Lohnsteuer berechnen: Brutto-Netto einfach erklärt
Das Wichtigste in Kürze
- Vom Brutto gehen Lohnsteuer, gegebenenfalls Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag sowie Sozialversicherungsbeiträge ab.
- Die Sozialabgaben machen für Sie zusammen rund 21 Prozent aus – ohne Kinder rund 22 Prozent.
- Die Lohnsteuer wird nicht auf das volle Brutto berechnet: Pauschbeträge und Vorsorgepauschale werden vorher abgezogen.
- Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro im Jahr.
Brutto-Netto-Rechner
Welches Brutto ist gemeint?
Gemeint ist Ihr laufendes Bruttoarbeitsentgelt, also der Betrag ganz oben auf der Gehaltsabrechnung – vor allen Abzügen. Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld rechnet der Arbeitgeber gesondert ab (§ 39b Abs. 3 EStG); sie bleiben hier außen vor.
Bestimmt den Kirchensteuersatz und – in Sachsen – die Aufteilung des Pflegeversicherungsbeitrags.
Voreingestellt ist der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz 2026 von 2,9 Prozent. Ihren tatsächlichen Satz finden Sie auf der Website Ihrer Krankenkasse – er reicht derzeit von rund 2 bis über 4 Prozent.
Maßgeblich für die Pflegeversicherung: Ab dem zweiten Kind sinkt Ihr Beitragssatz je Kind um 0,25 Prozentpunkte (§ 55 Abs. 3 SGB XI).
Bitte geben Sie Ihr Bruttogehalt als Zahl ab 0 Euro ein – zum Beispiel 3.600 oder 3600,50.
Ihr Netto: pro Monat
| Bruttogehalt | |
|---|---|
| Steuern | |
| Lohnsteuer (§ 39b EStG) | |
| Solidaritätszuschlag | |
| Kirchensteuer | |
| Sozialversicherung (Ihr Anteil) | |
| Rentenversicherung | |
| Krankenversicherung | |
| Pflegeversicherung | |
| Arbeitslosenversicherung | |
| Abzüge insgesamt | |
| Nettogehalt | |
Wie kommt die Lohnsteuer zustande?
Die Lohnsteuer wird nicht auf das Brutto erhoben, sondern auf einen rechnerischen Jahresbetrag. Davon zieht das Gesetz vorher mehrere Beträge ab (§ 39b Abs. 2 Satz 5 EStG):
| Jahresarbeitslohn | |
|---|---|
| − Arbeitnehmer-Pauschbetrag | |
| − Sonderausgaben-Pauschbetrag | |
| − Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | |
| − Vorsorgepauschale | |
| = zu versteuernder Jahresbetrag | |
| Jahreslohnsteuer (§ 32a EStG) |
Berechnung nach den amtlichen Rechenparametern 2026. Kleine Abweichungen zur Gehaltsabrechnung sind möglich.
Nicht abgebildet sind unter anderem individuelle Freibeträge nach § 39a EStG, Kinderfreibeträge (sie mindern Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer), das Faktorverfahren nach § 39f EStG, Einmalzahlungen, betriebliche Altersvorsorge, geldwerte Vorteile, private Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beschäftigungen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze. Verbindlich sind Ihre Gehaltsabrechnung und Ihr Steuerbescheid. Amtlicher Rechner: Lohn- und Einkommensteuerrechner des BMF.
Geben Sie Ihr Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse, Ihr Bundesland, die Kirchensteuerpflicht und den Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse ein – der Rechner zeigt Ihnen Ihr Netto mit allen Abzugspositionen im Detail.
Hinweis: Der Rechner nutzt die amtlichen Rechenparameter 2026. Kleine Abweichungen zu Ihrer Gehaltsabrechnung sind möglich, etwa durch Freibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte, betriebliche Altersvorsorge oder geldwerte Vorteile.
Warum Ihr Brutto nicht direkt besteuert wird
Der häufigste Irrtum beim Blick auf die Gehaltsabrechnung: Die Lohnsteuer sei ein Prozentsatz vom Bruttogehalt. Das ist sie nicht.
