Familie & Kinder

Geburtsurkunde beantragen: So geht's – online, Kosten, Zuständigkeit

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 17.10.2026 · 7 Min. Lesezeit

Eine Geburtsurkunde brauchen Sie nicht nur nach der Geburt eines Kindes, sondern auch später: für die Eheschließung, einen Pass, die Rente, eine Erbschaft oder Behörden im Ausland. Ausgestellt wird sie vom Standesamt, bei dem der Geburtseintrag geführt wird, also in der Regel vom Standesamt des Geburtsortes (§ 55 Abs. 2 PStG). Dieser Leitfaden zeigt, wo und wie Sie eine Geburtsurkunde beantragen, wer dazu berechtigt ist, welche Urkundenarten es gibt und was sie kosten. Wie Sie die Geburt eines Neugeborenen anzeigen, erklärt unser Artikel Kind beim Standesamt anmelden.

Welches Standesamt ist zuständig?

Zuständig ist das Standesamt, bei dem Ihr Geburtseintrag geführt wird (§ 55 Abs. 2 Satz 1 PStG). Das ist das Standesamt des Ortes, an dem Sie geboren wurden, unabhängig davon, wo Sie heute wohnen. Wer in München geboren ist und in Hamburg lebt, wendet sich also an das Standesamt München.

Sie können die Urkunde auch bei einem anderen Standesamt beantragen, wenn diesem die erforderlichen Daten elektronisch übermittelt werden können (§ 55 Abs. 2 Satz 2 PStG). Ob das an Ihrem Wohnort angeboten wird, erfahren Sie beim dortigen Standesamt.

Wer darf eine Geburtsurkunde beantragen?

Das Personenstandsgesetz begrenzt den Kreis der Berechtigten (§ 62 Abs. 1 PStG):

PersonVoraussetzung
die Person selbst, ihr Ehegatte oder Lebenspartnerkeine
Vorfahren und Abkömmlinge (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel)keine
Geschwisterberechtigtes Interesse glaubhaft machen
andere Personenrechtliches Interesse glaubhaft machen
Bevollmächtigteschriftliche Vollmacht einer berechtigten Person

Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahren (§ 62 Abs. 1 Satz 3 PStG). Für Kinder beantragen deshalb in der Regel die Eltern die Urkunde.

Welche Urkunde brauchen Sie?

Das Standesamt stellt aus dem Geburtenregister verschiedene Dokumente aus (§ 55 Abs. 1 PStG):

DokumentInhaltTypische Verwendung
GeburtsurkundeVornamen, Geburtsname, Geschlecht, Ort und Zeitpunkt der Geburt, Namen der Eltern (§ 59 Abs. 1 PStG)Pass, Behörden, Arbeitgeber
Geburtsurkunde ohne Geschlecht und Elternnur Name, Ort und Zeitpunkt der Geburt (§ 59 Abs. 2 PStG)wenn Angaben zur Herkunft nicht nötig sind
Beglaubigter RegisterausdruckWiedergabe des Eintrags im Geburtenregisterwenn eine Stelle den vollständigen Eintrag verlangt
Mehrsprachige oder internationale GeburtsurkundeAngaben der Geburtsurkunde in mehreren SprachenBehörden im Ausland
Elektronische PersonenstandsbescheinigungDaten der Geburtsurkunde als elektronisches Dokument mit gleicher Beweiskraftelektronische Verfahren

Der Punkt, den viele übersehen: Die Kurzfassung ohne Eltern

Auf Verlangen nimmt das Standesamt das Geschlecht und die Namen der Eltern nicht in die Geburtsurkunde auf (§ 59 Abs. 2 PStG). Das ist sinnvoll, wenn eine Stelle nur Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum braucht, etwa ein Arbeitgeber oder eine Bank, und Sie keine Angaben zu Ihrer Herkunft weitergeben möchten. Viele wissen nicht, dass sie diese Fassung ausdrücklich verlangen können.

