Familie & Kinder

Mutterschaftsgeld beantragen bei der Krankenkasse

Von Christelle N. · Aktualisiert am 12.07.2026 · 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Antrag bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse – Grundlage ist die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin.
  • Die Bescheinigung wird frühestens 7 Wochen vor dem Termin ausgestellt – kostenfrei.
  • Viele Kassen: Antrag vollständig online über App oder Portal.
  • Der Arbeitgeberzuschuss läuft über Ihren Arbeitgeber – kein gesonderter Antrag bei der Kasse.

Schritt 1: Die ärztliche Bescheinigung besorgen

Der Schlüssel zum Mutterschaftsgeld ist die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin. Ihre Frauenärztin, Ihr Frauenarzt oder Ihre Hebamme stellt sie aus – frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin, also passend zum Beginn der Schutzfrist. Sie erhalten in der Regel zwei Ausfertigungen: eine für die Krankenkasse, eine für den Arbeitgeber.

Hinweis: Für diese Bescheinigung dürfen Ihnen keine Kosten entstehen – sie ist Teil der Mutterschaftsvorsorge und wird von der Krankenkasse übernommen.

Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse stellen

Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Je nach Kasse geht das:

  • online über das Kundenportal oder die App (bei den meisten großen Kassen inzwischen Standard),
  • per Post, oder
  • persönlich in der Geschäftsstelle.

Ergänzend fragt die Kasse in der Regel ab: Ihre Bankverbindung, Angaben zu Ihrem Arbeitsverhältnis und Ihrem Arbeitgeber sowie Ihr Einverständnis zur Verdienstabfrage. Die Kasse klärt die Höhe des Mutterschaftsgeldes dann direkt mit Ihrem Arbeitgeber – Sie müssen keine Gehaltsabrechnungen zusammensuchen.

Schritt 3: Arbeitgeber informieren

Den Arbeitgeberzuschuss beantragen Sie nicht bei der Kasse – er wird von Ihrem Arbeitgeber mit Beginn der Schutzfrist automatisch gezahlt, sobald dieser über Schwangerschaft und voraussichtlichen Termin informiert ist. Geben Sie ihm daher rechtzeitig die für ihn bestimmte Ausfertigung der Bescheinigung. Mehr dazu in unserem Beitrag zum Arbeitgeberzuschuss.

Schritt 4: Nach der Geburt – Geburtsbescheinigung nachreichen

Nach der Entbindung erhalten Sie vom Standesamt eine Geburtsbescheinigung speziell für Mutterschaftsleistungen (eine der Zweckausfertigungen der Geburtsurkunde). Reichen Sie diese bei der Kasse nach – erst dann kann der zweite Teil des Mutterschaftsgeldes (für die Schutzfrist nach der Geburt, ggf. verlängert bei Früh- oder Mehrlingsgeburt) abgerechnet werden.

Die Auszahlung

Die Krankenkasse zahlt das Mutterschaftsgeld üblicherweise in zwei Abschnitten:

  1. für die Schutzfrist vor der Geburt – nach Bearbeitung Ihres Antrags,
  2. für die Zeit nach der Geburt – nach Eingang der Geburtsbescheinigung.

Das Mutterschaftsgeld der Kasse beträgt bis zu 13 € pro Kalendertag (§ 19 MuSchG); die Differenz zu Ihrem bisherigen Nettoverdienst übernimmt der Arbeitgeberzuschuss. Die Höhe im Detail erklärt unser Pilier-Beitrag zum Mutterschaftsgeld.

Häufige Fragen aus der Praxis

  • Frist verpasst? Ansprüche auf Mutterschaftsgeld verjähren als Sozialleistung erst nach vier Jahren (§ 45 SGB I) – einen starren Ausschlusstermin gibt es also nicht. Ohne Antrag fließt aber kein Geld: Kümmern Sie sich möglichst vor Beginn der Schutzfrist darum.
  • Arbeitslos mit ALG-1-Bezug? Dann zahlt die Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe des bisherigen Arbeitslosengeldes.
  • Befristeter Vertrag läuft in der Schutzfrist aus? Der Arbeitgeberzuschuss endet mit dem Arbeitsverhältnis. Je nach Versicherungsstatus übernimmt danach entweder die Krankenkasse (in Höhe des Krankengeldes) oder – bei privater Versicherung – weiterhin das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Verbindung zu weiteren Themen

Vertiefend: Mutterschaftsgeld (Höhe und Anspruch), Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld, Mutterschaftsgeld für privat Versicherte und Selbstständige, Mutterschutzfrist berechnen und Behördengänge nach der Geburt.

Quellen

  • MuSchG, §§ 19, 21
  • SGB V, § 24i
  • SGB I, § 45
  • Bundesamt für Soziale Sicherung / Ihre gesetzliche Krankenkasse

Zuletzt aktualisiert am 12. Juli 2026. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Krankenkasse.

Häufige Fragen

Wann sollte ich das Mutterschaftsgeld beantragen?
Sobald Sie die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin haben – also kurz vor Beginn der Schutzfrist. Die Bescheinigung darf frühestens 7 Wochen vor dem errechneten Termin ausgestellt werden.
Welche Unterlagen brauche ich?
Die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin (für die Krankenkasse bestimmte Ausfertigung), Ihre Versichertendaten und in der Regel Angaben zum Arbeitgeber. Nach der Geburt reichen Sie die Geburtsbescheinigung nach.
Wann wird das Mutterschaftsgeld ausgezahlt?
Die Kasse zahlt in der Regel in zwei Abschnitten: für die Schutzfrist vor der Geburt nach Antragseingang, für die Zeit nach der Geburt nach Einreichung der Geburtsbescheinigung.
Was gilt für privat Versicherte und Minijobberinnen?
Privat versicherte und geringfügig beschäftigte Frauen erhalten kein Mutterschaftsgeld von der gesetzlichen Krankenkasse, sondern eine einmalige Leistung von bis zu 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Details in unserem gesonderten Beitrag.
Was passiert, wenn ich Arbeitslosengeld I beziehe?
Beziehen Sie Arbeitslosengeld I, zahlt Ihnen die Krankenkasse während der Schutzfristen Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres bisherigen ALG-I-Satzes.
Was gilt, wenn mein befristeter Vertrag während der Schutzfrist endet?
Der Arbeitgeberzuschuss endet mit dem Arbeitsverhältnis. Sind Sie gesetzlich versichert, übernimmt Ihre Krankenkasse danach den bisherigen Arbeitgeberanteil in Höhe des Krankengeldes. Privat Versicherte erhalten weiterhin die Leistung des Bundesamts für Soziale Sicherung (BAS).