Ihr Arbeitgeber rechnet zuerst Ihren Monatslohn auf ein Jahr hoch. Von diesem Jahresarbeitslohn zieht er dann mehrere Beträge ab, bevor überhaupt ein Steuersatz ins Spiel kommt (§ 39b Abs. 2 Satz 5 EStG):
| Abzug | Betrag 2026 | Gilt in |
|---|---|---|
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | Steuerklassen I–V |
| Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € | Steuerklassen I–V |
| Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | 4.260 € | nur Steuerklasse II |
| Vorsorgepauschale | abhängig vom Gehalt | alle Steuerklassen |
Die Vorsorgepauschale ist dabei der größte Posten. Sie bildet pauschal ab, dass Sie einen Teil Ihres Einkommens für Vorsorge aufwenden: Ihren Rentenversicherungsanteil, Ihren Krankenversicherungsanteil (gerechnet mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent zuzüglich des halben Zusatzbeitrags) und Ihren Pflegeversicherungsanteil.
Erst der Rest – der zu versteuernde Jahresbetrag – geht in den Steuertarif. Bei 3.600 Euro brutto im Monat sind das rund 33.200 statt 43.200 Euro. Genau deshalb liegt Ihre tatsächliche Steuerlast spürbar unter dem, was ein Blick in die Tariftabelle vermuten lässt.
Die Abzüge im Überblick
1. Lohnsteuer
Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf Ihre Einkommensteuer. Ihre Höhe folgt dem progressiven Steuertarif des § 32a EStG:
- Bis 12.348 Euro zu versteuerndem Einkommen im Jahr fällt keine Steuer an (Grundfreibetrag).
- Darüber beginnt der Tarif mit einem Eingangssteuersatz von 14 Prozent und steigt stufenlos an.
- Ab 69.879 Euro gilt ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent.
- Ab 277.826 Euro greifen 45 Prozent (oft „Reichensteuer“ genannt).
Wichtig: Diese Sätze sind Grenzsteuersätze. Sie gelten immer nur für den Teil des Einkommens, der die jeweilige Schwelle übersteigt – nie für das gesamte Gehalt.
2. Solidaritätszuschlag
Der Soli fällt seit 2021 nur noch für höhere Einkommen an. Er wird erst erhoben, wenn Ihre Jahreslohnsteuer über 20.350 Euro liegt – in Steuerklasse III über 40.700 Euro (§ 3 Abs. 3 SolzG 1995).
Oberhalb dieser Freigrenze setzt er nicht schlagartig mit 5,5 Prozent ein: In der sogenannten Milderungszone beträgt er höchstens 11,9 Prozent des Betrags, um den Ihre Lohnsteuer die Freigrenze übersteigt (§ 4 Satz 2 SolzG 1995). Erst deutlich darüber sind es volle 5,5 Prozent.
3. Kirchensteuer
8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den übrigen Ländern – bemessen auf die Lohnsteuer, nicht auf das Gehalt. Bei 500 Euro Lohnsteuer im Monat sind das also 40 beziehungsweise 45 Euro.
4. Sozialversicherungsbeiträge
| Versicherung | Beitragssatz gesamt | Ihr Anteil |
|---|---|---|
| Rentenversicherung | 18,6 % | 9,3 % |
| Krankenversicherung | 14,6 % + Zusatzbeitrag | 7,3 % + halber Zusatzbeitrag |
| Pflegeversicherung | 3,6 % | 1,8 % (Sachsen: 2,3 %) |
| Arbeitslosenversicherung | 2,6 % | 1,3 % |
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen beträgt 2026 2,9 Prozent; die Kassen weichen davon nach oben und unten ab. Ein Wechsel kann sich lohnen – Ihren Satz finden Sie auf der Website Ihrer Kasse.
Bei der Pflegeversicherung hängt Ihr Anteil von Ihrer Familiensituation ab (§ 55 Abs. 3 SGB XI):
| Situation | Ihr Anteil |
|---|---|
| kinderlos, über 23 Jahre | 2,4 % |
| ein Kind (lebenslang) | 1,8 % |
| zwei Kinder unter 25 | 1,55 % |
| drei Kinder unter 25 | 1,3 % |
| vier Kinder unter 25 | 1,05 % |
| fünf oder mehr Kinder unter 25 | 0,8 % |
In Sachsen liegt jeder dieser Werte um 0,5 Prozentpunkte höher.
