Rente & Soziales

Rente berechnen: Rentenpunkte einfach erklärt

Von Redaktion amtsnavi · Aktualisiert am 20.08.2026 · 9 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rentenformel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert.
  • Einen vollen Entgeltpunkt gibt es für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst — 2026 sind das 51.944 Euro.
  • Ein Punkt ist seit Juli 2026 42,52 Euro Monatsrente wert.
  • Früher in Rente kostet dauerhaft 0,3 Prozent je Monat, später bringt 0,5 Prozent je Monat.

Rentenpunkte-Rechner

Welches Gehalt ist gemeint?

Ihr Bruttojahresverdienst vor allen Abzügen. Der Rechner unterstellt, dass Sie in jedem Beitragsjahr denselben Rang im Verhältnis zum Durchschnittsverdienst aller Versicherten einnehmen. Das ist eine grobe Annahme: In Wirklichkeit steigen Gehälter im Lauf eines Erwerbslebens, und der Durchschnitt steigt mit. Für die vergangenen Jahre zählt Ihr Rentenkonto, nicht diese Hochrechnung.

Rentenbeginn

Geben Sie Ihr aktuelles Bruttojahresgehalt und Ihre Beitragsjahre ein — der Rechner schätzt Ihre Entgeltpunkte und die daraus folgende monatliche Bruttorente.

Wichtig: Dies ist eine vereinfachte Hochrechnung mit konstantem Gehalt und heutigem Rentenwert — keine Prognose. Ihre tatsächliche Rente hängt vom gesamten Versicherungsverlauf ab. Verbindlich ist die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, die Sie jährlich per Post erhalten.

Die Rentenformel verstehen

Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert

So steht sie in § 64 SGB VI. Vier Größen, von denen Sie nur die erste und die zweite beeinflussen können.

Entgeltpunkte: das Herzstück

Jedes Beitragsjahr bringt Punkte nach einer einfachen Verhältnisrechnung (§ 63 Abs. 2 SGB VI):

Punkte je Jahr = Ihr Bruttojahresentgelt ÷ Durchschnittsentgelt aller Versicherten

  • Durchschnittsentgelt 2026: 51.944 Euro → genau 1,0000 Punkte
  • Halbes Durchschnittsentgelt, also 25.972 Euro → 0,5000 Punkte
  • Nach oben begrenzt die Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro im Jahr die Punkte auf höchstens 1,9521 pro Jahr

Der Wert für 2026 ist ein vorläufiges Durchschnittsentgelt (§ 69 Abs. 2 SGB VI). Der endgültige Wert wird erst zwei Jahre später per Verordnung festgesetzt.

Zugangsfaktor: früher oder später in Rente

RentenbeginnZugangsfaktor
zum regulären Termin1,0
vorzeitig−0,003 je Monat, also −0,3 Prozent
nach der Regelaltersgrenze aufgeschoben+0,005 je Monat, also +0,5 Prozent

Zwei Jahre früher bedeuten also 24 × 0,3 = 7,2 Prozent weniger — dauerhaft, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte sind höchstens 48 Monate Vorziehen möglich, das entspricht 14,4 Prozent Abschlag.

Aktueller Rentenwert

Der Euro-Gegenwert eines Entgeltpunkts pro Monat. Er wird jedes Jahr zum 1. Juli neu festgesetzt (§ 68 SGB VI). Zum 1. Juli 2026 stieg er von 40,79 auf 42,52 Euro — eine Rentenanpassung von 4,24 Prozent. Ost und West sind seit 2023 vollständig angeglichen.

Rentenartfaktor

Für die normale Altersrente 1,0. Andere Rentenarten haben eigene Faktoren (§ 67 SGB VI):

RentenartFaktor
Renten wegen Alters1,0
volle Erwerbsminderung1,0
teilweise Erwerbsminderung0,5
große Witwen- und Witwerrente (nach dem Sterbevierteljahr)0,55
kleine Witwen- und Witwerrente (nach dem Sterbevierteljahr)0,25
Halbwaisenrente0,1
Vollwaisenrente0,2

Beispielrechnung: der Eckrentner

45 Beitragsjahre, immer Durchschnittsverdienst:

  1. Entgeltpunkte: 45 × 1,0 = 45 Punkte
  2. Regulärer Beginn: Zugangsfaktor 1,0
  3. Altersrente: Rentenartfaktor 1,0
  4. Bruttorente: 45 × 42,52 Euro = 1.913,40 Euro im Monat

Dieser „Eckrentner” ist eine Rechengröße, kein typischer Fall: Kaum jemand verdient 45 Jahre lang exakt den Durchschnitt. Er dient dazu, das Rentenniveau zu messen — das derzeit per Haltelinie bei 48 Prozent gesichert ist.

Von diesem Bruttobetrag gehen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab, und die Rente ist steuerpflichtig — mit einem Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt.

Punkte ohne Erwerbsarbeit: Was zusätzlich zählt

  • Kindererziehungszeiten: bis zu 36 Monate je ab 1992 geborenem Kind, also bis zu 3 Entgeltpunkte. Für vor 1992 geborene Kinder sind es bislang bis zu 30 Monate, also 2,5 Punkte. Die Zeiten stehen der erziehenden Person zu — Müttern wie Vätern.
  • Mütterrente III: Zum 1. Januar 2027 werden die Zeiten für vor 1992 geborene Kinder auf 36 Monate angehoben. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung beginnt die Auszahlung wegen des technischen Aufwands erst 2028, dann rückwirkend mit Nachzahlung. Ein Antrag ist in aller Regel nicht nötig.
  • Pflege von Angehörigen: Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung.
  • Krankheit und Arbeitslosigkeit: Während des Bezugs von Krankengeld oder Arbeitslosengeld werden weiter Beiträge gezahlt, allerdings auf einer verminderten Grundlage.
  • Freiwillige Beiträge: unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa für Selbstständige.

