungsschutz (Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsrat)
  • Langes Beschäftigungsverhältnis und höheres Lebensalter
  • Schlechte Vermittlungschancen auf dem Arbeitsmarkt
  • Interesse des Arbeitgebers an schneller Ruhe – etwa vor einem Verkauf oder einer Umstrukturierung

Die gesetzlichen Höchstbeträge

Frei verhandelte Abfindungen kennen keine Obergrenze. Nur für den Auflösungsantrag im Kündigungsschutzprozess nennt das Gesetz Höchstbeträge (§ 10 KSchG):

KonstellationHöchstbetrag
Grundfallbis zu zwölf Monatsverdienste
Ab dem 50. Lebensjahr und mindestens 15 Jahren Betriebszugehörigkeitbis zu fünfzehn Monatsverdienste
Ab dem 55. Lebensjahr und mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeitbis zu achtzehn Monatsverdienste

Die erhöhten Beträge entfallen, wenn Sie im Zeitpunkt der Auflösung bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben. Als Monatsverdienst zählt, was Ihnen im Monat der Beendigung an Geld- und Sachbezügen zustand (§ 10 Abs. 3 KSchG).

Die Besteuerung: der wichtigste Teil

Grundsatz

Die Abfindung ist voll einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei – eine echte Abfindung wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist kein Arbeitsentgelt. Es fallen also keine Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an.

Die Fünftelregelung nach § 34 EStG

Weil die Abfindung als Einmalzahlung die Steuerprogression stark nach oben treibt, mildert § 34 EStG die Belastung: Rechnerisch wird nur ein Fünftel der Abfindung zum übrigen Einkommen addiert, die daraus entstehende Mehrsteuer wird mit fünf multipliziert.

Voraussetzungen:

  1. Entschädigungscharakter – Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG).
  2. Zusammenballung – die Abfindung muss grundsätzlich in einem einzigen Kalenderjahr zufließen und die bis Jahresende entgangenen Einnahmen übersteigen.

Wie groß die Entlastung ausfällt, hängt stark vom übrigen Einkommen ab. Bei sehr hohen Abfindungen fällt sie gering aus, weil bereits ein Fünftel den Spitzensteuersatz erreicht; bei mittleren Beträgen und niedrigem Restjahreseinkommen ist sie spürbar. Verschenken sollten Sie sie in keinem Fall.

Was sich zum 1. Januar 2025 geändert hat

Das ist die Neuerung, die 2026 noch viele überrascht: Bis einschließlich 2024 wandte der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug an. Das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat die dafür maßgeblichen Sätze 9 und 10 des § 39b Abs. 3 EStG aufgehoben – erstmals anzuwenden auf den Lohnsteuerabzug ab 2025.

Seither gilt:

  • Der Arbeitgeber behält auf die Abfindung die volle Lohnsteuer ein und weist die außerordentlichen Einkünfte in der Lohnsteuerbescheinigung weiterhin gesondert aus.
  • Die Steuerermäßigung nach § 34 EStG bleibt bestehen – aber nur, wenn Sie sie über die Einkommensteuererklärung geltend machen.
  • Zwischen Auszahlung und Erstattung liegen dadurch je nach Abgabezeitpunkt und Bearbeitungsdauer etwa ein bis eineinhalb Jahre.

Die praktische Folge ist eine Liquiditätslücke: Bei einer Abfindung im mittleren fünfstelligen Bereich fehlen im Auszahlungsmonat schnell mehrere tausend Euro netto, die erst deutlich später zurückfließen. Kalkulieren Sie das ein, wenn Sie von der Abfindung eine Zeit lang leben wollen.

Ohne Steuererklärung kein Vorteil. Wer 2026 eine Abfindung erhält und keine Einkommensteuererklärung abgibt, verschenkt die Ermäßigung endgültig. Wie Sie vorgehen, erklärt unsere Anleitung zur Steuererklärung; die Fristen stehen im Beitrag zu den Abgabeterminen.

Der Effekt des Arbeitslosengeldes

Beziehen Sie im selben Jahr Arbeitslosengeld, wirkt der Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Das Arbeitslosengeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen – und damit auch auf die Abfindung. Der Vorteil der Fünftelregelung fällt dadurch etwas kleiner aus als in reinen Beispielrechnungen.

Abfindung und Arbeitslosengeld

Drei Punkte, die regelmäßig verwechselt werden:

  1. Keine Anrechnung: Die Abfindung mindert das monatliche Arbeitslosengeld nicht.
  2. Keine Erhöhung: Sie zählt nicht zum Bemessungsentgelt – Ihr Arbeitslosengeld wird dadurch nicht höher (§ 151 Abs. 2 Nr. 1 SGB III).
  3. Aber: Ruhen möglich. Wird das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet und erhalten Sie eine Entlassungsentschädigung, ruht der Anspruch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem es bei Fristeinhaltung geendet hätte (§ 158 SGB III).

Daraus folgt die wichtigste Verhandlungsregel: Verhandeln Sie über die Höhe, nicht über ein vorgezogenes Beendigungsdatum. Ein früherer Austritt gegen mehr Geld führt oft dazu, dass Sie das Arbeitslosengeld ohnehin erst später erhalten. Wie viel Ihnen monatlich zusteht, zeigt der ALG-1-Rechner.