Die Beitragsbemessungsgrenzen
Beiträge werden nur bis zu einer Obergrenze erhoben (Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026):
| pro Monat | pro Jahr | |
|---|---|---|
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
| Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
Was Sie darüber hinaus verdienen, bleibt beitragsfrei. Die Lohnsteuer fällt dagegen weiterhin auf das volle Gehalt an – deshalb sinkt der Nettoanteil bei hohen Gehältern langsamer, als man erwarten würde.
Die Steuerklassen kurz erklärt
- Klasse I: Ledige, Geschiedene, Verwitwete
- Klasse II: Alleinerziehende – mit dem Entlastungsbetrag von 4.260 Euro
- Klasse III/V: Verheiratete mit ungleichen Einkommen
- Klasse IV/IV: Verheiratete mit ähnlichen Einkommen, auf Wunsch mit Faktor
- Klasse VI: zweites und weiteres Dienstverhältnis
Welche Kombination sich für Paare lohnt, zeigt unser Beitrag Steuerklasse 3/5 oder 4/4. Wichtig zu wissen: Die Steuerklasse ändert nur die monatliche Verteilung. Die endgültige Steuer ergibt sich aus Ihrer Steuererklärung – zu viel Gezahltes bekommen Sie zurück.
Beispielrechnung
Steuerklasse I, 3.600 Euro brutto im Monat, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, keine Kinder:
| Position | Betrag |
|---|---|
| Lohnsteuer | − 428,75 € |
| Solidaritätszuschlag | − 0,00 € |
| Rentenversicherung (9,3 %) | − 334,80 € |
| Krankenversicherung (8,75 %) | − 315,00 € |
| Pflegeversicherung (2,4 %) | − 86,40 € |
| Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | − 46,80 € |
| Netto | 2.388,25 € |
Das sind rund 66 Prozent des Bruttos. Zum Vergleich: Bei 5.000 Euro brutto bleiben unter sonst gleichen Bedingungen nur noch etwa 63 Prozent, bei 2.500 Euro dagegen rund 71 Prozent.
Netto erhöhen: legale Stellschrauben
- Freibetrag eintragen lassen (§ 39a EStG) – etwa bei hohen Werbungskosten oder langem Arbeitsweg. Sie bekommen das Geld sofort monatlich statt erst mit der Steuererklärung.
- Krankenkasse prüfen. Zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse liegen mehr als zwei Beitragssatzpunkte; die Hälfte davon zahlen Sie.
- Kinder bei der Pflegeversicherung nachweisen. Die Abschläge gibt es nur, wenn Ihrem Arbeitgeber die Zahl der Kinder unter 25 bekannt ist.
- Steuerklasse optimieren bei Ehepaaren – besonders vor dem Bezug von Elterngeld relevant, denn dessen Höhe hängt vom Netto ab.
- Sachbezüge und steuerfreie Extras vom Arbeitgeber, etwa Jobticket oder Zuschüsse.
Verbindung zu weiteren Themen
Vertiefend: Steuerklassen-Übersicht, Steuerklasse ändern, Grundfreibetrag und Kirchensteuer. Für werdende Eltern besonders wichtig: Wie hoch ist das Elterngeld? – die Höhe hängt vom Netto vor der Geburt ab, weshalb sich ein Blick auf die Steuerklasse frühzeitig lohnt.
Quellen
- EStG, insbesondere §§ 9a, 10c, 24b, 32a und 39b
- Solidaritätszuschlaggesetz 1995, §§ 3 und 4
- SGB V §§ 241 und 243, SGB XI § 55
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (BMAS)
- Bundesministerium für Gesundheit: Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen 2026
- BMF-Steuerrechner (amtliche Rechenparameter)
Zuletzt aktualisiert am 10. August 2026. Verbindlich sind Ihre Gehaltsabrechnung und Ihr Steuerbescheid.