Ihre Renteninformation lesen

Ab dem 27. Lebensjahr und fünf Beitragsjahren schickt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung jährlich die Renteninformation. Drei Zeilen sind entscheidend: die bislang erreichte Anwartschaft, die Hochrechnung bis zur Regelaltersgrenze und die Höhe der Erwerbsminderungsrente.

Prüfen Sie alle paar Jahre per Kontenklärung, ob alle Zeiten erfasst sind. Fehlende Ausbildungs-, Erziehungs- oder Pflegezeiten kosten bares Geld — und je länger sie zurückliegen, desto schwerer sind die Nachweise zu beschaffen.

Verbindung zu weiteren Themen

Vertiefend: Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr, Rente mit 63, Rente beantragen, Grundrente und Witwenrente. Wie viel von Ihrem Bruttogehalt heute in die Rentenversicherung fließt, zeigt der Brutto-Netto-Rechner.

Quellen

  • SGB VI, insbesondere §§ 63, 64, 67, 68, 69 und 77 sowie Anlage 1
  • Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vom 24. November 2025
  • Deutsche Rentenversicherung, Rentenanpassung 2026 und FAQ zur Mütterrente III

Zuletzt aktualisiert am 20. August 2026. Ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung.

Häufige Fragen

Wie viel Rente bekomme ich pro Rentenpunkt?
Ein Entgeltpunkt entspricht seit dem 1. Juli 2026 einer Monatsrente von 42,52 Euro brutto. Wer 40 Punkte gesammelt hat, kommt damit auf 1.700,80 Euro im Monat – vor Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner und vor Steuern.
Wie bekomme ich einen vollen Rentenpunkt?
Sie erhalten für ein Jahr genau einen Entgeltpunkt, wenn Ihr beitragspflichtiges Bruttojahresentgelt dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten entspricht. Für 2026 sind das vorläufig 51.944 Euro. Verdienen Sie die Hälfte, gibt es 0,5 Punkte; verdienen Sie das Doppelte, sind es nicht 2,0 Punkte, weil die Beitragsbemessungsgrenze vorher greift.
Wie viele Rentenpunkte kann ich höchstens in einem Jahr sammeln?
Höchstens rund 1,95 Punkte. Beiträge zahlen Sie nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung, 2026 also bis 101.400 Euro im Jahr. Was Sie darüber hinaus verdienen, erhöht Ihre Rente nicht.
Was ist der Zugangsfaktor?
Er bildet Ab- und Zuschläge für den Rentenbeginn ab. Für jeden Kalendermonat, den Sie die Altersrente vorzeitig beziehen, sinkt er um 0,003 – das sind 0,3 Prozent weniger Rente je Monat, und zwar dauerhaft. Für jeden Monat, den Sie die Rente nach der Regelaltersgrenze nicht in Anspruch nehmen, steigt er um 0,005, also um 0,5 Prozent. (§ 77 Abs. 2 SGB VI)
Wann ändert sich der Rentenwert?
Jedes Jahr zum 1. Juli. Zum 1. Juli 2026 ist er von 40,79 auf 42,52 Euro gestiegen, das entspricht einer Rentenanpassung von 4,24 Prozent. Ost und West sind seit der Anpassung 2023 vollständig angeglichen, es gibt nur noch einen einheitlichen Wert.
Zählen Kindererziehungszeiten mit?
Ja, und sie zählen deutlich. Für jedes ab 1992 geborene Kind werden bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt, also bis zu 3 Entgeltpunkte. Für jedes vor 1992 geborene Kind sind es bislang bis zu 30 Monate, also bis zu 2,5 Punkte. Die Zeiten stehen der Person zu, die das Kind erzogen hat – Müttern wie Vätern.
Was ändert sich mit der Mütterrente III?
Zum 1. Januar 2027 werden die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder von 30 auf 36 Monate ausgeweitet, also um einen halben Entgeltpunkt je Kind. Ausgezahlt wird die Erhöhung nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wegen des technischen Aufwands allerdings erst ab 2028, dann mit Nachzahlung. Beantragen müssen Sie in aller Regel nichts.
Warum weicht meine Renteninformation von diesem Rechner ab?
Weil die Renteninformation Ihren echten Versicherungsverlauf kennt und dieser Rechner nicht. Er unterstellt ein gleichbleibendes Gehalt und rechnet mit dem heutigen Rentenwert. Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten, Ausbildungszeiten, Arbeitslosigkeit, freiwillige Beiträge und ein Versorgungsausgleich bleiben außen vor. Verbindlich ist immer die Auskunft der Deutschen Rentenversicherung.
Was bleibt von der Bruttorente übrig?
Von der Bruttorente gehen die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner ab. Zusätzlich ist die Rente steuerpflichtig, wobei der steuerpflichtige Anteil vom Jahr des Rentenbeginns abhängt. Die Nettorente liegt deshalb spürbar unter dem Bruttobetrag.