So beantragen Sie die Geburtsurkunde

  1. Standesamt ermitteln: Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes. Hat das Standesamt seither den Namen gewechselt, hilft Ihnen die Kommune weiter; in Berlin gibt es dafür eine kostenlose Online-Suche (service.berlin.de, Stand Oktober 2026).
  2. Antrag stellen: online, schriftlich oder persönlich. Geben Sie Name, Geburtsname, Geburtsdatum und Geburtsort an, außerdem den Verwendungszweck und die Zahl der Urkunden.
  3. Berechtigung nachweisen: Legen Sie eine Ausweiskopie bei; Bevollmächtigte zusätzlich die Vollmacht.
  4. Gebühr bezahlen: In Berlin per Kreditkarte beim Onlineantrag oder per Überweisung nach Gebührenbescheid.
  5. Urkunde erhalten: Die Urkunde wird nach Prüfung des Antrags per Post verschickt.

Was kostet eine Geburtsurkunde?

Die Gebühren regeln die Länder. In Berlin gelten folgende Beträge (service.berlin.de, Stand Oktober 2026):

UrkundeGebühr in Berlin
Geburtsurkunde12 Euro
Mehrsprachige oder internationale Geburtsurkunde12 Euro
Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister12 Euro
Jede weitere gleiche Urkunde, gleichzeitig ausgestellt6 Euro
Urkunde für Sozialversicherungszweckekostenlos
Ermittlung des zuständigen Standesamts20 bis 80 Euro

Brauchen Sie mehrere Urkunden, bestellen Sie sie in einem Antrag, denn jede weitere gleiche Urkunde ist günstiger.

Im Ausland geboren: die Nachbeurkundung

Ist ein Deutscher im Ausland geboren, gibt es zunächst keinen deutschen Geburtseintrag. Auf Antrag kann die Geburt aber im deutschen Geburtenregister beurkundet werden (§ 36 Abs. 1 PStG). Antragsberechtigt sind die Eltern, das Kind, sein Ehegatte, Lebenspartner oder seine Kinder. Zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der im Ausland geborenen Person; gibt es keinen, das Standesamt am Wohnsitz der antragstellenden Person (§ 36 Abs. 2 PStG). Nach der Nachbeurkundung erhalten Sie deutsche Geburtsurkunden wie bei einer Geburt in Deutschland. Ausländische Urkunden müssen für deutsche Behörden in der Regel übersetzt und je nach Staat mit Apostille oder Legalisation versehen werden.

Sehr alte Geburten: Standesamt oder Archiv?

Das Geburtenregister wird 110 Jahre lang fortgeführt (§ 5 Abs. 5 Nr. 2 PStG). Für Geburten, die länger zurückliegen, liegen die Register deshalb häufig im Archiv. Wer für Familienforschung oder ein Erbe Urkunden über Vorfahren sucht, fragt deshalb zuerst beim Stadt- oder Landesarchiv nach.

Quellen

  • Personenstandsgesetz (PStG), §§ 5, 36, 55, 59 und 62
  • Service-Portal Berlin: Geburtsurkunde beantragen, Stand Oktober 2026

Zuletzt aktualisiert am 17. Oktober 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft gibt das zuständige Standesamt.

