Mutterpass: Inhalt, Untersuchungen und Bedeutung einfach erklärt
Sobald die Schwangerschaft festgestellt ist, erhalten Sie von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt ein unscheinbares Heft, das Sie die nächsten Monate nicht aus der Hand geben sollten: den Mutterpass. Er begleitet Sie durch alle Vorsorgeuntersuchungen, dokumentiert Blutwerte, Ultraschallergebnisse und den Schwangerschaftsverlauf – und kann im Notfall lebensrettend sein. Dieser Leitfaden erklärt, was im Mutterpass steht, welche Untersuchungen er festhält und was Sie wissen müssen, wenn Sie ihn einmal verlieren.
Was ist der Mutterpass?
Der Mutterpass ist das zentrale Dokumentationsdokument der Schwangerschaftsvorsorge in Deutschland. Darin werden alle medizinischen Untersuchungsergebnisse, Messwerte und Befunde eingetragen, die im Rahmen der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge erhoben werden.
Rechtliche Grundlage ist die Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die den Umfang der Vorsorge für gesetzlich Versicherte regelt. Der G-BA gibt auch das Format des Mutterpasses vor. Die Kosten für die darin dokumentierten Untersuchungen übernimmt vollständig die gesetzliche Krankenkasse – für Sie entstehen keine Gebühren.
Wer den Mutterpass in den Händen hält, sieht auf einen Blick: Blutgruppe, Rhesus-Faktor, bisherige Erkrankungen, Medikamente, Antikörperstatus, Ultraschallergebnisse und den voraussichtlichen Geburtstermin. Im Notfall – etwa bei einer ungeplanten Geburt oder einem Unfall weit von der Heimatklinik entfernt – sind diese Informationen für das behandelnde Team unmittelbar verfügbar.
Ab wann und von wem erhalten Sie ihn?
Den Mutterpass erhalten Sie bei der ersten Vorsorgeuntersuchung, nachdem Ihre Schwangerschaft ärztlich bestätigt wurde. Ausgestellt wird er von:
- Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt, oder
- Ihrer Hebamme, sofern sie die Vorsorge für Sie übernimmt.
Ab diesem ersten Termin beginnt die regelmäßige Begleitung durch die Mutterschaftsvorsorge. Bringen Sie den Mutterpass zu jedem Termin mit – bei Ihrer Frauenarztpraxis, beim Krankenhaus und auch zur Hebamme. Nur so kann ein lückenloser Verlauf dokumentiert werden.
Wie oft finden die Vorsorgeuntersuchungen statt?
Die Mutterschafts-Richtlinie des G-BA sieht Vorsorgeuntersuchungen in regelmäßigen Abständen vor. Bei einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf finden sie alle vier Wochen statt. In den letzten zwei Monaten – ab der 32. Schwangerschaftswoche (SSW) – werden die Abstände auf alle zwei Wochen verkürzt, um den Verlauf gegen Ende der Schwangerschaft engmaschiger zu beobachten.
Bei jeder Vorsorge werden unter anderem kontrolliert:
- Gewicht und Blutdruck der Schwangeren
- Urinuntersuchung (unter anderem auf Eiweiß und Zucker als mögliche Hinweise auf Schwangerschaftskomplikationen)
- Fundusstand – die Höhe des Gebärmutterstands als Maß für das Wachstum des Kindes
- Herzton des Kindes
- Lage des Kindes in der Gebärmutter
Alle Ergebnisse werden von der Ärztin, dem Arzt oder der Hebamme in den Mutterpass eingetragen. Sie selbst tragen nichts ein.
(Quelle: G-BA Mutterschafts-Richtlinie, www.g-ba.de/richtlinien/19/)
Die drei Basis-Ultraschalluntersuchungen
Ein zentrales Element der Schwangerschaftsvorsorge sind die Ultraschalluntersuchungen. Gesetzlich versicherte Schwangere haben Anspruch auf drei Basis-Ultraschalluntersuchungen (sogenannte Screenings), deren Ergebnisse im Mutterpass dokumentiert werden. Ihre Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung vollständig.
1. Screening: 9.–12. Schwangerschaftswoche
Der erste Ultraschall dient vor allem dazu, die Schwangerschaft zu bestätigen und den voraussichtlichen Geburtstermin zu schätzen. Die Ärztin oder der Arzt misst die Körperlänge oder den Kopfdurchmesser des Embryos, prüft, ob ein Herzschlag feststellbar ist, und schließt Mehrlingsschwangerschaften aus.
2. Screening: 19.–22. Schwangerschaftswoche
Beim zweiten Ultraschall können Sie zwischen zwei Varianten wählen, die beide von der GKV übernommen werden:
- Basis-Ultraschall: Messung von Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen; Beurteilung der Plazenta-Lage.
- Erweiterter Basis-Ultraschall: Zusätzlich wird die Entwicklung von Kopf, Hirn, Hals, Rücken, Brustkorb (einschließlich Herzstruktur) und Bauchwand detaillierter beurteilt.