Ihre Checkliste bei einer Abfindung

  1. Klagefrist wahren – drei Wochen ab Zugang der Kündigung, sonst entfällt die Verhandlungsposition.
  2. Faustformel als Startwert berechnen, dann anhand der Risikofaktoren nach oben argumentieren.
  3. Kündigungsfrist einhalten lassen, um das Ruhen nach § 158 SGB III zu vermeiden.
  4. Auszahlung in einem Kalenderjahr vereinbaren – sonst entfällt die Fünftelregelung.
  5. Auszahlungsjahr prüfen: Eine Auszahlung im Januar kann günstiger sein, wenn Ihr übriges Einkommen im Folgejahr niedriger ausfällt. Die Verschiebung muss vor Fälligkeit sauber vereinbart werden.
  6. Liquidität planen – die volle Lohnsteuer geht sofort ab.
  7. Steuererklärung abgeben und die Abfindung korrekt als Entschädigung deklarieren.
  8. Nicht-monetäre Punkte mitverhandeln: Zeugnisnote, Freistellung, Wettbewerbsverbot.

Verbindung zu weiteren Themen

Vertiefend: die Kündigung im Arbeitsrecht, der Aufhebungsvertrag, das Arbeitszeugnis, Kündigungsfrist berechnen und Arbeitslosengeld berechnen. Steuerlich: die Anleitung zur Steuererklärung und die Abgabetermine.

Quellen

  • §§ 1a, 10 KSchG
  • § 34 EStG, § 32b EStG; § 39b Abs. 3 EStG in der bis 2024 geltenden Fassung
  • Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, BGBl. 2024 I Nr. 108
  • SGB III, §§ 151, 158, 159

Zuletzt aktualisiert am 26. August 2026. Ohne Gewähr, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?
Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Er kann sich aus einem Sozialplan, einem Tarifvertrag, einer Einzelzusage oder aus § 1a KSchG ergeben, wenn der Arbeitgeber sie bei einer betriebsbedingten Kündigung ausdrücklich für den Verzicht auf die Klage anbietet. In der Praxis entstehen die meisten Abfindungen im Vergleich vor dem Arbeitsgericht.
Wie hoch ist eine Abfindung üblicherweise?
Als Faustformel gelten 0,5 Bruttomonatsgehälter je Jahr der Betriebszugehörigkeit. Je nach Prozessrisiko des Arbeitgebers, Alter, Betriebszugehörigkeit und Arbeitsmarktlage wird zwischen etwa 0,25 und 1,5 Monatsgehältern je Jahr verhandelt.
Gibt es eine gesetzliche Obergrenze für die Abfindung?
Für den gerichtlichen Auflösungsantrag nennt das Gesetz Höchstbeträge: bis zu zwölf Monatsverdienste, bis zu fünfzehn Monatsverdiensten ab dem 50. Lebensjahr und mindestens fünfzehn Jahren Betriebszugehörigkeit sowie bis zu achtzehn Monatsverdiensten ab dem 55. Lebensjahr und mindestens zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Für frei verhandelte Abfindungen gilt keine Obergrenze. (§ 10 KSchG)
Muss ich die Abfindung versteuern?
Ja, in voller Höhe. Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig. Sozialversicherungsbeiträge fallen dagegen in der Regel nicht an, weil eine echte Abfindung kein Arbeitsentgelt ist.
Was hat sich 2025 bei der Fünftelregelung geändert?
Nur das Verfahren, nicht der Anspruch. Bis 2024 wandte der Arbeitgeber die Fünftelregelung direkt beim Lohnsteuerabzug an. Seit dem 1. Januar 2025 behält er die volle Lohnsteuer ein; die Steuerermäßigung nach § 34 EStG erhalten Sie erst über die Einkommensteuererklärung zurück. Grundlage ist das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024, das § 39b Abs. 3 Sätze 9 und 10 EStG aufgehoben hat.
Was bedeutet Zusammenballung?
Die Abfindung muss grundsätzlich in einem einzigen Kalenderjahr zufließen und höher sein als die bis zum Jahresende entgangenen Einnahmen. Wird sie auf zwei Steuerjahre aufgeteilt, entfällt der Vorteil der Fünftelregelung in der Regel vollständig. Verhandeln Sie deshalb eine Einmalzahlung.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nein, sie mindert das Arbeitslosengeld nicht und erhöht auch nicht das Bemessungsentgelt. Der Anspruch kann aber ruhen, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet wurde. (§ 151 Abs. 2 Nr. 1, § 158 SGB III)
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Wer eine Abfindung erhalten hat, sollte in jedem Fall eine abgeben. Ohne Erklärung bleibt es bei der vollen Lohnsteuer – die Ermäßigung nach § 34 EStG wird nur auf dieser Grundlage geprüft und gewährt.
Lohnt es sich, die Auszahlung ins nächste Jahr zu verschieben?
Das kann sich lohnen, wenn Ihr übriges Einkommen im Folgejahr deutlich niedriger ausfällt, etwa weil Sie nur noch Arbeitslosengeld beziehen. Die Verschiebung muss aber vor Fälligkeit klar vereinbart werden und die Abfindung muss weiterhin vollständig in einem Kalenderjahr zufließen. Lassen Sie diesen Punkt steuerlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.