Häufige Fragen

Wo beantrage ich eine Geburtsurkunde?
Beim Standesamt, bei dem Ihr Geburtseintrag geführt wird, in der Regel das Standesamt Ihres Geburtsortes, unabhängig vom heutigen Wohnort (§ 55 Abs. 2 Satz 1 PStG). Sie können die Urkunde auch bei einem anderen Standesamt beantragen, wenn diesem die nötigen Daten elektronisch übermittelt werden können (§ 55 Abs. 2 Satz 2 PStG). Viele Standesämter bieten dafür einen Onlineantrag an.
Wer darf eine Geburtsurkunde beantragen?
Geburtsurkunden erhalten auf Antrag die Person, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie ihr Ehegatte, ihr Lebenspartner, ihre Vorfahren und Abkömmlinge, also etwa Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel (§ 62 Abs. 1 Satz 1 PStG). Geschwister müssen ein berechtigtes, andere Personen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Antragsbefugt sind Personen über 16 Jahren (§ 62 Abs. 1 Satz 3 PStG).
Was kostet eine Geburtsurkunde?
Die Gebühren legen die Länder fest. In Berlin kostet eine Geburtsurkunde 12 Euro, ebenso eine mehrsprachige Geburtsurkunde und ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister; jede weitere gleiche Urkunde, die gleichzeitig ausgestellt wird, kostet 6 Euro. Für Sozialversicherungszwecke ist die Urkunde kostenlos (service.berlin.de, Stand Oktober 2026).
Kann ich eine Geburtsurkunde online beantragen?
In vielen Kommunen ja. In Berlin ist der Onlineantrag möglich, wenn Sie das zuständige Standesamt angeben können; bezahlt wird per Kreditkarte oder per Überweisung nach Gebührenbescheid, die Urkunde kommt per Post (service.berlin.de, Stand Oktober 2026). Außerdem können Standesämter elektronische Personenstandsbescheinigungen ausstellen, die dieselbe Beweiskraft haben wie Urkunden (§ 55 Abs. 1 PStG).
Was ist der Unterschied zwischen Geburtsurkunde und beglaubigtem Registerausdruck?
Die Geburtsurkunde enthält Vornamen und Geburtsnamen, Geschlecht, Ort, Tag, Stunde und Minute der Geburt sowie die Namen der Eltern (§ 59 Abs. 1 PStG). Der beglaubigte Registerausdruck gibt den Eintrag im Geburtenregister wieder (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 PStG). Manche Verfahren verlangen ausdrücklich den Registerausdruck; fragen Sie im Zweifel die anfordernde Stelle.
Kann ich eine Geburtsurkunde ohne Angabe der Eltern bekommen?
Ja. Auf Verlangen werden das Geschlecht und die Namen der Eltern nicht in die Geburtsurkunde aufgenommen (§ 59 Abs. 2 PStG). Diese verkürzte Form ist nützlich, wenn Sie einer Stelle nur Ihren Namen und Ihr Geburtsdatum nachweisen müssen und keine Angaben zur Herkunft preisgeben möchten. Geben Sie den Wunsch beim Antrag ausdrücklich an.
Was tun, wenn ich nicht weiß, welches Standesamt zuständig ist?
Zuständig ist das Standesamt des Geburtsortes, auch wenn es inzwischen anders heißt. In Berlin können Sie das heutige Standesamt zu einer alten Standesamtsbezeichnung kostenlos online suchen; kennen Sie nur „Berlin" als Geburtsort, ist eine kostenpflichtige Ermittlung für 20 bis 80 Euro möglich, die bis zu acht Monate dauern kann (service.berlin.de, Stand Oktober 2026).
Ich bin im Ausland geboren – bekomme ich eine deutsche Geburtsurkunde?
Ist ein Deutscher im Ausland geboren, kann die Geburt auf Antrag im deutschen Geburtenregister beurkundet werden (§ 36 Abs. 1 PStG). Antragsberechtigt sind die Eltern, das Kind, sein Ehegatte, Lebenspartner oder seine Kinder. Zuständig ist das Standesamt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt der im Ausland geborenen Person (§ 36 Abs. 2 PStG). Danach erhalten Sie deutsche Geburtsurkunden.
Wie lange werden Geburtseinträge aufbewahrt?
Das Geburtenregister wird 110 Jahre lang fortgeführt (§ 5 Abs. 5 Nr. 2 PStG). Danach werden die Register den öffentlichen Archiven angeboten. Wer Urkunden für Familienforschung zu sehr alten Geburten sucht, wendet sich deshalb oft an das Stadt- oder Landesarchiv statt an das Standesamt.