3. Screening: 29.–32. Schwangerschaftswoche
Der dritte Ultraschall überprüft das Wachstum des Kindes – Kopf, Bauch und Oberschenkelknochen werden erneut gemessen. Außerdem werden die Lage des Kindes und sein Herzschlag kontrolliert. Die Ergebnisse helfen dabei, die Geburtsplanung vorzubereiten.
Hinweis: Wenn sich beim Ultraschall Auffälligkeiten zeigen oder besondere medizinische Risiken vorliegen, können weitergehende Untersuchungen angeordnet werden, die die GKV ebenfalls übernimmt. Dies gilt etwa für einen Fein-Ultraschall bei Risikoschwangerschaften.
(Quelle: G-BA Versicherteninformation „Basis-Ultraschalluntersuchungen für Frauen in der Schwangerschaft”, Stand September 2023, g-ba.de)
Wichtige Blutwerte und Abkürzungen im Mutterpass
Wer den Mutterpass zum ersten Mal aufschlägt, sieht sich vielen Abkürzungen gegenüber. Die folgende Übersicht erklärt die wichtigsten:
| Abkürzung / Eintrag | Bedeutung |
|---|---|
| ET | Errechneter Termin – der voraussichtliche Geburtstermin |
| SSW | Schwangerschaftswoche |
| Blutgruppe & Rh-Faktor | Blutgruppe und Rhesusfaktor – relevant bei möglicher Rhesus-Unverträglichkeit zwischen Mutter und Kind |
| Hb-Wert | Hämoglobin-Wert – zeigt, ob eine Blutarmut (Anämie) vorliegt |
| Ak-Suchtest | Antikörper-Suchtest – sucht nach Antikörpern im Blut, die für das Kind gefährlich werden könnten |
| Röteln-Titer | Zeigt, ob ein Immunschutz gegen Röteln besteht |
| HBs-Ag | Hepatitis-B-Oberflächenantigen – Test auf Hepatitis-B-Infektion, relevant für Geburtsplanung und Schutz des Neugeborenen |
| Screening I / II / III | Kennzeichnung der drei Basis-Ultraschalluntersuchungen |
Wenn Ihnen ein Eintrag unklar ist, fragen Sie Ihre Ärztin, Ihren Arzt oder Ihre Hebamme gezielt nach. Es ist selbstverständlich und ausdrücklich erwünscht, Werte besprechen zu lassen.
Der errechnete Termin und seine rechtliche Bedeutung
Der errechnete Termin (ET) ist der voraussichtliche Geburtstermin. Er wird berechnet aus dem ersten Tag der letzten Regelblutung und in der Regel durch die Messung beim ersten Ultraschall präzisiert. Nur ein kleiner Teil der Kinder kommt exakt an diesem Datum zur Welt – der ET ist ein statistischer Richtwert, kein fixes Datum.
Der ET hat aber eine wichtige rechtliche Funktion: Er bestimmt den Beginn der Mutterschutzfrist. Diese beginnt gesetzlich 6 Wochen vor dem errechneten Termin und endet bei einer normalen Geburt 8 Wochen nach der Geburt – insgesamt also 14 Wochen. Bei Frühgeburten (wenn das Kind weniger als 2.500 Gramm wiegt) oder bei Mehrlingen verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.
(Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 und 2 Mutterschutzgesetz (MuSchG), gesetze-im-internet.de)
Mehr zu Fristen, Beschäftigungsverboten und Ihrem Kündigungsschutz finden Sie in unserem Artikel zum Mutterschaftsgeld 2026.
Mutterpass, Mutterschaftsgeld und Elterngeld: Was hängt zusammen?
Der Mutterpass ist kein Antragsdokument – er belegt aber den medizinischen Verlauf, der für mehrere Leistungen relevant ist.
Mutterschaftsgeld erhalten angestellte Frauen, die gesetzlich krankenversichert sind, während der Mutterschutzfrist. Der Anspruchszeitraum richtet sich nach dem im Mutterpass eingetragenen errechneten Termin.
Wichtig zu wissen: Mutterschaftsleistungen werden vollständig auf das Elterngeld angerechnet, wenn sie für dasselbe Kind bezogen werden. Der Grund: Beide Leistungen ersetzen denselben Einkommensausfall nach der Geburt. Liegt das Elterngeld höher als das Mutterschaftsgeld, erhalten Sie die Differenz zusätzlich ausgezahlt. Monate, in denen Mutterschaftsleistungen gezahlt werden, zählen dabei als Basiselterngeld-Monate.
(Quelle: Familienportal des Bundes, familienportal.de)
Alles zur Berechnung und zum Antrag erläutern unsere Artikel Elterngeld 2026 und Elterngeld beantragen.
Mutterpass und Datenschutz am Arbeitsplatz
Der Mutterpass enthält hochsensible Gesundheitsdaten. Es gilt:
- Arbeitgeber haben kein Recht auf Einsicht in den Mutterpass. Sie sind zwar verpflichtet, nach dem Mutterschutzgesetz geeignete Arbeitsbedingungen zu schaffen – dafür müssen Sie die Schwangerschaft mitteilen, aber keine medizinischen Details offenlegen.
- Für Vorsorgeuntersuchungen müssen Arbeitgeber Sie freistellen – ohne Abzug vom Lohn. Ein Nachweis über den Termin kann verlangt werden; der Inhalt des Mutterpasses hingegen nicht.
- Das Arzt-Patienten-Verhältnis und das Personal Ihrer Praxis unterliegen der Schweigepflicht.
Was tun, wenn Sie den Mutterpass verlieren?
Ein verlorener Mutterpass ist unangenehm, aber lösbar. Gehen Sie so vor:
- Melden Sie den Verlust so früh wie möglich bei Ihrer Frauenarztpraxis.
- Die Praxis stellt einen neuen Mutterpass aus.
- Alle in der Praxis dokumentierten Befunde – Blutgruppe, Antikörperstatus, bisherige Ultraschallergebnisse – werden übertragen. Befunde anderer Einrichtungen können in der Regel per Überweisung erneut abgerufen werden.
Praktischer Tipp: Fotografieren Sie die wichtigsten Seiten Ihres Mutterpasses (Blutgruppe, ET, Laborwerte, Ultraschallergebnisse) und speichern Sie die Fotos sicher auf Ihrem Smartphone oder in einer verschlüsselten Cloud. So haben Sie die Kernangaben immer griffbereit – auch wenn das Heft einmal nicht zur Hand ist.
Der Mutterpass nach der Geburt
Nach der Geburt des Kindes wird der Mutterpass im Krankenhaus oder Geburtshaus um den Geburtseintrag ergänzt: Geburtsdatum, Geburtszeit, Gewicht und Länge des Kindes sowie gegebenenfalls besondere Beobachtungen. Damit ist seine primäre Funktion erfüllt.
Bewahren Sie den Mutterpass dennoch auf – er kann bei einer späteren Schwangerschaft als Referenz dienen und ist Teil Ihrer medizinischen Geschichte.
FAQ
Wann bekomme ich den Mutterpass?
Sie erhalten ihn beim ersten Frauenarzttermin nach ärztlicher Bestätigung der Schwangerschaft. Die Kosten übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse. (Quelle: G-BA Mutterschafts-Richtlinie, g-ba.de/richtlinien/19/)
Wie viele Ultraschalluntersuchungen sind gesetzlich vorgesehen?
Drei Basis-Ultraschalluntersuchungen in der 9.–12., 19.–22. und 29.–32. SSW. Alle drei werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. (Quelle: G-BA Versicherteninformation, Stand September 2023)
Was bedeutet der errechnete Termin (ET) im Mutterpass?
Der ET ist der voraussichtliche Geburtstermin und bestimmt den Beginn der Mutterschutzfrist: 6 Wochen vor dem ET beginnt das Beschäftigungsverbot. (§ 3 Abs. 1 MuSchG)
Darf mein Arbeitgeber den Mutterpass sehen?
Nein. Arbeitgeber haben keinen Anspruch auf Einsicht. Sie müssen die Schwangerschaft mitteilen, aber keine medizinischen Einzelheiten aus dem Mutterpass offenlegen.
Was tun, wenn ich den Mutterpass verliere?
Verlust sofort bei Ihrer Frauenarztpraxis melden – diese stellt einen Ersatzmutterpass aus und überträgt alle vorhandenen Befunde.
Wie oft finden die Vorsorgeuntersuchungen statt?
Alle vier Wochen; ab der 32. SSW alle zwei Wochen. (Quelle: G-BA Mutterschafts-Richtlinie)
Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?
Ja – vollständig, wenn es für dasselbe Kind bezogen wird. Die entsprechenden Monate gelten als Basiselterngeld-Monate. Ist das Elterngeld höher, erhalten Sie die Differenz. (Quelle: Familienportal des Bundes, familienportal.de)
Quellen & Rechtsgrundlagen
Dieser Artikel basiert ausschließlich auf offiziellen deutschen Quellen:
- G-BA Mutterschafts-Richtlinie – Umfang und Dokumentation der Schwangerschaftsvorsorge: www.g-ba.de/richtlinien/19/
- G-BA Versicherteninformation Basis-Ultraschalluntersuchungen (Stand September 2023) – Anzahl, Zeitpunkte und Inhalt der drei Screenings: g-ba.de (PDF)
- Familienportal des Bundes (BMFSFJ) – Mutterschutzfristen (§ 3 MuSchG) und Anrechnung Mutterschaftsgeld/Elterngeld: familienportal.de/mutterschutz
- Mutterschutzgesetz (MuSchG) – Rechtsgrundlage Mutterschutzfristen und Stillzeit: gesetze-im-internet.de/muschg_2018